Hundstorfer: KleinstunternehmerInnen profitieren

 

erstellt am
20. 03. 13
14.00 MEZ

EPU-Paket im Ministerrat beschlossen
Wien (bmask) - "Mit dem heute beschlossenen EPU-Paket haben wir maßgebliche soziale und auch finanzielle Verbesserungen für KleinstunternehmerInnen umgesetzt", betonte Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 20.03. am Rande des Ministerrates. Besonders selbständige Mütter profitieren von der Befreiung von der Beitragspflicht für die Dauer des Wochengeldbezugs, außerdem können in Zukunft auch selbständig tätige BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld geringfügig dazuverdienen, was bisher nicht möglich war. Zudem werde Kleinstunternehmen zu Beginn ihrer Selbständigkeit über ihre Liquiditätsengpässe hinweggeholfen, und die Novelle beinhalte auch mittels einer "Überbrückungshilfe" spürbare Zahlungserleichterungen für KleinstunternehmerInnen mit Einkünften unter der Mindestbeitragsgrundlage, so Hundstorfer.

Verbesserungen für Kleinstunternehmen im Detail:
Nach bisheriger Rechtslage mussten selbstständige Frauen bzw. Mütter Beiträge für die Sozialversicherung für die Dauer des Wochengeldbezugs entrichten. Um finanzielle Härten zu vermeiden, ist nun für den Fall einer Ruhendmeldung der Erwerbstätigkeit eine Befreiung von der Beitragspflicht für die Dauer des Wochengeldbezugs vorgesehen. Ohne entsprechende Ruhendmeldung erfolgt keine Befreiung. Damit wird den Umständen des Einzelfalles Rechnung getragen; es obliegt der Unternehmerin, ob sie ruhend meldet und somit von der Beitragspflicht befreit wird. Der Krankenversicherungsschutz ist aber weiterhin gegeben.

Künftig wird eine UnternehmerIn wegen des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld auch nicht mehr aus der Kleinunternehmerregelung fallen. Eine KleinunternehmerIn verdient im Jahr maximal 4.641,60 Euro und ist ähnlich einer geringfügig Beschäftigten nicht pflichtversichert in der Kranken- und Pensionsversicherung. Sie muss lediglich einen Beitrag zur Unfallversicherung in der Höhe von 8,48 Euro zahlen.

Da GründerInnen in den ersten drei Jahren nach Gründung verringerte Beiträge zur Sozialversicherung zahlen, kommt es nach dieser Zeit für bestimmte Beiträge (insb. Pensionsversicherung und Krankenversicherung für das 3. Jahr) zu Nachverrechnungen. Neu ist nun, dass statt wie bisher nach dem 3. Jahr Nachbelastungen in vier Teilbeträgen innerhalb eines Jahres nachzuzahlen sind, die etwaige Nachzahlung der Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge an die SVA künftig auf Antrag zinsenfrei auf drei Jahre - in 12 Teilbeträgen - möglich ist.

Für kleine Unternehmen stellen die Beiträge bei Einkünften unter den geltenden Mindestbeitragsgrundlagen (von 537 Euro bis 673 Euro) oft eine hohe Belastung dar. So liegt derzeit bei monatlichen Einkünften von 500 Euro die Gesamtbelastung bereits bei rund 36 Prozent. Um hier gegenzusteuern wird ein Pilotprojekt zunächst auf ein Jahr befristet durchgeführt. Die Eckpunkte des Pilotprojekts sind professionellen Beratung sowie eine Überbrückungshilfe für finanzielle Notlagen. "Durch diese Überbrückungshilfe soll die finanzielle Belastung von kleinen Selbständigen mit Einkünften unter der Mindestbeitragsgrundlage teilweise und unter bestimmten Voraussetzungen ausgeglichen werden", betont Sozialminister Hundstorfer.

Der Überbrückungshilfe muss eine verpflichtende Betriebsberatung vorgeschaltet sein, vor allem zur Klärung der Frage, ob es sich um eine grundsätzlich überlebensfähige wirtschaftliche Einheit handelt. Ist diese Voraussetzung erfüllt, so besteht für den Zeitraum nach den ersten drei Jahren ab Gründung die Möglichkeit einer Überbrückungshilfe in Form eines 50prozentigen Zuschusses zur Differenz zwischen der Mindestbeitragsgrundlage und dem tatsächlichen Einkommen. Liegt beispielsweise die Differenz zwischen der Mindestbeitragsgrundlage und dem tatsächlichen Einkommen bei 200 Euro, so werden die Beiträge für 100 Euro übernommen. Kann der Versicherte aufgrund der Beitragszahlung seinen Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren, kann die Überbrückungshilfe ausgezahlt werden.

"Für die Überbrückungshilfe stehen 1,52 Mio. Euro zur Verfügung. Die Hälfte der Mittel kommt aus dem aufgelösten Härteausgleichsfonds in der Pensionsversicherung, die andere Hälfte aus dem Unterstützungsfonds der SVA. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um ein Pilotprojekt, das bis 1.1.2014 läuft", so Hundstorfer abschließend.

 

 

 

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