Bundesrat bestätigt Reform der Pendlerpauschale und Zahlungsverzugsgesetz
Wien (pk) - Die Neuregelung der Universitätsfinanzierung nach dem Modell der Studienplatzfinanzierung
sowie die Ausweitung der Pendlerpauschale standen am 14..03. im Mittelpunkt der Gesetzesbeschlüsse, die der
Nationalrat dem Bundesrat zugeleitet hat. Beide passierten die Länderkammer mehrheitlich. Einhellig war die
Zustimmung zum Zahlungsverzugsgesetz und einem Rahmenabkommen zwischen der EU und Vietnam. Diskutiert wurden darüber
hinaus die EU-Vorhaben für 2013 im Justiz- und Finanzbereich.
Am Beginn der Sitzung wurde Richard Wilhelm (S/St) als neuer Bundesrat angelobt. Er folgt auf den ausgeschiedenen
Gerald Klug, der in der Zwischenzeit zum Verteidigungsminister ernannt worden ist.
Zahlungsverzugsgesetz schafft mehr Sicherheit für Unternehmen
Zu Beginn der Beratungen des Bundesrates stand das Zahlungsverzugsgesetz, das im Wesentlichen Bestimmungen über
die Fälligkeit der Geldschuld enthält. Es passierte das Bundesratsplenum ebenso einstimmig wie die Änderung
des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, die Klarstellungen in diesem Zusammenhang bringt.
Bundesrat Josef STEINKOGLER (V/O) verwies darauf, dass Zahlungsverzögerungen von Bund, Land und Gemeinden
oft kleinere Betriebe in Schwierigkeiten brächten, weshalb die Umsetzung der Richtlinie über Zahlungsverzug
ein wichtige Maßnahme für die KMU sei. Ähnlich argumentierte Bundesrat Josef TAUCHER (S/W). Er
betonte, wie wichtig das Vertrauen in Geschäftsbeziehungen für den Wirtschaftsstandort ist. Das neue
Gesetz leiste dazu einen Beitrag, insbesondere auch zum Schutz von KMU. Die für MieterInnen gedachte Ausnahmeregelung
fand seine Zustimmung. Auch Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W) hob hervor, dass es für Konsumenten und MieterInnen
erleichterte Bestimmungen bei den Zahlungsfristen gebe. Bundesrätin Sonja ZWAZL (V/N) sah durch das Gesetz
eine Verbesserung der Beziehungen von Unternehmen mit der öffentlichen Hand. Positiv sei auch, dass die neuen
Bestimmungen auch für bereits bestehende Mietverträge gelten.
Bundesministerin Beatrix KARL erläuterte, das Gesetz setze neue Maßstäbe im Zahlungsverkehr, vor
allem solle sich auch die Zahlungsmoral zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand verbessern. Die Eindämmung
von Zahlungsverzögerungen sei ein wichtiges Thema, da die schlechte Zahlungsmoral für Unternehmen schädliche
Auswirkungen habe. Integre Vertragspartner würden durch verschiedene Maßnahmen vor Nachteilen geschützt.
Österreichische Unternehmen sollen sich auch bei Exporten auf den Schutz des nationalen Zivilrechts verlassen
können. Mit einer EU-Richtlinie werden Unklarheiten, was eine rechtzeitige Überweisung ist, beseitigt.
Auf MieterInnen und KonsumentInnen werde dabei besondere Rücksicht genommen.
EU will wechselseitiges Vertrauen in die Rechtsordnung stärken
Im Zuge der Debatte über die EU-Jahresvorschau 2013 für den Bereich Justiz betonte Bundesministerin Beatrix
Karl, es gehe primär um eine Information, was im Justizbereich der EU geplant sei. Die Prioritätensetzung
sei durch das Stockholmer Programm geprägt. Im Vordergrund stehe die Stärkung des wechselseitigen Vertrauen
in die Rechtsordnung. Dieses Vertrauen sei zentral für die Zusammenarbeit in Europa.
Bundesrat Johann ERTL (F/N) hielt fest, die FPÖ werde der Jahresvorschau nicht zustimmen. Der Bericht führe
16 Vorschläge der EU im Strafrecht und 18 im Zivilrecht an, lasse aber erkennen, dass die Triopräsidentschaft
nicht vorhabe, das Problem Griechenland zu lösen. Er bezweifle, dass Griechenland, Litauen und Irland mit
ihren sehr unterschiedlichen Rechtssystemen im Justizbereich viel bewegen werden.
Bundesrat Klaus FÜRLINGER (V/O) hob aus dem Programm der EU die Überlegungen im Strafrechtsbereich hervor,
welche die länderübergreifende Verfolgung von Straftaten und Rechtshilfe erleichtern sollen. Das sei
etwa bei der Verfolgung von Drogenhandel wichtig. Von praktischer Bedeutung sei auch eine internationale Regelung
des Ehegüterrechts nach Scheidungen. Viele wichtige Vorschläge seien aber erst mit Inhalt zu füllen.
Auch Bundesrat Stefan SCHENNACH (S/W) meinte, die Vorhaben im Zivilrecht enthielten für alle BürgerInnen
relevante Regelungen. Es gehe zudem um wichtige gesamteuropäische Probleme, wie die Bekämpfung von Geldwäsche,
Drogenhandel und Korruption. Die Subsidiaritätsrüge des Bundesrats zum geplanten EU-Kaufrecht sei ein
gutes Beispiel, wie parlamentarische Rechte in der EU genützt werden können.
Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) wollte zur gegenseitigen Anerkennung von Personenstandsurkunden wissen,
ob dies auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften relevant sein werde. Kerschbaum forderte klare Worte
der EU zur Aushöhlung der Verfassung in Ungarn. Auch die Atomhaftung sollte auf europäischer Ebene, wo
sie völlig unzureichend geregelt sei, intensiver behandelt werden.
Bundesministerin Beatrix KARL unterstrich, dass wechselseitiges Vertrauen in die Rechtsordnung zentral für
die Zusammenarbeit in Europa sei. Die gegenseitige Anerkennung von Urteilen und Urkunden hänge damit eng zusammen.
Wichtig sei aber, dass die Rechtsakte gründlich vorbereitet werden und Rechtssicherheit ohne finanziellen
Mehraufwand für die Mitgliedsstaaten geschaffen werde. Das Vorhaben der europäischen Ermittlungsanordnung
soll Rechtshilfeverfahren erleichtern und damit StaatsanwältInnen eine große Hilfe sein. Die Regelungen
im Bereich Ehegüterrecht und eingetragene Partnerschaften läge ihr sehr am Herzen, erklärte sie.
Es müsse geklärt werden, wie mit Vermögen im Trennungs- und Scheidungsfall von internationalen Paaren
umzugehen sei. Das Privatleben werde eben immer internationaler. Leider gelte das auch für die Kriminalität,
die gemeinsam bekämpft werden müsse.
Für die Wirtschaft seien Insolvenzordnung, Pfändungsrecht und Kaufrecht wesentliche Punkte, sagte die
Justizministerin. Die Frage von Personenstandurkunden werde vom EU-Vorschlag im Übrigen voraussichtlich nicht
umfasst. Das Thema Ungarn sei nicht Thema des Ratsvorsitzes, hielt Karl fest. Österreich habe eine vorbildliche
Atomhaftung, aber auf europäischer Ebene werde die österreichische Haltung kaum mehrheitsfähig sein,
gab die Ministerin zu bedenken.
Der Bericht wurde mehrheitlich, jedoch ohne die Stimme der FPÖ, zur Kenntnis genommen.
Neue Universitätsfinanzierung orientiert sich an Kapazitäten
Der Umstellung der Finanzierung der Universitäten auf das Modell der Studienplatzfinanzierung steht nun nichts
mehr im Wege, nachdem auch der Bundesrat mehrheitlich keinen Einspruch gegen die entsprechenden Änderungen
im Universitätsgesetz 2002 erhoben hat. So kann nach einer Pilotphase, die für 2013 bis 2015 geplant
ist, die so genannte "kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung"
starten, ab 2016 soll sie teilweise und nach 2019 komplett implementiert werden. Zur Verbesserung des Betreuungsverhältnisses
in einigen Studienrichtungen werden 95 neue Professorenstellen geschaffen.
Das Gesetz schafft auch die Möglichkeit, in fünf überdurchschnittlich nachgefragten Studienfeldern
Zugangsregeln einführen zu können, sollte die Zahl der StudienanfängerInnen die gesetzlich festgelegte
österreichweite Mindestanzahl an Studienplätzen überschreiten. Betroffen von dieser Regelung sind
die Studienfelder "Architektur und Städteplanung" (ausgenommen sind dabei die Studien an der Universität
für angewandte Kunst in Wien, an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung
Linz und an der Akademie der bildenden Künste Wien), ferner "Biologie und Biochemie", die beiden
Studienfelder "Informatik" und "Pharmazie" sowie "Management und Verwaltung/Wirtschaft
und Verwaltung, allgemein/Wirtschaftswissenschaft". Die genaue Liste, welche Studiengänge konkret betroffen
sind, wird durch Verordnung des Wissenschaftsministers festgelegt.
Vehement gegen das neue Modell der Universitätsfinanzierung sprach sich Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/W) aus,
der argumentierte, die "Kapazitätsorientierung" sei ein weiterer Schritt weg vom freien Universitätszugang.
Er verstehe die Zustimmung der Sozialdemokratie daher nicht. Man mache es sich zu einfach, wenn man die Zahl der
Studienplätze einfach einfriere. Für die Studienwilligen werde das Studium schlechter planbar, man verschiebe
Probleme oder schaffe neue. Krusche fürchtete auch um die Zukunft der wichtigen technischen Studien. Heftige
Kritik kam auch von Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O). Die empörenden Zustände im österreichischen
Bildungssystem würden im Kindergartensystem beginnen und sich bei Pflichtschulen und Lehre fortsetzen. Die
vorliegende Novelle schreibe nach Meinung von ExpertInnen den Ist-Zustand an den Universitäten fort und schaffe
zudem neue Unklarheiten.
Bundesrätin Bettina RAUSCH (V/N) sagte, eine bessere Planbarkeit für Universitäten bringe bessere
Betreuungsverhältnisse mit sich. Das neue Gesetz helfe Studierenden und Lehrenden durch Sofortmaßnahmen
durch zusätzliche Mittel. Der Gesetzgeber schaffe eine neue Form der Uni-Finanzierung, die an Kapazitäten
und Studierenden orientiert sein wird. Auch Bundesrat REINHARD TODT (S/W) sah den Einstieg in eine kapazitätsorientierte
und studienplatzbezogene Universitätsfinanzierung positiv. Das werde eine transparente und faire Finanzierung
der Unis schaffen. Man gehe bei stark nachgefragten Studien von einem hohen Niveau aus und baue die Studienplätze
sogar aus, die Kritik sei daher nicht nachvollziehbar.
Bundesrätin Sonja ZWAZL (V/N) widersprach der Darstellung von Bundesrat Dönmez zum Zustand der Lehre.
Die Zahlen seien nicht so schlecht, wie er es darstelle. Prinzipiell sei die Lehre eine Ausbildung auf einem hohem
Niveau, das gehalten werden müsse.
Bundesrat Reinhard PISEC (F/W) meinte, das Problem von teils überlaufenen, teils wieder schlecht besuchten
Lehrveranstaltungen an den Universitäten wäre durch Abschaffung des Anmeldesystems und eine Öffnung
der Lehrveranstaltungen für alle zu lösen.
Österreich vertieft Zusammenarbeit mit Vietnam
Schließlich stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte dem Rahmenabkommen über eine umfassende
Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und der Sozialistischen Republik Vietnam einstimmig zu. Das Abkommen
betrifft konkret die Kooperation in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Frieden und Sicherheit, Handels-
und Investitionsfragen, Justiz und sozioökonomische Entwicklung.
Das politische und wirtschaftliche Rahmenabkommen mit Vietnam bilde eine nachhaltige Grundlage für die EU
und Österreich zur verstärkten Zusammenarbeit mit dem südostasiatischen Land in Fragen der Menschenrechte,
der Umweltpolitik, der Migration oder der Terrorismusbekämpfung. Diese Meinung teilten die Bundesräte
Günther KÖBERL (V/St) und Stefan SCHENNACH (S/W). Beide strichen auch die langjährige diplomatische
Beziehung Österreichs mit Vietnam hervor.
Köberl betonte zudem die gute Verbindung der österreichischen Wirtschaft zu Vietnam, die sich in stetig
steigenden Exportzahlen heimischer Güter niederschlage. So sei die 100 Mio. €-Marke bei Exporten nach Vietnam
bereits durchschlagen worden. Schennach konzentrierte sich auf die Geschichte der zwischenstaatlichen Verbindung
zu Vietnam, die bereits 1972 ihren Anfang nahm, als Österreich als erste Nation die Republik Nordvietnam anerkannte.
2012 habe Österreich im Rahmen der Begehung des 40-jährigen Jubiläums der diplomatischen Beziehungen
zahlreiche humanitäre Projekte im Vietnam gestartet, so Schennach weiter und nannte als Beispiele Initiativen
im Bildungs- und Rehabilitationswesen.
Der Kärntner FPÖ-Bundesrat Peter MITTERER schloss sich bei der positiven Bewertung des Abkommens seinen
Vorrednern an, nutzte seine Redezeit allerdings vorrangig für seinen Abschied vom Bundesrat. Diesen Schritt
setze er nicht als Reaktion auf das Ergebnis der letzten Kärntner Landtagswahlen, unterstrich er. Er wolle
sich aus persönlichen Gründen nach den Wahlen zurückziehen. Mitterer blickte auf 40 Jahre politische
Arbeit in unterschiedlichen Gremien und auf acht Jahre in der Länderkammer zurück und dankte seinen KollegInnen
für die konstruktive Zusammenarbeit. Den Bundesrat zeichne aus, dass alle Mitglieder einander mit Respekt
und Achtung begegnen, so Mitterer und fügte an, er hoffe auch in Zukunft auf ein positives Wirken des Bundesrats
im Sinne des Föderalismus.
Verbesserungen bei Pendlerpauschale für Teilzeitbeschäftigte
Auch die Bundesrätinnen und Bundesräte begrüßten mehrheitlich die Ausweitung und Neuregelung
der Pendlerpauschale aufgrund der Änderungen im Einkommensteuergesetz. Kritik kam jedoch von den Grünen,
die die Reform weder als sozial gerecht noch als ökologisch sinnvoll beurteilen.
Der neue "Pendlerzuschlag" bringt Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte durch die Anhebung
der Negativsteuer für BezieherInnen von geringen Einkommen. Neu eingeführt werden auch der "Pendlereuro"
und das "Jobticket", das ArbeitgeberInnen auch Nicht-PendlerInnen steuerfrei für die Benützung
öffentlicher Verkehrsmittel zur Verfügung stellen können. Gestrichen wird das Pendlerpauschale für
ArbeitnehmerInnen, die einen arbeitgebereigenen Dienstwagen privat nutzen können. WochenpendlerInnen mit anerkannter
doppelter Haushaltsführung können Familienheimfahrten weiterhin als Werbungskosten steuerlich geltend
machen.
Die Aufteilung der 1 Mrd. €, die für die Pendlerpauschale insgesamt vorgesehen ist, sei ungerecht, da sie
vor allem Gutverdienende unterstütze, die Belastung für geringe Einkommen aber weiterhin bestehen bleibe,
brachte Grünen-Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (N) die Kritik ihrer Fraktion auf den Punkt. Daran würden
auch einzelne positive Aspekte des neuen Pendlerpakets wie die Erhöhung des Pendlerzuschlags nichts ändern.
Als unzureichend für die Minderung der allgemeinen, stetig steigenden finanziellen Belastung österreichischer
SteuerzahlerInnen bezeichnete auch Bundesrat Reinhard PISEC (F/W) das Paket und meinte, die FPÖ-Fraktion erteile
ihr Zustimmung dazu nur, da es zumindest geringfügige Verbesserungen in der PendlerInnenunterstützung
biete.
Von den Regierungsfraktionen kam dagegen Lob für die Regierungsvorlage zur Pendlerpauschale neu, wobei die
SPÖ allerdings einräumte, bei dem Paket handle es sich um einen Kompromiss, der sicher noch verbessert
werden könne.
Vorteilhaft war für Bundesrätin Monika KEMPERLE (S/W), dass der Gesetzesentwurf "Klarstellungen"
bei Fragen der Abgeltung von Dienstfahrzeugnutzung oder der tageweisen Umrechnung der Pendlerpauschale für
Teilzeitkräfte beinhalte. Auch die Weiterverrechnung der Leistungen an arbeitsfreien Tagen und den Pensionistenabsetzbetrag
begrüßte sie. Ihr Steirischer Parteikollege Klaus KONRAD (S/St) gab in Richtung Grüne zu bedenken,
letztendlich hätten PendlerInnen, die ihren Arbeitsweg nur mit dem Auto zurücklegen können, höhere
Kosten zu tragen als NutzerInnen öffentlicher Verkehrsmittel. Das müsse bei der Kritik, dass AutofahrerInnen
schon nach 2 km Anspruch auf die Pauschale haben, während Öffi-Reisende 20 km benötigten, mitbedacht
werden.
Die Neuregelungen in der Pendlerpauschale wertete Bundesrat Bundesrätin Bundesrat Christoph KAINZ (V/N) anders
als FPÖ-Mandatar Pisec als richtige politische Antwort auf Fragen nach finanziellen Entlastungen der ArbeitnehmerInnen.
Treffsichere Lösungen wie der Pendlereuro für jeden gefahrenen Kilometer oder die Erweiterung bei den
Anspruchsberechtigten aber auch das steuerlich von Arbeitgebern absetzbare Job-Ticket für MitarbeiterInnen
seien ein echter Mehrwert für die BürgerInnen. Kainz nahm seinen Redebeitrag bei der heutigen Sitzung
wie schon FPÖ-Bundesrat Mitterer zum Anlass, sich von der Länderkammer zu verabschieden und befand dabei,
der Bundesrat sei ein bedeutendes Bindeglied zwischen Ländern und Bundesgesetzgebung Nach 10 Jahren im Parlament
wechselt Kainz nun in den Niederösterreichischen Landtag.
Die Pendlerpauschale nahm der Bundesrat mit S-V-F-Mehrheit an.
Fekter drängt auf ein Trust-Register
In der Diskussion über die EU-Jahresvorschau 2013 des Bundesministeriums für Finanzen äußerten
sich die VertreterInnen der Koalitionsparteien positiv zu den Vorhaben auf EU-Ebene. Kritik kam hingegen von den
Grünen und der FPÖ.
Die Oppositionsparteien vermissten im Bericht des Finanzministeriums klare Aussagen über die österreichische
Position zu den geplanten Maßnahmen der EU bei der Bekämpfung der Wirtschafts- und Währungskrise
und verweigerten daher ihre Zustimmung dazu. Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) fasste ihr Missfallen
am Bericht mit er sei "unvollständig" zusammen. Fehlende kritische Ansätze des Ministeriums,
etwa zum beängstigenden Wachstum der Arbeitslosigkeit in Europa, machte Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) geltend
und er bekrittelte, die im Bericht gebotenen Informationen seien weit von der Realität entfernt.
Für die Regierungsparteien erfasste die Jahresvorschau dagegen wichtige Punkte des EU-Krisenmanagements in
den kommenden Monaten. SPÖ-Bundesräte Stefan SCHENNACH (S/W) und Ewald LINDINGER(S/O) betrachteten vor
allem das Vorgehen gegen die Jugendarbeitslosigkeit als maßgeblich zur Überwindung der Krise und zur
Sicherung eines gemeinsamen, friedlichen Europas auch in der Zukunft. Österreich könne mit seinem dualen
Ausbildungssystem im Sinne der Jugendbeschäftigung als gutes Beispiel in der EU vorangehen.
Als entscheidend für die Krisenbewältigung führte Bundesrätin Angelika WINZIG (V/O) ebenfalls
Maßnahmen der Beschäftigungspolitik in der EU an. Positiv wertete sie die von EU-ParlamentarierInnen
durchgesetzte neue Risikogewichtung für KMU-Kredite, sei diese doch in der kleinstrukturierten österreichischen
Wirtschaft höchst notwendig. Ihr Fraktionskollege Harald HIMMER (W) ergänzte, zur Vertiefung der Wirtschafts-
und Währungsunion, die eine integrierte Finanzpolitik und Wachstum brauche, sei auch Innovationsfähigkeit
gefragt. Er bekenne sich zu Budgetdisziplin, sagte Himmer. Wachstumspolitik dürfe nicht die Schleusen für
neue Schulden öffnen.
Bundesministerin Maria FEKTER reagierte, das Grundproblem Europas sei die Jugendarbeitslosigkeit, die Wachstum
und Investitionen hemme. Österreich stehe aufgrund des dualen System der Ausbildung, wo marktgerecht für
nachgefragte Berufe ausgebildet werde, und seiner berufsbildenden höheren Schulen weit besser da als andere
Länder. Das Modell der HTL und berufsbildenden Schule dürfe nicht für eine falsch verstandene Harmonisierung
zerstört werden, sagte die Finanzministerin.
Es gebe Anzeichen einer Rezession in einigen europäischen Ländern. Wachstum zu generieren, sei daher
zentral, dieses dürfe aber nicht auf neuen Schulden aufbauen. In den EU-Krisenstaaten gebe es ermutigende
Anzeichen, dass die Stabilisierung voranschreite, meinte Fekter.
Die Bankenrettung dürfe nicht auf Kosten der SteuerzahlerInnen geschehen, unterstrich die Ministerin, weshalb
der ESM geschaffen worden sei. Morgen werde in Brüssel der erste Fall für den ESM, nämlich Zypern,
beraten. Das Land habe hohe Staatsschulden und auch große Schwierigkeiten in seinem unverhältnismäßig
großen Finanzbereich. Eine kleine Volkswirtschaft könne diese Probleme sicher nicht allein lösen.
Zypern sei aber auch ein Steuerparadies mit einem intransparentes Finanzsystem. Daher dränge Österreich
auf die Einführung eines Trust-Register, wie es auch andere Länder kennen. Österreich fordere auch,
dass Zypern die Geldwäsche-Richtlinien umsetzt und ihre Implementierung überprüft wird. Man sei
solidarisch mit Zypern, fordere aber dabei Fairness und Transparenz ein. So stelle sich die Frage, ob Europa auch
außereuropäische Einlagen in Zypern schützen müsse. Auch außereuropäische Anleger
müssten allenfalls ihren Beitrag leisten. Sie werde darüber mit Augenmaß beraten, kündigte
Fekter an. Vor allem werde sie darauf achten, was das Paket für Zypern die österreichischen SteuerzahlerInnen
kosten werde. Für den Abschluss des Zypern-Pakets werde sie die Zustimmung des Parlaments benötigen.
Der Bericht wurde mehrheitlich mit den Stimmen vom SPÖ und ÖVP zur Kenntnis genommen.
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