Verbraucher und Unternehmen können ihre Streitigkeiten künftig einfach und kostengünstig
beilegen.
Brüssel (ec.europa) - Das Europäische Parlament hat am 12.03. den Kommissionsvorschlägen
über die alternative und die Online-Streitbeilegung (AS-OS) zugestimmt. EU-Verbraucherschutzkommissar Tonio
Borg begrüßte den Beschluss: "Heute hat das Europäische Parlament seine Zustimmung zu zwei
Schlüsselvorschlägen zur Ankurbelung von Wachstum im Binnenmarkt und zur Stärkung der digitalen
Wirtschaft bestätigt. AS und OS sind vorteilhaft für Verbraucher, die ihre Streitigkeiten außergerichtlich
auf einfache, schnelle und kostengünstige Weise beilegen können, und auch für Unternehmer, die gute
Beziehungen mit Kunden erhalten und Prozesskosten vermeiden können. Es muss betont werden, dass die Organe
der EU eine schnelle Einigung erreicht haben, die den Alltag für Verbraucher in Europa erheblich verbessert."
Bei den heute beschlossenen Maßnahmen geht es um zwei Instrumente: die Bestimmungen zur alternativen Streitbeilegung
(AS) sollen gewährleisten, dass vertragliche Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern außergerichtlich
durch geeignete Stellen für die alternative Streitbeilegung geregelt werden. Diese Stellen wird es in allen
Mitgliedstaaten und Branchen gegeben, mit Ausnahme der Bereiche Gesundheit und Hochschulbildung.
Die Verordnung zur Online-Streitbelegung (OS) sieht eine Online-Plattform für die EU-weite Beilegung von Streitigkeiten
zwischen Verbrauchern und Unternehmern aufgrund von Online-Transaktionen vor. Die Plattform wird alle nationalen
Stellen für die alternative Streitbeilegung miteinander verbinden und in sämtlichen EU-Amtssprachen nutzbar
sein. Den Unternehmern wird auferlegt, die Verbraucher angemessen über AS und OS zu informieren.
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