GAP Abschluss: Zentrale Forderungen für Österreichs Bauern konnten durchgesetzt werden
Wien (bmlfuw) - Nach dem heutigen Verhandlungsergebnis der Agrarminister gibt es zwei Sieger: Produktion
und Umwelt. Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich vertrat als Verhandlungsführer die Österreichischen
Interessen: „Unser bäuerlicher Weg, den wir schon lange gehen, kommt nun auch in Europa in Mode. Dieser Weg
führt in Richtung umweltgerechte Landwirtschaft. Aus „Produktion ODER Umwelt“ wurde „Produktion UND Umwelt“.
Wir konnten in harten Verhandlungen unsere zentralen Forderungen durchsetzen. Der unter den EU-Agrarministern erzielte
Kompromiss kommt uns entgegen“, kommentiert Minister Berlakovich das Ergebnis.
Volle Anerkennung von Umweltleistungen
Der EU-Agrarministerrat hat sich in der heutigen Sitzung für die Anrechenbarkeit von bisher erbrachten
Umweltleistungen ausgesprochen. „Wenn die ökologischen Leistungen der Ökobauern und Biobauern beim Greening
nicht anerkannt werden, hätte uns eine Aushöhlung unseres bewährten Umweltprogramms gedroht. Umweltleistungen
müssen belohnt und dürfen nicht bestraft werden. Diese für uns zentrale Forderung konnten wir durchsetzen“,
bekräftigt Berlakovich.
Eiweiß-Pflanzen auf Vorrangflächen möglich
Bei den ökologischen Vorrangflächen werden ab 2014 fünf Prozent der Fläche verwendet. Nach
einer Evaluierung wird geprüft ob der eingeschlagene Weg richtig ist. Der von Landwirtschaftsminister Niki
Berlakovich geforderte Anbau von Eiweißpflanzen wie Soja, Erbsen und Bohnen wird ermöglicht. „Ich will,
dass diese Flächen ökologisch nachhaltig genutzt werden und trotzdem produktiv sind. Ich habe die Europäische
Eiweiß-Strategie beim letzten Rat eingebracht. 16 Mitgliedsstaaten haben zugestimmt. Das ist ein Gewinn für
Umwelt und Produktion und verringert die klimaschädliche Importabhängigkeit von Soja aus Übersee“,
so der Minister.
„Die Ausgangssituation war bedrohlich, aber wir haben in harten Verhandlungen, auch gegen starke Widerstände,
viel für die heimischen Bäuerinnen und Bauern erreicht. Die Arbeit für Kleinlandwirte wird in vielen
Fällen erleichtert. Wir konnten Bürokratieabbau und Vereinfachung erreichen und die Weichen für
eine zukunftsträchtige Produktion gestellt“, unterstreicht der Minister.
Nächste Etappe Trilogverhandlungen
Die für die Zukunft der Landwirtschaft so wichtige Einigung der EU-Agrarminister für die Gemeinsame
Agrarpolitik für 2014 - 2020 ist ein weiteres wichtiges Etappenziel. Nun geht es in die Trilogverhandlungen.
Bis Juni soll eine endgültige Einigung mit dem Parlament und der Kommission erzielt werden. „Maßstab
für mich ist der bäuerliche Familienbetrieb und nicht die Agrarindustrie. Ich habe für die Weiterführung
des erfolgreichen Wegs der österreichischen Landwirtschaft gekämpft.
„Ich will eine produzierende Landwirtschaft mit ökologischer Verantwortung. Denn es geht auch um die Zukunft
der Bergbauern, Biobauern und Nebenerwerbsbauern“, gibt Berlakovich die Richtung vor.
EU-Budget und Ko-Finanzierung als Basis
Bei der finanziellen Dotierung der Gemeinsamen Agrarpolitik hat der heimischen Landwirtschaft laut ursprünglichen
Plänen ein Minus von bis zu 30 Prozent in der ersten Säule und ein Minus von bis zu 50 Prozent in der
zweiten Säule gedroht. Nun haben wir ein Minus von 2,8 Prozent. „Das sind akzeptable Voraussetzungen für
unsere Bäuerinnen und Bauern, die Verlässlichkeit für unsere Landwirte ist garantiert. Ebenso haben
Bundeskanzler Faymann und Vizekanzler Spindelegger die nationale Kofinanzierung von 50% vereinbart,“ so Berlakovich.
Ergebnisse im Detail
Erleichterungen bei Direktzahlungen
„Bei der Definition des „Aktiven Landwirts“ haben wir in den Verhandlungen das drohende Bürokratiemonster
der Prüfung des außerlandwirtschaftlichen Einkommens abwenden können. Was wir erreicht haben, ist
eine zielgerichtete und einfache Lösung: jeder, der nach landwirtschaftlichen Prinzipien bewirtschaftet, erhält
Direktzahlungen“, erklärt Berlakovich. Die Mitgliedsstaaten können eine Negativliste aufstellen.
Bei der Basisprämie sind verschiedene Modelle möglich. Im Raum gestanden ist ein Einheits-(Regional)
–modell für alle, wo jeder Hektar gleich viel wert gewesen wäre – von Rumänien bis Portugal. Das
konnte abgewehrt werden. Als Erfolg hier auch zu verbuchen: ein Reduktionskoeffizient für Österreich
und damit auch eine Erleichterung für Almflächen.
Eiweiss-Pflanzen auf Vorrangflächen möglich
Beim Greening stand eine großräumige Flächenstilllegung im Raum mit strikter Fruchtfolge und
keinen Ausnahmen für Kleinbetriebe. Die ökologische Vorrangfläche kann für die Produktion von
Leguminosen, Zwischenfrüchten und Eiweiß genutzt werden. Eiweißpflanzen sind anerkannt. Das ist
ein wichtiger Verhandlungserfolg. Denn wer bereits heute viel für die Umwelt leistet, darf nicht morgen dafür
bestraft werden. Wir haben gesagt, sieben Prozent sind zu hoch, nun haben wir fünf Prozent erreicht“, so Berlakovich.
Regionalmodell mit langen Übergangszeiten
Beim Umstieg zum Regionalmodell hat die Europäische Kommission einen radikalen Umbruch vorgeschlagen. Wir
wollen für unsere Bäuerinnen und Bauern aber einen sanften Übergang, abrupte Umbrüche müssen
vermieden werden. Wir haben eine ausreichend lange Übergangszeit, und zwar 6 statt den ursprünglich geforderten
5 Jahren erreichen können. Wir konnten auch einen Reduktionskoeffizienten erreichen.
Unterstützung für Bergbauern gesichert
Durch den ursprünglichen Vorschlag wäre die Prämie für besonders benachteiligte Bergbauern
in der derzeitigen Höhe nicht mehr möglich gewesen. Fast die Hälfte der österreichischen Bergbauern
wäre davon betroffen gewesen. „Diese für das Überleben der Betriebe wichtige Prämienhöhe
kann durch die heutige Einigung weiterhin ausbezahlt werden“, so Berlakovich.
Bonus für Junglandwirte und Erleichterung für Kleinlandwirte
Bei den Junglandwirten wird es einen Junglandwirte-Bonus von 25% geben, der auch über einen Pauschalbetrag
geregelt werden kann. „Das ist ein zusätzlicher Anreiz für junge Menschen Betriebe weiterzuführen.
Das ist ein wichtiges Startkapital für die Zukunft“, so Berlakovich.
Bei den Kleinlandwirten konnte eine echte Erleichterung erreicht werden. Mit Beginn der Umsetzung des neuen
DZ-Modells ist ein Einstieg ins Kleinlandwirteprogramm möglich. Erreicht wurden Ausnahmen vom Greening und
der Cross Compliance. „Wir konnten unsere Forderung nach Bürokratieabbau und Vereinfachung durchbringen“,
bekräftigt Berlakovich. „Ein weiterer Verhandlungserfolg für Kleinlandwirte: Bei den Fruchtfolgeauflagen
wollten wir eine Erhöhung von den 3 Hektar. Es ist eine Erhöhung auf 10 Hektar gelungen“, zeigt Berlakovich
auf.
Verlängerung der Zuckerquote und Weinpflanzrechte erreicht
Die Zuckerquote hätte nach dem Willen der Kommission 2014/15 auslaufen sollen. Wir haben eine Verlängerung
der Quote bis 2017 erreicht. Das bisherige System mit Quotenregelung, Mindestpreis und Außenschutz wird weitergeführt,
das bedeutet eine Planungssicherheit für die Rübenbauern und die Verarbeitungsindustrie.
Auch bei den Weinpflanzrechten ist eine Verlängerung geglückt. Das alte System ist bis Ende 2018 gültig,
dann folgt ein neues System mit Autorisierung. Bei den Weinpflanzrechten stand die ungehemmte Ausweitung der Weinflächen
im Raum.
„Österreich hat sich gegen ein Auslaufen ausgesprochen, da die Flächen zuerst mit millionenschwerer Unterstützung
gerodet wurden und ein Auslaufen der Weinpflanzrechte keine konsequente Politik wäre. Diese Investitionen
wären verloren“, so Berlakovich.
Programm für Ländliche Entwicklung gesichert
Das erfolgreiche Programm für die ländliche Entwicklung kann in weiten Teilen fortgeführt werden.
Die Basis für die Finanzierung wurde bereits bei den Verhandlungen zum mehrjährigen EU-Finanzrahmen gelegt.
Volle Anerkennung von Umweltleistungen
Beim Umweltprogramm wurde die Anerkennung von äquivalenten Umweltmaßnahmen für das Greening
durchgesetzt. Bei einer Nichtanerkennung wäre das bewährte ÖPUL-Programm massiv gefährdet gewesen.
Agrarumweltmaßnahmen sind zielorientierter und besser auf die spezifische österreichische Situation
abgestimmt als die EU-weiten Greening-Bestimmungen. Ihre ökologische Wertigkeit geht über das Greening
hinaus.
Die Agrarumweltmaßnahmen sind zielorientierter und gehen besser auf die spezifischen österreichischen
Bedürfnisse ein als die EU-weiten Greening-Bestimmungen. Die österreichischen Agrarumweltmaßnahmen
haben eine sehr hohe ökologische Wertigkeit. Die Berechnung der Prämien für die Agrarumweltmaßnahmen
im ÖPUL sollen dort anfangen, wo die Greening Maßnahmen aufhören. Die Berechnung soll über
das Niveau hinausgehen, welches z.B. für den Bereich Kulturartendiversifizierung über die Greening-Bestimmungen
hinausgeht.
Neuabgrenzung von sonstigen benachteiligten Gebieten geregelt
Durch den ersten Vorschlag der Kommission zur Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete, wären knapp 80 Prozent
verloren gewesen. Das sind in Zahlen 6.300 Betriebe mit insgesamt 117.000 Hektar. Die Neuabgrenzung für die
sonstigen benachteiligten Gebiete ist erst 2016 anzuwenden. Damit wurde eine wichtige österreichische Forderung
erfüllt. Für die Jahre 2014 und 2015 kann der Status quo fortgeführt werden. Zudem wurde erreicht,
dass in Gebieten, die ab 2016 nicht mehr als sonstiges benachteiligtes Gebiet gelten, degressive Zahlungen bis
2019 geleistet werden können. Österreichs Strategie ist es, die ab 2016 nicht mehr als sonstiges benachteiligtes
Gebiet ausgewiesenen Gebiete über die Gebietskategorie „Kleines Gebiet“ zu unterstützen.
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