Verordnung über die Beschränkung mobiler, emissionsstarker Maschinen komplettiert
das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L)
Wien (bmlfuw) - Mit der sogenannten Off-Road-Verordnung wurde die letzte einer Reihe von Verordnungen zum
Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) in Kraft gesetzt. Sie regelt die Verwendung und den Betrieb von mobilen technischen
Einrichtungen, Maschinen und Geräten – wie insbesondere Baumaschinen – in Gebieten mit hoher Feinstaubbelastung.
„Mit dieser Verordnung hat der Bund einen weiteren Schritt zur Verringerung der Feinstaubbelastung und zur Verbesserung
der Luftqualität in Österreich gesetzt“, so Umweltminister Berlakovich. „Das Immissionsschutzgesetz-Luft
hat damit deutlich an Schlagkraft gewonnen!“
Die Verwendung von alten Maschinen und Geräten mit hohen Partikelemissionen in den sogenannten Feinstaub-Sanierungsgebieten
wird nach dieser Verordnung gemäß IG-L schrittweise beschränkt. Diese Beschränkung wird stufenweise
zwischen Oktober 2013 und Oktober 2019 auf immer bessere Abgasklassen ausgedehnt. Schlussendlich dürfen in
diesen Sanierungsgebieten nur mehr neuere Maschinen mit deutlich geringeren Partikelemissionen verwendet werden.
Bereits im Jahr 2015 ist durch diese Verordnung mit einer Verringerung der Partikelemissionen aus dem Bereich der
mobilen Maschinen und Geräte um etwa ein Fünftel zu rechnen.
Der Zeitplan wurde so gewählt, dass zu den jeweiligen Terminen bereits die neueste Generation von Motoren
mit besonders geringen Partikelemissionen zur Verfügung steht. Darüber hinaus wurde den Betreibern der
Maschinen die Möglichkeit eingeräumt, die Motoren mit Partikelfiltersystemen nachzurüsten. So können
auch sehr alte Dieselmotoren ein deutlich besseres Emissionsverhalten erreichen und damit in Sanierungsgebieten
weiter verwendet werden.
„Insgesamt wird die neue Verordnung einen sehr positiven Effekt sowohl für Anrainer und Passanten als auch
Arbeitnehmer haben und dazu beitragen, die Luft- und Lebensqualität gerade im dicht besiedelten Raum deutlich
zu verbessern“, unterstreicht Berlakovich abschließend.
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