Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages befasste sich am 20.03.
unter dem Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (ÖVP) mit einer Vorlage der Landesregierung für eine Änderung
des Salzburger Landesrechnungshofgesetzes und nahm diese einstimmig an. Inhalt der Vorlage ist, dass die Landesregierung
dem Landesrechnungshof den vorläufigen Rechnungsabschluss 2012 nicht so wie Rechnungsabschlüsse der vergangenen
Jahre bereits am 1. April des Folgejahres, sondern erst am 1. August 2013 vorlegen muss. Damit verzögert sich
auch die Vorlage des Berichtes des Landesrechnungshofes zum Rechnungsabschluss für das Jahr 2012 an den Landtag.
Hintergrund dieser abweichenden Regelung ist, dass nach der Entschließung des Salzburger Landtages vom 23.
Jänner 2013 die Aufarbeitung des Salzburger Spekulationsskandals eine zentrale Aufgabe darstellt. Diese Aufarbeitung
schließt auch eine genaue Darstellung der finanziellen Situation des Landes, vor allem der Verbindlichkeiten
im Bereich der durchlaufenden Gebarung, ein. Der Rechnungsabschluss des Landes für das Jahr 2012 hat demgemäß
auch die diesbezüglichen Daten in umfassender und aussagekräftiger Weise zu enthalten. Aufgrund der personellen
Situation und der Belastung der für die Finanzangelegenheiten zuständigen Abteilung 8 des Amtes der Salzburger
Landesregierung können diese Arbeiten nicht bis 1. April, sondern erst bis 1. August abgeschlossen werden.
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