Prüfbericht bringt Sachverhaltsdarstellung wegen mutmaßlich falscher Bilanzen im
Wohnbaufonds
Salzburg (lk) - Seit 11.03. liegt der abschließende Bericht über die Prüfung des Landeswohnbaufonds
durch PwC vor. Der Bericht wurde von der Geschäftsführung des Wohnbaufonds gemeinsam mit der Finanzabteilung
des Landes in Auftrag gegeben. Wohnbaureferent Landesrat Walter Blachfellner, Finanzreferent Landesrat MMag. Dr.
Georg Maltschnig sowie Experten aus dem Finanzressort und die Prüfer von PwC legten am 12.03. die Ergebnisse
der Öffentlichkeit vor.
Zusammengefasst stellen sich die Fakten wie folgt dar:
- Insgesamt ist kein Schaden im Wohnbaufonds entstanden, der Wohnbaufonds ist wirtschaftlich
voll leistungsfähig.
- Allerdings: Seit 2006 gab es wiederholt Unregelmäßigkeiten in den
Bilanzen des Wohnbaufonds. Das Land Salzburg wird in diesem Zusammenhang den Bericht an die Staatsanwaltschaft
zur Prüfung weiterleiten, damit die Verantwortung für die mutmaßliche Falschdarstellung des Rechnungsabschlusses
geklärt wird. Bei der noch zu erstellenden Bilanz 2012 sind diese Ergebnisse zu berücksichtigen.
- Die durchlaufende Gebarung des Landes hat sich bei den neuen Überprüfungen
als "chaotisch" dargestellt.
"Die Experten von PwC haben die Zahlen des Wohnbaufonds des Landes seit seiner Gründung im Jahr 2006
auf Herz und Nieren geprüft. Die wichtigste Erkenntnis ist, dass der Wohnbaufonds voll leistungsfähig
ist. Die Gewährung von Wohnbaudarlehen an die Salzburgerinnen und Salzburger war und ist nicht gefährdet.
Nach heutigem Stand ist das Eigenkapital des Wohnbaufonds sogar höher, als es in der letzten Bilanz zum 31.
Dezember 2011 ausgewiesen wurde", erklärte Landesrat Walter Blachfellner und ergänzte: "Das
Geld des Fonds ist in Wohnungen und Häusern der Salzburgerinnen und Salzburger angelegt. Diese zahlen es in
30 Jahren zurück. Mit den rückgeflossenen Geldern werden gleich wieder Wohnungen und Häuser finanziert.
Jeder, der mit offenen Augen durch Salzburg geht, kann so sehen, wo das Geld des Wohnbaufonds angelegt ist."
Trotz dieser im Grunde positiven Nachricht wies Landesrat Blachfellner nachdrücklich darauf hin, dass es massive
Unregelmäßigkeiten in den Rechnungsabschlüssen des Wohnbaufonds gibt. "Damit diese Unregelmäßigkeiten
geklärt werden, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet", erklärte Blachfellner.
Buchungen und Bilanzen falsch dargestellt
"Im Zentrum muss jetzt die konstruktive, in die Zukunft gerichtete Aufarbeitung stehen. Es geht darum,
im Wohnbaufonds mit dem Rechnungsabschluss 2012 eine Bilanzberichtigung vorzunehmen, die bis Mitte des Sommers
dem Landtag zur Genehmigung vorliegen soll. Die externen Experten, die das Land seit Wochen bei der Aufarbeitung
der Finanzaffäre unterstützen, werden auch in diesem Bereich aktiv werden", sagte Landesrat Maltschnig.
Die Prüfung durch PricewaterhouseCoopers (PwC) hat gezeigt, dass bei der Bilanzerstellung des Wohnbaufonds
seit dessen Einrichtung im Jahr 2006 in vielen wichtigen Punkten falsche und unübersichtliche Darstellungen
der Finanzlage in den Rechnungsabschlüssen des Landes Salzburg, die jedes Jahr dem Landtag vorgelegt wurden,
erfolgt sind.
Zusammengefasst kann als ein wesentliches Ergebnis der PwC-Prüfung festgestellt werden, dass sich die Nettoverbindlichkeiten
des Fonds gegenüber dem Land um 92 Millionen Euro verringern. Auch muss festgehalten werden, dass Buchungen
in dreistelligem Millionenbereich falsch dargestellt wurden. Dies kann vor allem an zwei Zahlen veranschaulicht
werden:
Dem Wohnbaufonds stehen gesetzlich jährliche Zuschüsse von etwas mehr als 112 Millionen Euro zu. Diese
sind ihm jedoch teilweise nicht eigenkapitalerhöhend als Zuschuss, sondern als Weitergabe von Darlehen zugeflossen.
Es handelt sich um eine Summe von 381 Millionen Euro, die nicht ordnungsgemäß zugeflossen ist, der aber
umfangreiche Gegenforderungen und weitere Bilanzbereinigungen gegenüberstehen, sodass sich ein saldierter
Wert von 92 Millionen Euro ergibt.
Der Wohnbaufonds hat daher in einem dreistelligen Millionenbereich Zuschüsse nicht erhalten. Stattdessen wurden
Kredite aufgenommen, deren Zinsen durch das Land bedient wurden. Die Leistungsfähigkeit des Fonds wurde in
vollem Umfang gewahrt, jedoch seine vermögensrechtliche Situation nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Ausmaß
hergestellt.
Per Regierungsbeschluss vom 27. Oktober 2009 wurde die Begebung einer inneren Anleihe zwischen dem Land und dem
Landeswohnbaufonds vereinbart. Dabei sollten Gelder aus der vorzeitigen Rückzahlung von Alt-Wohnbaudarlehen
("Konversionsmittel") vom Land für einen befristeten Zeitraum bis maximal zum Jahr 2019 einbehalten
werden, um Liquiditätslücken abzudecken und um die externe Aufnahme teurer Kredite zu vermeiden. Der
Wohnbaufonds war zu diesem Zeitpunkt ausreichend kapitalisiert und hat daher Gelder – derzeit aushaftend 247 Millionen
Euro – an das Land gestundet. Nunmehr wurde durch die PwC-Prüfung bekannt, dass diese Gelder in das Liquiditätsmanagement
geflossen sind. Festgehalten werden muss dabei auch, dass dies in der wirtschaftlichen Sphäre des Landes und
nicht in jener des Wohnbaufonds passiert ist. Es wurde aus den genannten Liquiditätsgründen und mit der
Begründung, man könne sich billiger beim Wohnbaufonds als auf dem Kapitalmarkt verschulden, Geld aufgenommen.
Eine weitere Erkenntnis ist, dass dem Wohnbaufonds durch das Land teilweise Gelder vorenthalten wurden und diese
in großem Umfang nicht zweckgemäß verwendet wurden. Sämtliche Gelder, die im Wohnbaufonds
angekommen sind, wurden für die Wohnbauförderung der Salzburgerinnen und Salzburger verwendet, per Jahresende
2012 sind das 1.541 Millionen Euro.
Durchlaufende Gebarung
Aufgrund der Unübersichtlichkeit der Buchungen im Wohnbaufonds durch nahezu jährliche Veränderungen
der Buchungslogik und der bereits ausgeführten Unstimmigkeiten hat sich eine vertiefende Prüfung durch
PwC als notwendig erwiesen. Es wurde über die Prüfung der Zahlungsflüsse und Buchungen zwischen
Land und Wohnbaufonds hinaus auch eine erste Analyse der durchlaufenden Gebarung des Landes Salzburg vorgenommen,
die bisher nur hinsichtlich der Konversionsmittel belastbare Ergebnisse hervorgebracht hat.
In der durchlaufenden Gebarung wurden die Konversionsmittel vereinnahmt und nicht in den ordentlichen Landeshaushalt
zur Bedeckung von Ausgaben übergeführt, sondern direkt oder indirekt in das Liquiditätsmanagement
des Landes gebucht.
Die durchlaufende Gebarung ist ein begrenzt kontrollierbares System und ein Instrument mit großer Gefahr
für Missbrauch. Sie ist aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäß. Zumindest aber braucht es für
die durchlaufende Gebarung strenge Regeln und regelmäßige Prüfung. Der von der Landesregierung
und dem Landtag bereits eingeschlagene Weg zu einer Abkehr von der Kameralistik hin zu einer Doppelten Buchführung
ist wichtig und ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Auch in diesem System wird es zwar weiter eine Form
einer durchlaufenden Gebarung geben müssen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine doppelte Buchführung
sind jedoch ungleich strenger und werden Spielräume für Missbrauch eindämmen.
Auswirkung auf die finanzielle Lage des Landes Salzburg
"Trotz der eigenen Rechtspersönlichkeit des Landeswohnbaufonds ist dieser ein Teil der Landesgebarung,
sein Vermögen gehört den Salzburgerinnen und Salzburgern. Es handelt sich bei wechselseitigen Forderungen
und Verbindlichkeiten zwischen Land und Fonds um kommunizierende Gefäße. Zahlungsflüsse zwischen
diesen sind ein internes Thema der verschiedenen Rechnungskreise", kommentierte Landesrat Maltschnig die aktuellen
Prüfungsergebnisse.
Die Prüfung hat nicht dazu geführt, dass neue, externe Schulden identifiziert wurden.
Damit konnten die Fremdverbindlichkeiten laut Statusbericht vom 16. Jänner 2013 in diesem Umfang bestätigt
werden.
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