Ministerrat beschließt Umsetzung der
 Gesundheitsreform

 

erstellt am
20. 03. 13
14.00 MEZ

Wien (bmg) - "Herzstück der Reform ist die Absicherung der Versorgung der Menschen in Österreich. Auch ein weiterer Leistungsausbau wird dadurch sichergestellt. Möglich wird das durch die partnerschaftliche Planung der Leistungen im Gesundheitsbereich durch Bund, Länder und Sozialversicherung. Das Gesundheitsreformgesetz setzt die schon beschlossene 15a Vereinbarung um. Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt", betonte Gesundheitsminister Alois Stöger anlässlich des Ministerrats am 20.03. Auch die Finanzverantwortung, so Stöger weiter, würde in Zukunft von allen Playern gemeinsam getragen. "Alle Partner ziehen jetzt an einem Strang. Die Patientinnen und Patienten stehen im Mittelpunkt der Gesundheitspolitik und werden in Zukunft noch bessere Leistungen bekommen", erklärte Minister Stöger.

"Durch das Gesundheitsreformgesetz wird es in Zukunft mehr Geld für Prävention geben, nämlich 150 Millionen Euro in zehn Jahren. Damit investieren wir nachhaltig in die Vorbeugung von Krankheiten. Darüber hinaus wird Gesundheitsförderung und Prävention erstmals explizit als Pflichtaufgabe der Krankenversicherung gesetzlich festgelegt", erläuterte Stöger. "Auch neu sind bundesweit einheitliche Qualitätsstandards, sowohl für den Spitalsbereich, als auch für den niedergelassenen Bereich. Gerade der Fokus auf Ergebnisqualität, also wie gut die Patientinnen und Patienten behandelt werden, ist mir besonders wichtig. Qualitätsberichte zu allen Bereichen müssen erstellt und auch veröffentlicht werden. Die Transparenz wird dadurch massiv erhöht", so Stöger abschließend.

 

 

 

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