Preise durften am Mittwoch zu Mittag für das Osterwochenende zum letzten Mal angehoben
werden - bis Gründonnerstag um 11 Uhr Senkungen möglich - Preise dann bis Dienstag fix
Wien (bmwfj) - Die Spritpreisverordnung des Wirtschaftsministeriums, wonach an reisestarken Wochenenden
die Treibstoffpreise an den Tankstellen kurzzeitig eingefroren werden, tritt am Gründonnerstag für heuer
zum ersten Mal in Kraft. Konkret bedeutet das für das Osterwochenende Folgendes: Tankstellenbetreiber durften
am 27.03., um 12 Uhr die Preise letztmals erhöhen und danach die Preise bis 28.03., um 11 Uhr, nur mehr senken.
Ab dann muss der Treibstoffpreis bis zum Ostermontag (1. April) um 24 Uhr bei der jeweiligen Tankstelle gleich
bleiben. Ab Dienstag 0 Uhr dürfen die Preise wieder gesenkt werden. Am selben Tag dürfen die Preise wieder
einmalig um 12 Uhr angehoben werden.
Durch den kurzfristig stabilen Preis wird den Autofahrern nicht nur die Suche nach der günstigsten Tankstelle
erleichtert, sondern auch sichergestellt, dass die Mineralölwirtschaft Preise festlegt, die für den Konsumenten
ausgewogen sind. Denn wer die Spritpreise zu hoch ansetzt, riskiert, dass ihm während mehrerer Tage das Geschäft
entgeht, weil die günstigsten Werte im eigenen Umfeld von den Kunden mit dem Spritpreisrechner auf http://www.spritpreisrechner.at jederzeit abgefragt werden können.
Im Vorjahr haben die Spritpreis-Korridore die bisher beobachteten starken Preissprünge unmittelbar vor Ferienreisewochenenden
verhindert und damit Preisvolatilitäten und Preisspitzen gemildert. Eine Senkung der Preise während der
Zeit des Korridors war im Vorjahr und ist auch heuer nicht möglich, denn das würde nicht anders als in
der Vergangenheit zu Beginn des Ferienwochenendes sehr hohe Preise bringen, die erst dann wieder sinken, wenn der
stärkste Reiseverkehr vorüber ist. Heuer gilt die Verordnung noch zu Christi-Himmelfahrt, Pfingsten und
Fronleichnam sowie an den ersten beiden Ferienreisewochenenden im Sommer und zu Mariä Himmelfahrt.
|