Bürgerinitiativen und Auslieferungsantrag als Abschluss im Plenum
Wien (pk) - Nach den Familienthemen wurde am 21.03. im Nationalrat über Initiativen von BürgerInnen
diskutiert und die Vor- und Nachteile von Fernsehübertragungen bei Untersuchungsausschüssen erörtert.
Zum Abschluss der beiden Plenartage wurden in den meisten Ausschüssen Sitze neu verteilt.
Ein Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen wurde mit Mehrheit angenommen.
Die Themen waren dabei wie immer sehr breit gefächert und reichten von gesundheitspolitischen Initiativen
(z.B. Gleichstellung von Untersuchungen durch eine Hebamme beim Mutter-Kind-Pass, Eugenische Indikation), familienrechtlichen
Angelegenheiten (z.B. gemeinsame Obsorge), Verkehrsagenden (studierendenfreundliche Tarife im öffentlichen
Fernverkehr, Mitbenützung der Busspur) bis hin zum Erhalt der Bundesfachschule für Flugtechnik und des
Bezirksgerichts Rattenberg. Die Bürger befassten sich zudem mit Finanzthemen (z.B. Ablehnung des Fiskalpakts,
Vorsteuerabzug für alle betrieblich genutzten Fahrzeuge), Bildungsfragen (freie Studienwahl, Einstufung von
HTL/HLF-Ingenieuren) sowie Problemen aus dem Justizressort (z.B. Wiedergutmachung des Unrechts in der Fürsorge-
und Heimerziehung).
In den Augen der Freiheitlichen Bereichssprecherin für Petitionen und Bürgerinitiativen Susanne WINTER
geben die zahlreichen Anliegen, die im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen regelmäßig
behandelt werden, klar die Kritik der Bevölkerung am heimischen Regierungssystem wider. Daher gehe es nicht
an, derartige Initiativen nur durch Kenntnisnahme jeder weiteren Behandlung zu entziehen. Im Detail beschrieb die
FPÖ-Mandatarin unter anderem eine Petition ihres Parteikollegen Norbert Hofer, die sich gegen die geltende
Gesetzeslage zum Schwangerschaftsabbruch mit Eugenischer Indikation richtet.
Die SPÖ-Sprecherin für Petitionen und Bürgerinitiativen Rosa LOHFEYER unterstich, die Bedeutung
von Bürgerinitiativen sei schon daran erkennbar, dass sie auch nach Abschluss einer Legislaturperiode weiterbehandelt
werden. Intensiv sei in den letzten Sitzungen des Petitionsausschusses das Thema gemeinsame Obsorge diskutiert
worden, berichtete Lohfeyer, und sie umriss in diesem Zusammenhang die bereits erfolgten gesetzlichen Maßnahmen
dazu. Auch der Bürgerinitiative "Die Wiedergutmachung des Unrechts in der Fürsorge- und Heimerziehung"
widmete sie sich eingehend und befand, mit dem Menschenrechtsbeirat in der Volksanwaltschaft sei für diesen
Bereich eine wichtige Kontrolle vorgesehen worden.
Anliegen von BürgerInnen sollen mehr Gewicht bekommen
Der Regionalpolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang PIRKLHUBER, plädierte dafür, die im Ausschuss
für Petitionen und Bürgerinitiativen behandelten Anliegen von BürgerInnen, etwa die Initiative gegen
Patente auf Tiere und Pflanzen, zwingend dem zuständigen Fachausschuss zuzuweisen. Dafür wäre eine
Änderung in der Geschäftsordnung des Nationalrates notwendig, mangels dieser könne seine Fraktion
nicht dem gegenständlichen Sammelbericht zustimmen, so Pirklhuber. Außerdem solle es dem Ausschuss möglich
gemacht werden, Hearings zu einer Bürgerinitiative abzuhalten, immerhin würden immer mehr Personen derartige
Initiativen online auf der Parlaments-Website unterstützen. Er forderte weiters, Resolutionen von Gemeinden
sollten auch ohne Mitwirkung eines Abgeordneten im Parlament debattiert werden.
ÖVP-Sprecherin für Bürgeranliegen Anna HÖLLERER meinte daraufhin, das gemeinsame Anliegen,
den Petitionsausschuss aufzuwerten, verbinde dessen Mitglieder, daher gebe es das Bemühen, einen derartigen
Geschäftsordnungs-Änderungsvorschlag noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Der Ausschuss
für Petitionen und Bürgerinitiativen sei ein bedeutender Dienstleister für Bürgeranliegen,
betonte die Mandatarin, es gelte daher, die Instrumente dieses Ausschusses noch bekannter zu machen und erwähnte
einen kürzlich zu diesem Zweck erstellten Folder der Parlamentsdirektion. An Grün-Abgeordneten Pirklhuber
gewandt meinte Höllerer allerdings, entgegen seiner Aussage sei tatsächlich eine vermehrte Zuweisung
von Materien an die jeweiligen Fachausschüsse festzustellen.
Mit der Bürgerinitiative "Schluss mit der Zeitumstellung" befasste sich Abgeordneter Rupert DOPPLER
(F) näher, sei dieses Anliegen doch berechtigt, da die Störung des inneren Zeitgefüges krank mache
und gerade ältere Menschen große Probleme damit hätten. Das wirtschaftliche Argument der Zeitersparnis
dadurch sei längst widerlegt.
BZÖ-Mandatar Wolfgang SPADIUT widmete sich einer von ihm eingebrachten, von 19 Motorradklubs unterzeichneten
Petition, um einspurigen Kraftfahrzeugen die Benützung der Busspur zu gestatten und leitete damit über
zu seinem vorliegenden, an die Verkehrsministerin gerichteten Entschließungsantrag. Darin drängt Spadiut
auf eine entsprechende Änderung der österreichischen Straßenverkehrsordnung.
Ein ähnliches Begehren machte Stronach-Verkehrssprecher Christoph HAGEN in einem eigenen Entschließungsantrag
an das Verkehrsressort geltend, denn es sei nicht nachvollziehbar, weswegen die zumeist freie Busspur von Mopeds
aber nicht von Motorrädern genutzt werden dürfe. Beide Anträge blieben bei der Abstimmung in der
Minderheit.
Abgeordneter Bernhard VOCK (F) hob die unternehmensbezogene Bedeutung einer Petition des Ringes Freiheitlicher
Wirtschaftstreibender Niederösterreich hervor, in der ein Vorsteuerabzug für alle betrieblich genutzten
Kraftfahrzeuge gefordert wird und er untermauerte das Begehren mit darauf abzielenden Aussagen, die mehrere VertreterInnen
von Bundesländer-Wirtschaftskammern getätigt hätten.
Stronach-Abgeordneter Erich TADLER rief das Plenum auf, Bürgerinitiativen und Petitionen, immer und nicht
nur zur Wahlkampfzeit ernst zu nehmen.
Auf das Vorgehen vieler ÖsterreicherInnen gegen Atomenergie konzentrierte sich Abgeordneter Erwin PREINER
(S) und er bezog sich dabei konkret auf Pläne der Ungarischen Regierung, in Paks einen neuen Reaktorblock
in Betrieb zu nehmen. Das seiner Meinung nach aus Sicherheits- und Kostengründen unzumutbare Vorgehen, die
AKW -Stromerzeugung in Europa auszubauen, müsse unbedingt verhindert werden, Lebensminister Nikolaus Berlakovich
habe in internationalen Gremien fortwährend für einen Atom-Stopp aufzutreten, appellierte Preiner.
"Studierendenfreundliche Tarife im öffentlichen Fernverkehr" thematisierte Abgeordnete Anna FRANZ
(V) bei ihrer Beschreibung der diesbezüglichen Petition und sie bedauerte, dass der Ausschuss auf Grund von
Finanzierungsschwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Forderung das Begehren lediglich zur Kenntnis genommen habe.
Besonders für Studierende aus Vorarlberg, wo es keine Universität gibt, brächte das regelmäßige
Pendeln hohe Kosten mit sich. Erfreulich sei dagegen, dass die Bürgerinitiative zur freien Studienwahl dem
Wissenschaftsausschuss zugewiesen wurde.
Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) erwiderte Abgeordneter Winter, es treffe sicher nicht zu, dass
die in Petitionen und Bürgerinitiativen formulierten Anliegen der BürgerInnen nur die Unzufriedenheit
mit der Verwaltung zum Ausdruck brächten. Es gehe darum, auf Anliegen aufmerksam zu machen. Eine verbindliche
Zuweisung der Petitionen und Bürgerinitiativen zu Fachausschüssen, wie von Abgeordnetem Pirklhuber gefordert,
halte sie jedoch nicht für sinnvoll.
Königsberger-Ludwig ging dann genauer auf die Petition betreffend Streichung der eugenischen Indikation ein.
Das sei ein sensibles Thema, das nicht moralisierend behandelt werden sollte, meinte sie. Die Stellungnahme des
Gesundheitsministeriums habe klar dargelegt, dass späte Schwangerschaftsabbrüche nur in ganz extremen
Fällen durchgeführt werden, in denen das Kind nach der Geburt aufgrund schwerer Missbildungen nicht lebensfähig
wäre. Es gebe darüber hinaus auch die medizinische Indikation, die auf die Vermeidung einer Gefährdung
der Schwangeren abzielt, stellte sie fest.
Abgeordneter Hermann GAHR (V) nahm zur Petition betreffend die Erhaltung des Bezirksgerichts Rattenberg Stellung
und meinte, das Anliegen sei vom Ausschuss ernsthaft betrachtet worden. Das Anliegen der Hebammen, dass ihre Untersuchungen
für den Mutter-Kind-Pass gelten sollen, nehme man ernst. Es werde im Familienausschuss weiter behandelt und
hoffentlich einer Lösung zugeführt. Die Petition zu studierendenfreundlichen Tarifen bringe ein berechtigtes
Anliegen der Studierenden zur Sprache, das mittelfristig umgesetzt werden solle, meinte Gahr. Insgesamt habe der
Ausschuss eine Reihe wichtiger Anregungen für die Politik gegeben.
Abgeordneter Hermann LIPITSCH (S) meinte in Richtung von Abgeordnetem Pirklhuber, es seien noch nie so viele Petitionen
und Bürgerinitiativen einem Fachausschuss zugewiesen worden. Das lasse erkennen, dass der Petitionsausschuss
seine Rolle, Anliegen an die Politik heranzutragen, wahrnehme. Das gelte beispielsweise für die Petition von
Josef Auer betreffend das Bezirksgericht Rattenberg, die man zur Kenntnis nehme. Der Ausschuss sei hier auf einem
guten Weg.
Abgeordneter Christine MAREK (V) ging auch die Petition zur Bundesfachschule für Flugtechnik in Langenlebarn
ein. Dieser Fall zeige, wie mittels einer Petition die Politik auf ein wichtiges Anliegen aufmerksam gemacht werden
kann. Im Unterrichtsausschuss werde man weiter darüber nachdenken, wie man diese hochwertige Ausbildungsstätte
erhalten könne. Die Petition, HTL-Ingenieure akademisch auf Bachelor-Niveau einzustufen, sei etwas problematisch.
Würde nur HTL-Abschlüssen akademisches Niveau zuerkannt, wäre das eine Benachteiligung anderer vorzüglicher
Fachschulen. Die Anliegen, die in den Bereichen Familienrecht und gemeinsame Obsorge eingebracht wurden, haben
sich nach Meinung von Abgeordneter Marek mit der Novelle des Familienrechtsgesetzes weitgehend erübrigt.
Abgeordneter Hannes WENINGER (S) verwies auf die inhaltliche Breite dieses Ausschusses, die ihn von den so genannten
Fachausschüssen unterscheide, und dankte allen MitarbeiterInnen, die ihn hervorragend betreuen. Zur Mitbenutzung
der Busspur erinnerte Weninger daran, dass auch bei Verkehrsexperten keine einheitliche Meinung darüber bestehe,
ob eine Öffnung der Busspur für andere Verkehrsteilnehmer sinnvoll sei. Das könnte dem ursprünglichen
Ziel, den öffentlichen Verkehr attraktiver zu machen, zuwiderlaufen. Die Entscheidung darüber müsse
aber letztlich im Verkehrsausschuss fallen.
Abgeordneter Fritz GRILLITSCH (V) bemerkte in Richtung von Abgeordnetem Pirklhuber, Österreich habe eine vorbildliche
Agrarpolitik, die in Europa anerkannt werde und als Vorbild diene. Man sollte sie daher nicht schlechtreden. Österreich
sei ein Spitzenreiter bei der Umsetzung von Umweltprogrammen und bei der Zahl der Bio-Landwirtschaftsbetriebe.
Es gebe allen Grund, darauf stolz zu sein.
In der Abstimmung wurde der Bericht des Petitionsausschusses mit Mehrheit zur Kenntnis genommen. Der Antrag von
Abgeordnetem Spadiut zur Mitbenützung der Busspur für einspurige Fahrzeuge, wie auch ein gleichlautender
Antrag von Abgeordnetem Hagen, blieb in der Minderheit.
TV-Kameras müssen bei Untersuchungsausschüssen weiter draußen bleiben
Vom Nationalrat abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen, der darauf abzielte, Fernsehübertragungen aus
Untersuchungsausschüssen zu ermöglichen. Derzeit sind Ton-, Bild- und Filmaufnahmen nicht zulässig.
Abgeordnete Gabriela MOSER (G) sprach sich für eine Fernsehübertragung von Untersuchungsausschüssen
aus. Es sei wichtig, das Vertrauen der Menschen in die Politik zurückzugewinnen, betonte sie. Ein Schritt
dazu wäre ihrer Meinung nach, die Arbeit des Parlaments transparenter zu machen. Gerade dort, wo wesentliche
Aufklärungsarbeit geleistet wird, im Untersuchungsausschuss, sei der Vorhang für die Öffentlichkeit
aber geschlossen. Moser ist überzeugt, dass die Mitglieder des Untersuchungsausschusses qualitätsvoll
und seriös fragen und die Auskunftspersonen ordentlich behandeln würden, würde die Diskussion im
Fernsehen übertragen, das zeige sich auch in Deutschland.
Abgeordneter Otto PENDL (S) äußerte durchaus Sympathie für den Antrag der Grünen, wandte sich
aber dagegen, die Frage der Fernsehübertragung abgekoppelt von einer generellen Untersuchungsausschuss-Reform
zu diskutierten. Solange nicht gewährleistet sei, dass Auskunftspersonen ordentlich behandelt würden,
ist seiner Ansicht nach eine Fernsehübertragung nicht sinnvoll. Grundsätzlich habe er aber überhaupt
nichts dagegen, Untersuchungsausschüsse öffentlich zu machen, sagte Pendl und zeigte sich zuversichtlich,
bei zielstrebiger Arbeit bald eine Lösung zu finden.
Abgeordneter Stefan PETZNER (B) unterstütze das Anliegen der Grünen, trat aber gleichfalls dafür
ein, die Frage der Fernsehübertragung in eine Gesamtreform des Instruments Untersuchungsausschuss einzubetten.
Der Korruptions-Untersuchungsausschuss sei sehr erfolgreich gewesen, betonte er, er habe aber auch einige Schwachstellen
offenbart. Scharfe Kritik übte Petzner an den Koalitionsparteien, die bereits im Jahr 2009 zugesagt hätten,
die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu einem Minderheitsrecht zu machen, eine Reform sei aber immer noch
nicht absehbar.
Abgeordneter Werner AMON (V) wertete es als unzulässig, das bisherige Nichtzustandekommen der Untersuchungsausschuss-Reform
den Regierungsparteien anzulasten. Alle Fraktionen hätten sich sehr intensiv um eine Reform bemüht, sagte
er, die Meinungen seien aber nicht nur zwischen den beiden Regierungsparteien auseinandergegangen, etwa in Bezug
auf die Einrichtung einer Schlichtungsstelle, auch die Opposition sei in vielen Fragen gespalten gewesen.
Was die Frage der Fernsehübertragung von Untersuchungsausschüssen betrifft, wollte Amon dies für
die Zukunft nicht ausschließen. Er gab aber zu bedenken, dass es nicht nur Argumente für TV-Übertragungen,
sondern auch Argumente dagegen gebe. Man könne die Frage nicht für sich alleine stehend betrachten, sagte
Amon, man müsse gleichzeitig über die Frage der Rechte von Auskunftspersonen diskutieren.
Der ablehnende Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag der Grünen wurde vom Nationalrat
mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Günther Kräuter wird nicht ausgeliefert
Einstimmig folgte der Nationalrat der Empfehlung des Immunitätsausschusses und lehnte eine behördliche
Verfolgung von SPÖ-Abgeordnetem Günther Kräuter wegen des Verdachts der üblen Nachrede ab.
Ausschuss und Plenum stellten fest, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der Tätigkeit
Kräuters als Abgeordneter besteht.
Zuwachs bei Team Stronach erfordert Neuwahl von Ausschüssen
Durch den Wechsel von BZÖ-Abgeordneter Martina Schenk zum Team Stronach wurde eine Neuwahl jener Ausschüsse
des Nationalrats erforderlich, die sich aus 26 Mitgliedern zusammensetzen. Die Sitzverteilung in den Ausschüssen
lautet gemäß eines einstimmigen Beschlusses des Nationalrats künftig wie folgt: SPÖ 9 (bisher
8), ÖVP 8 (8), FPÖ 5 (5), Grüne 3 (3), BZÖ 1 (2). Nicht betroffen ist der Hauptausschuss.
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