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Medientransparenzgesetz |
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99,6 % der betroffenen Rechtsträger haben im Rahmen der zweiten Erhebung gemeldet Während der zweiwöchigen, regulären Meldefrist im Zeitraum vom 1. bis 15. Jänner 2013 hatten 94 % der betroffenen Rechtsträger eine vollständige Meldung abgegeben. Die anschließend gewährte vierwöchige Nachmeldefrist nutzten weitere knapp 6 %. Weniger als ein halbes Prozent der Meldepflichtigen gab keine oder nur unvollständige Daten bekannt. Die Erfassung und Veröffentlichung der Meldungen wird von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) für die KommAustria durchgeführt. Der Datenerhebung zufolge haben 507 von 5.585 meldepflichtigen Rechtsträgern Aufwendungen nach § 2 MedKF-TG (Aufträge und Medienkooperationen) angegeben. 20 Rechtsträger meldeten Förderungen gemäß § 4 MedKF-TG. Demgegenüber gaben 5.056 Rechtsträger Leermeldungen (keine Aufwendungen bzw. unter 5.000 Euro) nach § 2 MedKF-TG und bzw. oder nach § 4 MedKF-TG ab. Nicht oder nur unvollständig gemeldet haben 19 Rechtsträger, gegen die die KommAustria nun Verwaltungsstrafverfahren einleiten muss. Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 15. März 2013, 0:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH abrufbar (, "Bekanntgegebene Daten"). Sie werden als PDF-Datei und als Open Government Data im CSV-Dateiformat zur Verfügung stehen. Die nächste Quartals-Meldefrist beginnt am 1. April 2013 und endet am 15. April 2013. Zu melden sind dann die Aufwendungen aus dem ersten Quartal 2013. |
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