Wien (bmj) - Gerade im Hinblick auf die Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption gilt es, neue Strategien
und Maßnahmen zu entwickeln, um die Effektivität der Verfolgung zu erhöhen und den Behörden
die für die Bewältigung ihrer Aufgaben notwendigen Werkzeuge in die Hand zu geben.
Wirtschaftskriminalität und Korruption sind oftmals dadurch geprägt, dass sich die Täter in hohem
Maße abschotten und konspirativ handeln. Kriminelle Strukturen können vielfach nur dann aufgebrochen
werden, wenn aussagewilligen Beteiligten ein hinreichender Anreiz zur Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden
geboten wird.
In Ergänzung der als Teil des strafrechtlichen Kompetenzpakets eingeführten Kronzeugenregelung wird daher
vorerst für eine Probezeit von zwei Jahren bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen
und Korruption (WKStA) ein speziell für Ermittlungen im Bereich der Wirtschafts- und Korruptionsdelikte geeignetes
internetbasiertes anonymes Anzeigesystem eingerichtet.
Dieses Hinweisgebersystem gibt der WKStA die Möglichkeit mit einem anonym bleibenden Hinweisgeber über
einen Postkasten zu kommunizieren. Das System eröffnet den befassten StaatsanwältInnen somit im Gegensatz
zur Bearbeitung postalisch oder auf sonstigem Weg eingelangter anonymer Anzeigen die Nachfrage beim Hinweisgeber
zur Objektivierung des Wertes der Hinweise bei gleichzeitiger Zusicherung absoluter Anonymität. Auf diese
Weise objektivierte Meldungen sind sodann als Ermittlungsansätze bzw. als Voraussetzung des konkreten Verdachts
heranzuziehen, um ein Strafverfahren zu führen.
Das Hinweisgebersystem ermöglicht Hinweise zu folgenden Schwerpunkten, die sich am Zuständigkeitskatalog
der WKStA orientieren:
- • Korruption
- • Wirtschaftsstrafsachen
- • Sozialbetrug
- • Finanzstrafsachen
- • Bilanz- und Kapitalmarktdelikte
- • Geldwäscherei
Während des Meldevorgangs entscheidet der Hinweisgeber über die namentliche oder anonyme Nutzung des
Systems. Eine Rückverfolgbarkeit der IP-Adresse des Hinweisgebers bei Nutzung des Hinweisgebersystems ist
nicht möglich.
Der elektronische Meldeprozess kann über den im Bereich „Quicklinks“ ersichtlichen Link oder direkt durch
Kopieren dieser URL https://www.bkms-system.net/wksta
in die Adressleiste des Web-Browsers aufgerufen werden.
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