Familienbeihilfe

 

erstellt am
22. 03. 13
14.00 MEZ

 Mitterlehner: Direktauszahlung der Familienbeihilfe an Volljährige im Nationalrat beschlossen
Studenten und andere Volljährige in Ausbildung können sich Familienbeihilfe ab September direkt auszahlen lassen - Reform ermöglicht mehr Eigenverantwortung und Selbstständigkeit
Wien (bmwfj) - Durch eine Initiative von Familien- und Jugendminister Reinhold Mitterlehner können sich Volljährige in Ausbildung die Familienbeihilfe in Zukunft direkt auf ihr Konto auszahlen lassen. Die entsprechende Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes hat der Nationalrat am Nachmittag des 21.03. einstimmig beschlossen. "Damit können wir junge Österreicher auf Wunsch direkt unterstützen und wollen ihre Eigenverantwortung und Selbstständigkeit fördern. Gleichzeitig entsprechen wir damit einem langjährigen Wunsch von Studenten, da eine Direktauszahlung für sie der einfachste Weg zur Familienbeihilfe ist", betont Mitterlehner. In der Praxis wird die Direktauszahlung ab dem 1. September 2013 möglich sein.

Derzeit wird die Familienbeihilfe für die rund 1,8 Millionen in Österreich lebenden Kinder im Regelfall von den Eltern bezogen. In Zukunft können die rund 270.000 Volljährigen in Ausbildung eine Direktauszahlung beantragen. Darunter fallen insbesondere Studenten an Universitäten und Fachhochschulen sowie Teilnehmer eines Kollegs oder Lehrlinge, die eine Berufsreifeprüfung absolvieren (Lehre mit Matura). Eine Sonderlösung gibt es für 17-jährige Lehrlinge, für die die Eltern eine Direktauszahlung der Familienbeihilfe beantragen können.

Aktuell erhalten 18-Jährige 130,90 Euro an Familienbeihilfe pro Monat, ab dem 19. Lebensjahr sind es 152,70 Euro. Dazu kommt noch die Geschwisterstaffel, die im Fall einer Direktauszahlung nicht als Gesamtsumme an die Eltern, sondern aufgeteilt auf die einzelnen Geschwister ausgezahlt werden wird. Zum Bespiel beträgt die Geschwisterstaffel bei zwei Kindern derzeit insgesamt 12,8 Euro pro Monat, somit bei der Direktauszahlung für jedes Kind 6,4 Euro. Anspruch auf diese Leistungen besteht im Fall einer Ausbildung bis zum 24. Lebensjahr, in Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr.

Unbürokratischer Weg zur Direktauszahlung
Wer sich die Familienbeihilfe ab dem 1. September direkt auszahlen lassen will, muss lediglich einen Überweisungsantrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Voraussetzung ist aber eine Zustimmung der Eltern bzw. Anspruchsberechtigten, um eventuelle Probleme für Familien beim Unterhaltsrecht oder im Steuerrecht zu vermeiden.


 

 Riepl: Gerechte Lösung für Zuverdienstgrenze bei Familienbeihilfe notwendig
Möglichkeit der Antragstellung auf direkte Ausbezahlung der Familienbeihilfe ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung
Wien (sk) - Auf das Problem der Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe hat SPÖ-Abgeordneter Franz Riepl im Rahmen der Debatte um die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes hingewiesen. "Es wäre zu überlegen und prüfen, ob nicht im kommenden Kalenderjahr eine Anpassung der - bereits mehrere Jahre mit 10.000 Euro fixierten - Zuverdienstgrenze vorgenommen werden könnte. Ich denke, das wäre gerechtfertigt", so Riepl.

An das Plenum der Abgeordneten richtete Riepl die Frage: "Ist es wirklich unser aller Wunsch, dass jemand, der die Zuverdienstgrenze auch nur geringfügig überschreitet, gleich die ganze Familienbeihilfe für das gesamte Kalenderjahr zurückzuzahlen muss? Das ist nicht zeitgemäß und nicht gerecht. Es kann doch nicht sein, dass jemand 2000 Euro zurückzahlen muss, wenn er nur 10 Euro über der Grenze ist. Hier brauchen wir eine Einschleifregelung," forderte Riepl und nutzte die Gelegenheit alle Fraktionen im Parlament dazu aufzufordern, gemeinsam nachzudenken, um hierzu eine vernünftige und gerechte Vorgangsweise zu finden.

Hinsichtlich der durch die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes geschaffenen Möglichkeit, ab dem 18. Lebensjahr, einen Antrag auf direkte Auszahlung der Familienbeihilfe beim zuständigen Finanzamt stellen zu können, betonte Riepl: "Der Beschluss fördert Eigenverantwortung und Selbstständigkeit, vorerst zwar nur wenn es die Eltern erlauben, aber es ist jedenfalls ein wichtiger positiver Schritt in die richtige Richtung."


 

Mühlberghuber: Familienbeihilfe ab September direkt an Volljährige
Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde gestern beschlossen - Freiheitliche sehen Verbesserungsbedarf
Wien (fpd) - Bei der Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Familienbeihilfe an Volljährige direkt ausgezahlt werden kann. "Grundsätzlich bewerten wir Freiheitliche diese Änderung positiv. Die neue Regelung ermöglicht Jugendlichen einen weiteren Schritt auf dem Weg, erwachsen zu werden. Damit wird auch ihre Selbstbestimmtheit und Eigenverantwortung gestärkt", so FPÖ-NAbg. Edith Mühlberghuber.

Mit dieser Änderung können die rund 270.000 Volljährigen in Ausbildung eine Direktauszahlung beantragen. Darunter fallen Studierende, sowie Lehrlinge, die eine Berufsreifeprüfung absolvieren. Voraussetzung für die direkte Auszahlung der Familienbeihilfe ist die Zustimmung der Eltern bzw. der Anspruchsberechtigten. "Und genau diesen Punkt sehen wir kritisch. Die Tatsache, dass die Eltern ihre Zustimmung jederzeit wiederrufen können, kommt letztlich einer Bevormundung der jungen Menschen gleich. Für uns besteht hier Verbesserungsbedarf, das Gesetz noch weiter zu Gunsten der volljährigen Kinder anzupassen. Und zwar für jene - die nicht mehr im Haushalt der Eltern oder der Person hauptgemeldet sind, die Anspruch auf die Familienbeihilfe hat. Für eine Weiterentwicklung und Verbesserung dieses Gesetzes wurde unser Änderungsantrag von den Regierungsparteien ÖVP und SPÖ abgelehnt", bedauert Mühlberghuber.

 

 

 

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