Landtagswahl Tirol 2013
Innsbruck (lk) - Von allen Wählergruppen, die bei der Landtagswahl 2013 auf Wahlkreisebene zur Wahl
stehen, sind innerhalb der am 28.03., 17 Uhr, abgelaufenen gesetzlichen Frist Einreichungen für Landeswahlvorschläge
bei der Landeswahlbehörde eingelangt.
Die eingelangten Einreichungen werden nun durch die Landeswahlbehörde geprüft. Bis zum 2. April 2013,
17 Uhr, besteht nach der Tiroler Landtagswahlordnung 2011 noch die Möglichkeit, diese zurückzuziehen.
Bis zu diesem Zeitpunkt könnten einzelne Wahlwerber auch eine allfällige Verzichtserklärung abgeben.
Verzichtet ein Wahlwerber, so können die Wählergruppen ihre Wahlvorschläge durch Nennung eines anderen
Wahlwerbers bis 4. April 2013, 17 Uhr, ergänzen; dies gilt auch im Fall des Todes oder des Verlustes der Wählbarkeit
eines Wahlwerbers oder der allfälligen Streichung eines Wahlwerbers durch die Landeswahlbehörde wegen
des Vorliegens einer Doppelkandidatur auf Landeswahlvorschlägen verschiedener Wählergruppen.
Nach dem Ablauf dieser Frist für allfällige Ergänzungen wird die Landeswahlbehörde die Entscheidung
über die Zulassung der Landeswahlvorschläge treffen. Die Verlautbarung der zugelassenen Landeswahlvorschläge
erfolgt am 8. April 2013 im „Bote für Tirol“.
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