Mitterlehner:
Gewerbeordnungs-Reform im Ministerrat beschlossen
Novelle erleichtert Betriebsübergaben und reduziert Verwaltungsaufwand für Unternehmer
- Public Viewing wird genehmigungsfrei
Wien (bmwfj) - Auf Antrag von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat der Ministerrat am 05,03, eine
umfangreiche Novelle der Gewerbeordnung beschlossen. "Wir wollen unseren Unternehmern das Wirtschaften erleichtern,
indem wir das Betriebsanlagenrecht entschlacken und den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren. Zusätzlich
vereinfachen wir die Betriebsübergaben, da in den nächsten Jahren rund 44 Prozent der Klein- und Mittelbetriebe
von Nachfolgefragen betroffen sein werden", sagt Mitterlehner.
Die Novelle umfasst folgende wichtige Punkte:
- Neues Service der Gewerbebehörden und bessere Investitionsplanung in der
Anfangsphase von Betriebsübergaben: Der Jungunternehmer (bzw. Übernehmer) erhält künftig auf
Antrag von der Behörde eine Zusammenstellung aller Bescheide und Auflagen, die den Betrieb betreffen. Bei
besonders kostenintensiven Auflagen kann er um einen Aufschub von bis zu fünf Jahren ersuchen. Damit kann
er seine Investitionen besser planen als bisher.
- Vereinfachung der örtlichen Zuständigkeit: Für Betriebsanlagen,
die sich über mehrere Verwaltungssprengel erstrecken, wird es künftig keine zeitraubenden Zuständigkeitsstreitigkeiten
mehr geben, sondern ist nun jene Bezirksverwaltungsbehörde örtlich zuständig, in deren Sprengel
sich der größere Anlagenteil befindet. Das bringt Rechtssicherheit für Betriebe und Behörden
und beschleunigt die Verfahren.
- Die Berichtigung überschießender Auflagen wird für die Betriebe
deutlich erleichtert. Auf begründeten Antrag muss die Behörde in Zukunft auch nach Rechtskraft des Genehmigungsbescheides
noch einmal prüfen, ob überbordende Auflagen erteilt wurden. So können zum Beispiel lärmbedingte
Betriebszeitbeschränkungen, die aufgrund technologischer Neuerungen an den Maschinen nicht mehr nötig
sind, leichter aufgehoben werden als bisher. Auch Widersprüche aus bau- und gewerberechtlichen Genehmigungsbescheiden
können einfacher beseitigt werden. Parallel zu diesen Verbesserungen muss aus verfassungsrechtlichen Gründen
auch die Parteistellung der Nachbarn angepasst werden. Ihnen soll künftig Parteistellung in der Frage zukommen,
ob bei der Berichtigung überschießender Auflagen im Interesse des Anlageninhabers bzw. im Zusammenhang
mit der Aufschubmöglichkeit bei Betriebsübernahmen neue oder größere nachteilige Wirkungen
im Hinblick auf ihre Schutzinteressen verbunden sein können.
- Erleichterung für Tourismusbetriebe, Public-Viewing genehmigungsfrei: Anlagenänderungen
für die Dauer von sportlichen Großereignissen (zum Beispiel durch Aufstellen einer Leinwand) sollen
künftig genehmigungsfrei werden. Die Gastwirte ersparen sich dadurch langwierige Verfahren. Aufgrund der zeitlichen
Beschränkung und der Berücksichtigung der Lärmemissionen beim Public Viewing bleiben die Anrainer-Interessen
gewahrt.
- Schnellere Verwaltungsverfahren: Mit der Novelle werden auch die in der Gewerbeordnung
notwendigen Anpassungen an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit umgesetzt: Künftig wird für die Beschwerde
eines Betriebes gegen einen gewerberechtlichen Bescheid in der Regel das Landesverwaltungsgericht des jeweiligen
Bundeslandes zuständig sein und nicht mehr wie bisher der Unabhängige Verwaltungssenat. Damit sollen
die Verwaltungsverfahren beschleunigt werden.
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Lichtenecker: Modernisierung der Gewerbeordnung dringend notwendig…
…aber nur mit ausreichendem Schutz von Umwelt und Mensch. Wann wird die angekündigte
GmbH light endlich umgesetzt, Herr Minister?
Wien (grüne) - "Es ist zu begrüßen, dass Bundesminister Mitterlehner endlich die Entrümpelung
und Modernisierung der Gewerbeordnung in Angriff nimmt. Gleichzeitig muss aber sichergestellt werden, dass das
bestehende hohe Schutzniveau für Mensch und Umwelt bei den - aktuell im Ministerrat beschlossenen - Änderungen
im gewerblichen Betriebsanlagenrecht nicht ausgehöhlt wird", betont Ruperta Lichtenecker, Wirtschaftssprecherin
der Grünen. "Beim Schutz von Mensch und Umwelt durch notwendige Betriebsauflagen sowie bei der Sicherstellung
von AnrainerInnenrechten darf es keine halbherzigen Kompromisse geben. Leider weist die heute vorgelegte Regierungsvorlage
aber gerade in diesen Bereichen noch dringenden Verbesserungsbedarf auf", kritisiert Lichtenecker.
"Darüberhinaus ist die bereits im November 2012 angekündigte GmbH light noch immer ausständig.
Wann wird die im Rahmen der Regierungsklausur angekündigte Maßnahme endlich umgesetzt, Herr Minister?"
fragt die Grüne Wirtschaftssprecherin. "Für die tausenden interessierten UnternehmerInnen und potentiellen
GründerInnen ist es notwendig, dass die GmbH light endlich Realität wird."
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Haubner: Gewerbeordnungs-Reform ist wichtige Maßnahme für erfolgreiches
Wirtschaften
Auf Antrag von Wirtschaftsminister Mitterlehner im Ministerrat beschlossen - Novelle erleichtert
Betriebsübergaben und reduziert Verwaltungsaufwand für Unternehmer
Wien (witschaftsbund) - "Mit dem Beschluss der Gewerbeordnungs-Reform hat der Ministerrat heute eine
wichtige Maßnahme für erfolgreiches Wirtschaften in Österreich gesetzt", betont der Generalsekretär
des Österreichischen Wirtschaftsbundes, Abg.z.NR Peter Haubner, anlässlich des Beschlusses der Novelle,
die auf Antrag von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner eingebracht wurde. "Wesentliches Element der
Novelle ist eine spürbare Entbürokratisierung: Das Betriebsanlagenrecht wird entrümpelt, der Verwaltungsaufwand
wird deutlich reduziert und Betriebsübergaben wie auch Unternehmensneugründungen werden erheblich vereinfacht.
Damit können wir viel Zeit sparen, die die Unternehmer für das brauchen, was sie am besten können:
Arbeitsplätze schaffen, die Wirtschaft ankurbeln und unseren Wohlstand erhalten", so Haubner.
Die Gewerbeordnungs-Reform umfasst fünf wesentliche Bereiche: "Erstens: Die Gewerbebehörden stellen
ein neues Service zur Verfügung. Jungunternehmer oder Firmenübernehmer erhalten künftig auf Antrag
von der Behörde eine Zusammenstellung aller Bescheide und Auflagen, die den Betrieb betreffen. Zweitens, wird
es in Zukunft keine Zuständigkeits-Streitigkeiten mehr geben. Es ist nun jene Bezirksverwaltungsbehörde
örtlich zuständig, in deren Sprengel sich der größte Anlagenteil befindet. Drittens, können
Widersprüche aus bau- und gewerberechtlichen Genehmigungsbescheiden einfacher beseitigt werden", erläutert
Haubner.
Der vierte Punkt betrifft eine Erleichterung für Tourismusbetriebe. So sind Public-Viewings, also kurzfristige,
vier Wochen nicht überdauernde Anlagenänderungen, künftig genehmigungsfrei. Als "zentral"
bezeichnet Haubner den fünften Bereich der Novelle, der schnellere Verwaltungsverfahren vorsieht. Für
Beschwerde eines Betriebs gegen einen gewerberechtlichen Bescheid wird das Landesverwaltungsgericht des jeweiligen
Bundeslandes zuständig sein. "Damit es sich auch in Zukunft auszahlt, einen Betrieb zu übernehmen
und zu führen, müssen wir die richtigen Schritte setzen. Mit dieser Gewerbeordnungs-Novelle ist uns ein
wesentlicher Meilenstein gelungen", betont Haubner abschließend.
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