Wien (bmi) - Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner präsentierte am 22.03. bei einer Pressekonferenz
mit Wiens Landespolizeipräsident Dr. Gerhard Pürstl und dem Drogenanalytiker Dr. Hans Sachs die Ergebnisse
eines Wiener Pilotprojekts, das den Erfolg der Haaruntersuchung als Drogen-Analysemethode bestätigt.
"Die Haaruntersuchung ist eine adäquate Methode um festzustellen, ob und vor allem wie lange jemand Drogen
konsumiert hat, und wenn ja, wie oft und wie lange schon", sagte Innenministerin Mag.a. Johanna Mikl-Leitner.
"Die Ergebnisse des Pilotprojekts der Landespolizeidirektion Wien zeigen uns klar den Weg: Wir müssen
neue Wege bei der Analyse gehen."
Im Zuge eines Pilotprojekts der Landespolizeidirektion Wien wurden bei führerscheinrechtlichen Überprüfungen
auf freiwilliger Basis Haartests durchgeführt. Personen, die von Alkohol oder Suchtmittel abhängig sind,
darf eine Lenkerberechtigung weder erteilt noch belassen werden. Das gilt auch für Personen, die in einem
durch Sucht- und Arzneimittel beeinträchtigen Zustand ein Fahrzeug gelenkt haben. In beiden Fällen sind
fachärztlich psychiatrische Stellungnahmen und ärztliche Kontrolluntersuchungen notwendig. Für diese
Untersuchungen ist ein ganzheitliches Bild über das Konsumverhalten des Betroffenen erforderlich.
"Eine Haaruntersuchung hat zahlreiche Vorteile. Durch die einmalige Kontrolle innerhalb von sechs Monaten
ist kein mehrfaches Erscheinen wie beim Harntest erforderlich. Die Kosten sind geringer, eine Fälschung ist
nicht möglich und es ist kein Eingriff in die Intimsphäre, wie bei der Urinabgabe, notwendig", sagte
der Drogenanalytiker Dr. Hans Sachs.
Die beim Pilotprojekt der Landespolizeidirektion Wien durchgeführten Haaranalysen erlauben genaue Rückschlüsse:
Von den im Untersuchungszeitraum Jänner 2011 bis Februar 2013 freiwillig durchgeführten Haaranalysen
waren 205 positiv. 129 Fälle (63 Prozent) waren positiv auf Substitutionstherapeutika (31 Prozent). Innerhalb
der 129 Fälle, die im Substitutionsprogramm waren, wurde wiederum in 19 Fällen (15 Prozent) ein Beikonsum
von anderen Substanzen (zum Teil Benzodiazepine) festgestellt; das deutet auf verbotenen Suchtgiftkonsum während
der Substitutionstherapie hin. Innerhalb dieser 129 Fälle aus der Substitutionstherapie wurden in sieben Fällen
(fünf Prozent) keine anderen Suchtgifte, jedoch Benzodiazepine nachgewiesen. Damit liegt offenbar ein "Monobeikonsum"
von Medikamenten vor.
Von den erwähnten 205 suchtgiftpositiven Fällen waren 76 nicht auf Drogenersatzmedikamente, aber auf
andere Suchtgifte positiv. Als hauptsächliche Missbrauchsdrogen wurden THC, Kokain, Amphetamine und Heroin
festgestellt.
"Die genaueren Analysen im Rahmen des Pilotprojekts ermöglichen eine konsequente Vorgehensweise gegen
Drogensünder auf unseren Straßen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit",
sagte Landespolizeipräsident Pürstl.
Nach derzeitiger Behördenpraxis ist es den Probanden freigestellt, ob sie sich einer Urinuntersuchung oder
einer Haaranalyse unterziehen. Aus diesem Grund lässt sich aus den Ergebnissen des Pilotprojekts kein gesamthaftes
Bild über das tatsächliche Konsumverhalten von Lenkern unter Drogeneinfluss ableiten.
"Zur Drogenbekämpfung im Straßenverkehr müssen wir zukunftsorientiert neue Wege beschreiten.
Auch das Stadtpolizeikommando Linz wird in den nächsten Wochen Haaranalysen auf freiwilliger Basis anbieten.
Angedacht ist in einem zweiten Schritt eine Ausweitung auf die Städte Steyr und Wels. Mir geht es hierbei
nicht um ein mehr an Kontrolle, sondern mir geht es um den Einsatz neuer, verlässlicher Methoden im Sinne
der Verkehrssicherheit", sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner.
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