Bund folgt gesetzlichem Auftrag und sichert rechtzeitige Anweisung
Wien (bmf) - Eine kalendarische Besonderheit führt 2013 dazu, dass durch das heurige Osterwochenende
die Gehalts- und Pensionsauszahlungen am 1. des Monats April nicht durchgeführt werden können. Das Bezügegesetz
stellt aber sicher, dass in einem derartigen Fall die Bezüge am vorhergehenden Werktag auszuzahlen sind. Dass
dies heuer wiederum der Karfreitag ist, birgt allerdings eine zusätzliche Herausforderung.
Seit dem Vorjahr laufen in Österreich alle Überweisungen nicht mehr bilateral zwischen den einzelnen
Banken, sondern via Hausbank des Bundes über die Geldservice Austria, einer Tochter der Oesterreichischen
Nationalbank (OeNB). Das Zahlungsverkehrssystem, mittels dem diese Überweisungen getätigt werden, heißt
TARGET2 und wird von allen Nationalbanken im Eurosystem gemeinsam betrieben. Die Europäische Zentralbank (EZB)
hat Feiertage wiederum als TARGET-Schließtage definiert, was zur Folge hat, dass es für die Geldströme
in der Eurozone am Freitag vor Ostern nicht zur Verfügung steht.
Mit Bedacht auf das Zahlungsdienstegesetz, wonach eine Überweisung maximal einen Werktag in Anspruch nehmen
darf, wird daher das Überweisungsziel für Pensionen und Gehälter auf Mittwoch, den 27. März
2013 verlegt. So stellt die Finanzverwaltung sicher, dass die Gehälter und Pensionen am 28. März - und
damit noch vor Ostern - auf den Empfängerkonten wertgestellt sein werden.
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