LR Ragger: Über Aufnahme entscheidet erstmals nicht allein Termin der Lehramtsprüfung
Klagenfurt (lpd) - "Das neue Landeslehrergesetz, das seit dieser Woche in Kraft ist, bedeutet einen
Meilenstein in der Kärntner Bildungspolitik. Denn erstmals werden Zusatzqualifikationen, welche junge Pädagogen
erworben haben, über die Aufnahme in den Landesdienst für die Pflichtschulen entscheiden. Bis dato war
das Hauptkriterium der Zeitpunkt der abgelegten Lehramtsprüfung", teilt der Kärntner Bildungsreferent
LR Christian Ragger am 22.03. mit.
Damit habe er seinem Nachfolger ein wichtiges neues Instrument zur Qualitätssteigerung in den Schulen in die
Hände gegeben. Ragger hofft, dass damit den engagierten Lehrern eine entsprechende Anerkennung entgegen gebracht
und der Wert berufsfeldbezogener Zusatzqualifikationen erhöht wird.
"Nur mit bestens ausgebildeten und motivierten Lehrern kann die Qualität im Bildungsbereich dauerhaft
gewährleistet werden", sagt Ragger. Die neue Landesregierung müsse als nächsten Schritt in
einer Verordnung die entsprechenden Zusatzqualifikationen, die besonders gewertet werden, festlegen. Es gehe dabei
u.a. um Zusatzausbildungen, zusätzliche sprachliche und pädagogische Kompetenzen.
Ragger betont, dass dieses Gesetz u.a. einvernehmlich mit der Lehrergewerkschaft und dem Landesschulrat erarbeitet
worden ist.
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