Parlamentarische Ausschuss-Sitzung
Wien (pk) - Mit der Fernsehübertragung von Untersuchungsausschüssen wird es, zumindest vorläufig,
nichts werden. Ein von den Grünen bereits im vergangenen Jahr eingebrachter Antrag auf eine entsprechende
Änderung der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse fand im Geschäftsordnungsausschuss
des Nationalrats nicht die erforderliche Mehrheit. SPÖ und ÖVP lehnen das Ansinnen zwar nicht grundsätzlich
ab, ihrer Meinung nach muss diese Frage aber zusammen mit einer Gesamtreform des U-Ausschuss-Verfahrens diskutiert
werden. Wann diese seit langem geplante große Reform kommen wird, blieb allerdings auch diesmal offen.
Weiteres Thema der Ausschusssitzung vom 18.03. war das Anliegen des BZÖ, schriftliche Anfragen an die Regierung
auch in der tagungsfreien Zeit einbringen zu können. Der bereits vom nunmehrigen EP-Abgeordneten Ewald Stadler
eingebrachte Antrag wurde allerdings vertagt.
Die Grünen hatten in Bezug auf ihren Gesetzesantrag zum Thema TV-Übertragung ( 1815/A) auf eine sehr
selten genutzte Bestimmung der Geschäftsordnung zurückgegriffen, um eine Abstimmung über ihr Anliegen
im Ausschuss und damit eine Weiterleitung an das Plenum zu erzwingen. Nach dieser Geschäftsordnungsbestimmung
können die jeweiligen EinbringerInnen eines Antrags eine Berichterstattung des zuständigen Ausschuss
an den Nationalrat innerhalb eines Jahres ab Zuweisung erzwingen, wobei die Anzahl solcher Verlangen limitiert
ist. Damit kann eine Oppositionspartei verhindern, dass die Beratungen über ein ihr besonders wichtiges Anliegen
ständig vertagt werden.
Konkret geht es den Grünen bei ihrem Antrag darum, durch eine Änderung der Verfahrensordnung Bild-, Ton-
und Filmaufnahmen von jenem Teil der Beratungen in Untersuchungsausschüssen zuzulassen, der öffentlich
ist. Nach Meinung von Abgeordnetem Werner Kogler (G) würde dies mehr Transparenz in die parlamentarische Arbeit
bringen. Er wies im Ausschuss außerdem darauf hin, dass die TV-Übertragung von Untersuchungsausschüssen
in Deutschland gang und gäbe ist.
Abgeordneter Werner Amon (V) sieht in Bezug auf Fernsehübertragungen allerdings nicht nur ein Für, sondern
auch ein Wider. Ihm persönlich wäre es durchaus Recht, wenn in der Öffentlichkeit besser gesehen
werde, mit welcher Intensität Untersuchungsausschüsse arbeiten, meinte er, man dürfe die zum Teil
große psychische Belastung von befragten Auskunftspersonen aber nicht außer Acht lassen. Schließlich
hätten die Abgeordneten aufgrund ihrer Immunität einen großen Vorteil gegenüber den Befragten,
die in ihrer Verteidigung ziemlich auf sich alleine gestellt seien, gab er zu bedenken. Auch bei Gerichtsverfahren
gebe es aus guten Gründen keine Bild- und Tonaufnahmen. Amon kann sich in diesem Sinn die Zulassung von TV-Übertragungen
nur eingebettet in eine große U-Ausschuss-Reform vorstellen, die auch mehr Klarheit betreffend die Rechte
von Auskunftspersonen bringt.
Abgeordneter Herbert Scheibner (B) schloss sich trotz seiner Zustimmung zum Antrag der Grünen den Bedenken
von Abgeordnetem Amon an und meinte, er habe manchmal den Eindruck, dass Beschuldigte in Gerichtsverfahren mehr
Rechte hätten als Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss. Es gehe nicht um befragte Politiker, diese
könnten sich wehren, sagte Scheibner, in Untersuchungsausschüssen würden aber auch viele Privatpersonen
befragt. Scheibner drängt in diesem Sinn ebenfalls auf ein Gesamtpaket zur Neuordnung der Untersuchungsausschüsse,
bezweifelt angesichts der nun schon seit Jahren dauernden Verhandlungen jedoch, dass es in absehbarer Zeit zu einem
Ergebnis kommen werde.
Dass es eines großen Gesamtpakets zur Neuregelung von Untersuchungsausschüssen bedarf, davon zeigte
sich auch Abgeordneter Werner Herbert (F) überzeugt. Er sieht allerdings "kein Land in Sicht" und
trat daher dafür ein, in einem ersten Schritt den Antrag der Grünen zu beschließen.
Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (T), die an der Debatte mit beratender Stimme teilnahm, hielt fest,
der Antrag der Grünen würde zu mehr Transparenz führen. Generell sprach sie sich dafür aus,
das Verfahren für Untersuchungsausschüsse überwiegend am deutschen Modell anzulehnen.
Seitens der SPÖ betonte Abgeordneter Otto Pendl, TV-Übertragungen von Untersuchungsausschüssen würden
der Zeit entsprechen, man müsse Untersuchungsausschüsse aber generell neu aufstellen.
Abgeordneter Dieter Brosz (G) machte geltend, dass der Antrag der Grünen ohnehin "sehr milde formuliert"
sei, da es in jedem Fall einer Mehrheitsentscheidung für TV-Übertragungen bedürfte. Sein Argument
überzeugte die Koalitionsparteien jedoch ebenso wenig, wie die Feststellung von seinem Fraktionskollegen Kogler,
wonach sich "inquisitorische Fragesteller" vor laufender Kamera ohnehin selbst demaskieren würden.
Der Antrag wurde schließlich gegen die Stimmen von FPÖ, Grünen und BZÖ abgelehnt.
Opposition will Anfragen auch in tagungsfreier Zeit einbringen
Vom Geschäftsordnungsausschuss vertagt wurde ein Antrag des BZÖ ( 1623/A), der darauf abzielt, Abgeordneten
auch außerhalb der Tagungsperioden zu ermöglichen, schriftliche Anfragen an Regierungsmitglieder zu
stellen. Nach Meinung des BZÖ gibt es keine nachvollziehbare Erklärung dafür, dass während
der Sommerpause des Nationalrats keine schriftlichen Anfragen eingebracht werden können, eine Argumentation,
der sich heute auch die Abgeordneten Werner Herbert (F) und Dieter Brosz (G) anschlossen.
Es gehe dem BZÖ darum, den Abgeordneten in der parlamentarischen Sommerpause verstärkt parlamentarische
Aktivitäten zu ermöglichen, argumentierte Abgeordneter Herbert Scheibner. Dies wäre seiner Ansicht
nach heuer besonders sinnvoll, da Wahlen anstehen. Ein von Abgeordnetem Herbert eingebrachter Abänderungsantrag
zielt auf eine legistische Korrektur des Antrags ab.
Abgeordneter Peter Haubner (V) begründete die Vertagung des Antrags damit, dass im Verfassungsausschuss derzeit
eine Reihe von Geschäftsordnungsänderungen diskutiert würden und man diese Frage dort mitbehandeln
könnte.
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