Bozen (lpa) - Trotz der Anfechtung des Finanzgesetzes durch den Staat hält die Landesregierung an ihren
umfassenden Steuererleichterungen fest und wird diese vor dem Verfassungsgericht verteidigen. "Das Mailänder
Abkommen gibt uns diesen Spielraum, den wir uns von der Regierung in Rom nicht nehmen lassen", so Landeshauptmann
Luis Durnwalder.
Gleich vier Punkte des Landesfinanzgesetzes hält die Regierung in Rom für verfassungswidrig und hat diese
daher angefochten. Der wichtigste sind die von der Landesregierung beschlossenen Senkungen von gleich mehreren
Steuern, von der Einkommens- über die Wertschöpfungs- bis hin zur Kfz-Steuer. "Die Regierung argumentiert,
dass das Land nicht das Recht habe, auf Einnahmen zu verzichten, und zudem der Wettbewerb zwischen den Regionen
verzerrt werde, weil andere Regionen die Steuerspielräume nicht hätten", so Landeshauptmann Luis
Durnwalder am 18.03. nach der Sitzung der Landesregierung, bei der diese beschlossen hat, den eigenen Standpunkt
(und damit auch die Steuererleichterungen) vor dem Verfassungsgericht zu verteidigen.
Die Argumentationslinie der Landesregierung ist dabei eine denkbar einfache: Im Mailänder Abkommen, das mittlerweile
im Rang eines Verfassungsgesetzes stehe, seien die Spielräume bei der Gestaltung der Landeszuschläge
auf Steuern klar festgeschrieben worden. Ein Standpunkt, den auch das Verfassungsgericht bereits bestätigt
habe: "Schon im Vorjahr hatte der Verfassungsgerichtshof in einer gleich gelagerten Causa zu unseren Gunsten
entschieden, wir verstehen deshalb nicht, warum der Staat erneut den Gerichtsweg beschreitet", so der Landeshauptmann.
Neben den Steuererleichterungen hat die Regierung in Rom auch die im Finanzgesetz des Landes enthaltenen Regelungen
der Gemeindeimmobiliensteuer IMU angefochten, dazu jene zur Aufgabenteilung von Rechnungshof und Landesprüfstelle
sowie zu den Zuschüssen für öffentliche Verkehrsverbindungen. "Diese sind dem Staat offensichtlich
zu hoch, wir sind aber der Meinung, dass eine funktionierende Anbindung ans öffentliche Verkehrsnetz eine
Grundvoraussetzung für einen lebenswerten und zukunftsfähigen ländlichen Raum sind", so Durnwalder.
|