Stadttunnel Feldkirch: Landesregierung gibt grünes Licht
 für Start des UVP-Verfahrens

 

erstellt am
12. 03. 13
14.00 MEZ

LSth. Rüdisser: Eintritt in die nächste Umsetzungsphase
Bregenz / Feldkirch (vlk) - Die Vorarlberger Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 12.03. die Straßenbauabteilung des Landes beauftragt, das Genehmigungsverfahren (UVP-Verfahren) zur Bewilligung des Projekts "Stadttunnel Feldkirch" im Sommer bei der zuständigen Behörde einzureichen. Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser rechnet mit einer rund einjährigen Verfahrensdauer.

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden die Auswirkungen des Projekts sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase geprüft. Um nachträgliche Abänderungen des Genehmigungsbescheides zu vermeiden ist nicht nur das Projekt selbst sondern auch der Bauablaufplan und Bauzeitplan möglichst präzise darzulegen.

Die Vorgeschichte: Zwischen Herbst 2005 und Ende 2008 wurde unter dem Titel "Verkehrsplanung Feldkirch Süd" ein konsensorientiertes Planungsverfahren mit dem Ziel durchgeführt, realisierbare Lösungen für eine nachhaltige Entlastung der Feldkircher Altstadt und der Siedlungsgebiete vom Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehr zu entwickeln. Von den 15 untersuchten Straßenvarianten kristallisierte sich die "Variante 5.3 mit Begleitmaßnahmen" als Bestvariante heraus. Ihr Hauptelement sind vier Tunnelarme mit einem unterirdischen Kreisverkehr, der die vier Äste verbindet. Stadt Feldkirch, Marktgemeinde Frastanz und Land Vorarlberg haben im Jahr 2009 der Umsetzung dieser Variante grundsätzlich zugestimmt. Wesentliche umfangreiche Vorarbeiten sind in Kürze abgeschlossen, sodass in einer weiteren Umsetzungsphase das UVP-Verfahren gestartet werden kann.

Projektumfang und Bauabschnitte
Das Projekt soll in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden. Entsprechend den Erfahrungen bei anderen Projekten in Österreich ist für die Durchführung des erstinstanzlichen UVP-Verfahrens ca. ein Jahr einzuplanen. "Parallel dazu sollen ab 2013 die Verhandlungen für die erforderlichen Grundablösen in Angriff genommen werden", berichtet Landesstatthalter Rüdisser.

Im Bauabschnitt eins erfolgt der Bau der Sondier- bzw. Fluchtstollen Felsenau, Altstadt und Tisis und in weiterer Folge die Errichtung der Tunneläste Felsenau, Altstadt und Tisis im Zeitraum zwischen Ende 2015 und 2022. Im Bauabschnitt zwei erfolgen die Errichtung des Sondier- bzw. Fluchtstollens Tosters sowie die Errichtung des eigentlichen Tunnelastes Tosters im Zeitraum 2021 bis 2023.

Terminplan und Projektkosten
Hinsichtlich der Projektkosten liegt eine detaillierte Kostenermittlung eines darauf spezialisierten Büros vor, welche sämtliche Fremdleistungskosten für Projektierung, Grundablöse und Bau, sowie Kostenrisiken und Valorisierungskosten mit berücksichtigt. Bei der Kostenermittlung wird neben anderen Annahmen von einer Bauzeit zwischen 2015 und 2023 ausgegangen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 226,5 Millionen Euro, davon entfallen auf den Bauabschnitt eins 169,2 Millionen Euro und auf den Bauabschnitt zwei 57,3 Millionen Euro.

Begleitmaßnahmen
In Zusammenhang mit der Errichtung des Stadttunnels sind auch Begleitmaßnahmen im bestehenden Straßennetz vorgesehen, beispielsweise LKW-Durchfahrtsverbote, Geschwindigkeitsreduktionen, Neugestaltung vom Straßenraum, Busbevorzugungen und die Optimierung von Signalanlagen. Diese Maßnahmen sind nicht Gegenstand des UVP-Verfahrens.

 

 

 

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