KMU: Zum 16. März soll schlechte
 Zahlungsdisziplin enden

 

erstellt am
13. 03. 13
14.00 MEZ

Brüssel (ec.europa) - Täglich gehen in ganz Europa Dutzende kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Konkurs, weil ihre Rechnungen nicht beglichen werden. Dadurch werden Arbeitsplätze zerstört, und der Wirtschaftsaufschwung wird abgebremst, weil Geschäftsmöglichkeiten ungenutzt bleiben. Um der schlechten Zahlungsdisziplin ein Ende zu setzen, hat die Europäische Union die Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr angenommen. Bis zum 16. März 2013 müssen die Mitgliedstaaten die überarbeitete Richtlinie zum Zahlungsverzug in innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Gemäß der Richtlinie haben Behörden ihre Rechnungen für Waren und Dienstleistungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann diese Frist auf bis zu 60 Tage verlängert werden. Unternehmen sollten ihre Rechnungen innerhalb von 60 Tagen bezahlen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wobei Regelungen, die den Gläubiger grob benachteiligen, unwirksam sind.

Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Antonio Tajani, erklärte dazu: „Für KMU ist es besonders schwer, ihr Recht auf unverzügliche Rechnungsbegleichung durchzusetzen. Zahlungsverzug kostet die KMU Zeit und Geld, und Streitigkeiten können die Kundenbeziehungen beeinträchtigen. Mit der schlechten Zahlungsdisziplin muss nun Schluss sein. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie zum Zahlungsverzug in ihr innerstaatliches Recht umsetzen und den KMU so die Unterstützung bieten, die sie in diesen schweren Zeiten dringend brauchen, um ihre Schlüsselrolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa wahrnehmen zu können.“

Nähere Informationen über die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug und über Informationsseminare in den Mitgliedstaaten finden Sie hier >

Die neuen Regeln sind einfach:

  • Behörden müssen ihre Rechnungen für Waren und Dienstleistungen innerhalb von 30 Kalendertagen begleichen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann diese Frist auf bis zu 60 Kalendertage verlängert werden.
  • Vertragsfreiheit im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen: Unternehmen sollten ihre Rechnungen innerhalb von 60 Kalendertagen bezahlen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wobei Regelungen, die den Gläubiger grob benachteiligen, unwirksam sind.
  • Unternehmen können automatisch Verzugszinsen berechnen und dürfen außerdem automatisch eine Beitreibungspauschale von mindestens 40 EUR verlangen. Für alle darüber hinausgehenden Beitreibungskosten können sie ebenfalls angemessenen Ersatz verlangen.
  • Der gesetzliche Verzugszinssatz wird auf mindestens 8 Prozentpunkte über dem Bezugszinssatz der Europäischen Zentralbank angehoben. Behörden dürfen keinen niedrigeren Verzugszins festlegen.
  • Es wird für Unternehmen einfacher, vor nationalen Gerichten gegen grob nachteilige Bedingungen und Praktiken zu klagen.
  • Es gibt mehr Transparenz, und das Problem wird stärker ins Bewusstsein gerückt: Die Mitgliedstaaten müssen die Zinssätze für Zahlungsverzug öffentlich bekanntgeben, so dass alle Beteiligten informiert sind.
  • Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, einen Verhaltenskodex für unverzügliche Zahlung aufzustellen.
  • Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften beibehalten bzw. neu erlassen, die für Gläubiger noch vorteilhafter sind als die neue Richtlinie.


Für Unternehmen sind die neuen Maßnahmen optional: Sie erhalten ein Klagerecht, sind aber nicht verpflichtet, es auszuüben. Unter bestimmten Umständen möchte ein Unternehmen das Zahlungsziel vielleicht lieber um einige Tage oder Wochen hinausschieben, um die Geschäftsbeziehungen zu einem bestimmten Kunden nicht zu belasten. Für Behörden dagegen sind die Maßnahmen verbindlich. Sie sollen ein Beispiel geben und ihre Verträge zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit und Effizienz einhalten.

Hintergrund
Die europäische Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs richtet sich gegen verspätete Zahlungen im Geschäftsverkehr. In dem ihr zugrunde liegenden Rechtsakt, dem Small Business Act (SBA), spiegelt sich die Absicht der Kommission wider, die zentrale Bedeutung der KMU für die Wirtschaft der EU anzuerkennen. Außerdem wird betont, dass der Zugang zu Finanzmitteln eine der größten Herausforderungen für KMU ist

 

 

 

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