Außergerichtliche Streitbeilegung wird einfacher und
 kostengünstiger

 

erstellt am
13. 03. 13
14.00 MEZ

Verbraucher und Unternehmen können ihre Streitigkeiten künftig einfach und kostengünstig beilegen.
Brüssel (ec.europa) - Das Europäische Parlament hat am 12.03. den Kommissionsvorschlägen über die alternative und die Online-Streitbeilegung (AS-OS) zugestimmt. EU-Verbraucherschutzkommissar Tonio Borg begrüßte den Beschluss: "Heute hat das Europäische Parlament seine Zustimmung zu zwei Schlüsselvorschlägen zur Ankurbelung von Wachstum im Binnenmarkt und zur Stärkung der digitalen Wirtschaft bestätigt. AS und OS sind vorteilhaft für Verbraucher, die ihre Streitigkeiten außergerichtlich auf einfache, schnelle und kostengünstige Weise beilegen können, und auch für Unternehmer, die gute Beziehungen mit Kunden erhalten und Prozesskosten vermeiden können. Es muss betont werden, dass die Organe der EU eine schnelle Einigung erreicht haben, die den Alltag für Verbraucher in Europa erheblich verbessert."

Bei den heute beschlossenen Maßnahmen geht es um zwei Instrumente: die Bestimmungen zur alternativen Streitbeilegung (AS) sollen gewährleisten, dass vertragliche Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern außergerichtlich durch geeignete Stellen für die alternative Streitbeilegung geregelt werden. Diese Stellen wird es in allen Mitgliedstaaten und Branchen gegeben, mit Ausnahme der Bereiche Gesundheit und Hochschulbildung.

Die Verordnung zur Online-Streitbelegung (OS) sieht eine Online-Plattform für die EU-weite Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern aufgrund von Online-Transaktionen vor. Die Plattform wird alle nationalen Stellen für die alternative Streitbeilegung miteinander verbinden und in sämtlichen EU-Amtssprachen nutzbar sein. Den Unternehmern wird auferlegt, die Verbraucher angemessen über AS und OS zu informieren.

 

 

 

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