Tiroler Landesregierung beschließt Einrichtung eines Gestaltungsbeirates
Innsbruck (lk) - Nur ein geringer Teil der Tiroler Landesfläche ist als Dauersiedlungsraum zu nutzen.
Das Land Tirol erteilt daher dem Flächenverbrauch auf der grünen Wiese eine Absage und setzt verstärkt
auf Ortskernrevitalisierung und eine Verdichtung nach innen. Dies unter Wahrung hoher Qualitätsansprüche,
betont der für Raumordnung zuständige LR Johannes Tratter. Auf seinen Antrag wurde in der Regierungssitzung
vom 05.03. die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates des Landes Tirol beschlossen.
„Dieses neue Gremium versteht sich als Serviceangebot und kann von den Gemeinden kostenlos genutzt werden. Neben
der Begutachtung einzelner Bauprojekte wird der Beirat auch die Landesregierung dabei unterstützen, architektonische
sowie städtebauliche Kriterien für die Stadt- und Ortsentwicklung zu formulieren. Ziel ist die Hebung
der Qualität und die Förderung positiver Effekte bei der Raumplanung sowie innerhalb der Gemeindeentwicklung“,
informiert dazu LR Tratter.
Experten unterstützen Gemeinden kostenlos
Der Gestaltungsbeirat setzt sich aus unabhängigen Experten verschiedener Fachbereiche zusammen, die mit den
spezifischen Anforderungen des Bauens im Alpenraum vertraut sind. Die Kosten für den anfallenden Sach- und
Personalaufwand werden vom Land Tirol getragen. Die Inanspruchnahme seitens der Gemeinden erfolgt freiwillig und
ohne gesetzlichen Zwang.
Der Beirat wird nicht mit Projekten befasst, die bereits Gegenstand eines Architektenwettbewerbes sind, in die
Zuständigkeit eines bestehenden gemeindeeigenen Gestaltungsbeirates fallen oder den Bestimmungen des Tiroler
Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes unterliegen.
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