Europäische Justizminister diskutieren erstmals einheitliche Strafbestimmungen gegen Euro-Fälschung
Brüssel / Wien (bmj) - Justizministerin Beatrix Karl nahm am 11.03. am Treffen des EU-Justizministerrats
teil. Zentrale Themen der Sitzung waren die Einführung unionsweiter strengerer Strafbestimmungen gegen Geldfälschung
und die innereuropäische Anerkennung von zivilrechtlichen Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel von Betretungsverboten.
"Es freut mich besonders, dass wir gerade am Frauentag diese wichtige Maßnahme zum Schutz gegen Gewalt
auf den Weg bringen", so Justizministerin Beatrix Karl.
"Unsere gemeinsame Währung braucht auch gemeinsamen Schutz. Mit einheitlichen Standards vermeiden wir,
dass sich Geldfälscher auf die Mitgliedsländer konzentrieren, wo die Sanktionen am niedrigsten sind.
In Österreich sind die Strafen für Geldfälschung schon jetzt strenger als die EU-Vorgaben. Wenn
sich weitere Mitgliedstaaten in Richtung unserer hohen Standards bewegen, würden wir das natürlich begrüßen.
Insofern ist es gut, dass wir diesen Richtlinienvorschlag heute erstmals diskutieren", so Karl nach dem Justizministerrat
in einer Stellungnahme.
Der Vorschlag sieht vor, für Geldfälschung eine EU-weite Mindeststrafe von sechs Monaten sowie eine Höchststrafe
von mindestens acht Jahren einzuführen. In Österreich müssen Geldfälscher derzeit schon mit
mindestens einem und höchstens 10 Jahren Gefängnis rechnen. So gingen in Österreich auch die Verurteilungen
wegen Fälschungsdelikten seit der Einführung des Euro im Jahr 2000 stark zurück, während EU-weit
die Anzahl der Fälschungen in den vergangenen zwei Jahren laut EU-Kommission Rekordwerte erreichte. Den Schaden
durch Euro-Fälschungen beziffert die EU-Kommission seit Einführung der gemeinsamen Währung auf immerhin
500 Mio. Euro.
Auch im Bereich Opferschutz brachte die heutige Justizministerratssitzung einen wichtigen Fortschritt. So wurde
zur neuen Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung zivilrechtlicher Schutzmaßnahmen eine Einigung erzielt,
der Beschluss im EU-Parlament soll am 20. Mai erfolgen, das Inkrafttreten mit Jänner 2015. Dadurch ergeben
sich erhebliche Erleichterungen für Gewaltopfer. Schutzmaßnahmen, wie etwa Annäherungsverbote,
müssen somit nach einem Umzug in ein anderes Mitgliedsland nicht mehr erneut vor Gericht erkämpft werden,
sondern werden unbürokratisch anerkannt und vollstreckt.
"Gerade im Opferschutz ist eine stärkere Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung, denn die Bürgerinnen
und Bürger werden immer mobiler und auch Gewalt endet nicht an Staatsgrenzen. Dieser Teil des Opferschutzpakets
bringt erhebliche Erleichterungen für alle Betroffenen. Deswegen habe ich mich in den Verhandlungen stark
für diesen Richtlinie eingesetzt", so Karl nach der Sitzung.
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