Schmied: Besserer Rechtsschutz für
 Schülerinnen und Schüler

 

erstellt am
12. 03. 13
14.00 MEZ

Gesetzesentwurf des BMUKK sieht Abschaffung des bisherigen innerbehördlichen Instanzenzuges und raschen Zugang zu unabhängigem Verwaltungsgericht vor.
Wien (bmukk) - Mit der Einbringung des Ministerratsvortrags zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit für Schulen ist eine wesentliche Etappe für eine Vereinfachung und Verkürzung des Instanzenzuges und für den Ausbau des Rechtsschutzes absolviert worden. Nach den Pädagogischen Hochschulen sowie dem Kunst- und Kulturbereich wird diese Reform nun auch im gesamten Schulwesen umgesetzt.

Bildungsministerin Dr. Claudia Schmied erklärt zu diesem Gesetzespaket, mit dem die vom Nationalrat beschlossene Einführung von Bundesverwaltungsgerichten nun im Bildungsbereich konkretisiert wird: "Die Bundesregierung schafft damit schlankere Strukturen und eine Effizienzsteigerung in der Verwaltung. Gleichzeitig wird ein rascher Zugang zu den unabhängigen Verwaltungsgerichten im Schulbereich für Schülerinnen und Schüler sowie für Eltern gewährleistet. Diese Reform deckt sich mit den langjährigen Wünschen vieler Eltern sowie Schülerinnen und Schüler nach leichterem Zugang zum Recht. Insgesamt sorgen wir so für besseren Rechtsschutz für Schülerinnen und Schüler."

So wird etwa der bisherige mehrstufige Instanzenzug in der Schulverwaltung beim häufigsten Fall von Beschwerden, der Frage des Aufsteigens in die nächste Schulstufe, stark vereinfacht: SchülerInnen bzw. deren Eltern können gegen das Nichtaufsteigen in die nächste Schulstufe einen Widerspruch bei der zuständigen Schulbehörde einbringen und einen Bescheid erwirken. Die Schulbehörde stimmt entweder dem Widerspruch zu oder erlässt einen Bescheid, nach dem der/die SchülerIn die Klasse wiederholen muss. Im Falle einer weiterhin ablehnenden bescheidmäßigen Entscheidung durch die Schulbehörde können die Betroffenen direkt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erheben, wo künftig unabhängige RichterInnen an Stelle der Schulbehörde entscheiden.

Damit wird der bisherige innerbehördliche Instanzenzug abgeschafft und Schülerinnen kommen rascher zu ihrem Recht, ohne dass am Schulstandort ein bürokratischer Mehraufwand im Vergleich zum bisherigen Verfahren entsteht. Weiters wird etwa das Verwaltungsgericht auch Fälle von Beschwerden wegen ablehnender Bescheide bei Schülerbeihilfen bearbeiten.

In allen Fällen bleibt nach der Entscheidung der Verwaltungsgerichte das außerordentliche Rechtsmittel der Berufung an die Höchstgerichte natürlich weiter bestehen.

 

 

 

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