Neuer SV- und Steuer-Rechner bringt
 Erleichterungen für Unternehmer

 

erstellt am
26. 03. 13
14.00 MEZ

App von Wirtschaftsministerium, SVA und WKÖ gibt Selbstständigen jederzeit Überblick über Sozialversicherungs- und Einkommensteuer-Vorschreibungen
Wien (pwk) - Das Wirtschaftsministerium, die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und die Wirtschaftskammer Österreich haben gemeinsam ein neues Serviceangebot für Selbstständige entwickelt: Der ab sofort per App verfügbare SV- und Steuer-Rechner gibt rasch und unkompliziert jederzeit einen Überblick darüber, welche Sozialversicherungs- und Einkommensteuer-Vorschreibungen im laufenden Jahr zu erwarten sind. Außerdem berechnet die kostenlose App, die sowohl für iPhones als auch für Android-Handys entwickelt wurde, die eventuell in Folgejahren zu erwartenden Nachzahlungen.

"Mit dem neuen Online-Rechner erleichtern wir vielen Selbstständigen das Kalkulieren ihrer Vorschreibungen. Mehr Transparenz erhöht die Planungssicherheit im unternehmerischen Alltag", sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. "In der Praxis hilft das neue Serviceangebot vor allem Gründern, Ein-Personen-Unternehmen und kleinen Unternehmen. Indem wir die Selbstständigkeit erleichtern und insgesamt attraktiver machen, stärken wir auch den Gründergeist im Land", so Mitterlehner, der in diesem Zusammenhang auf die jüngsten Verbesserungen für Selbstständige - wie den Jungunternehmerfonds, das neue Krankengeld und die Verdoppelung des täglichen Wochengeldes - verweist.

Die Berechnung der Vorschreibungen erfolgt mit der App auf Basis der geschätzten Jahresumsätze abzüglich der -aufwände. Dabei werden komplexe steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regeln und Gesetze bewusst vereinfachend berücksichtigt. Das erleichtert die Eingabe und gibt die Möglichkeit, sich rasch einen Überblick zu verschaffen.

Warum sind die Vorschreibungen oftmals schwierig einzuschätzen? Die Beiträge gemäß dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) für Versicherte in der SVA werden auf Grundlage einer vorläufigen und einer endgültigen Beitragsgrundlage vorgeschrieben. Da sich die endgültige Beitragsgrundlage nach dem tatsächlichen Einkommen richtet und dieses erst nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheids feststeht, kann es in Folge zu einer Nachzahlung oder einer Gutschrift der Beiträge kommen.

"Unsere Versicherten haben in der Urbefragung deutlich deponiert, dass sie sich mehr Transparenz bei den Versicherungsbeiträgen wünschen. Wir haben diesen Auftrag sofort in Angriff genommen und eine Lösung erarbeitet, die jeder Selbständige mit dem Handy jederzeit in der Tasche haben kann. Mit der Beitrags-App können sich Unternehmer bereits während des laufenden Geschäftsjahres bei allen Tätigkeiten einen Überblick darüber verschaffen, ob voraussichtlich Versicherungszahlungen einzuplanen sind und wenn ja, in welcher ungefähren Höhe", erläutert Peter McDonald, Obmann-Stv. der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA). "Gerade für Unternehmensgründer ist die App eine wichtige Erleichterung, die mehr Planbarkeit bringt und hilft, negative Überraschungen zu verhindern."

WKÖ-Präsident Christoph Leitl: "Für Jungunternehmer kann es zu Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit schwierig abzuschätzen sein, welche Kosten mittelbar auf sie zu kommen. Hier ist dieses neue Service eine große Hilfe, weil sie für den konkreten Einzelfall anwendbar ist. Für jede einzelne Rechnung kann sich ein Unternehmer damit rasch und unkompliziert anzeigen lassen, in welcher Höhe diese konkrete Rechnung GSVG-Beiträge verursacht. Die App vermittelt somit ein Gefühl dafür, dass nicht der Umsatz des konkreten Auftrags auch gleich Gewinn ist, sondern Unternehmer auch den berechneten GSVG-Anteil für diese Rechnung zurücklegen müssen."

Erleichterung der Beitragsnachzahlungen geplant
Ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen im Bereich der Sozialversicherung wird demnächst durch die Erleichterung der Beitragsnachzahlung für Jungunternehmer gesetzt. Derzeit sind Beitragsnachzahlungen in vier Teilbeträgen innerhalb eines Jahres zu begleichen. Das kann in vielen Fällen zu Liquiditätsengpässen bei Jungunternehmern führen.

Künftig ist vorgesehen, dass die Nachzahlungen zinsenlos in 12 Teilbeträgen auf 3 Jahre aufgeteilt bezahlt werden können. Diese Regelung sowie weitere wichtige Verbesserungen werden im Sozialversicherungsänderungsgesetz behandelt, das vor kurzem bereits den Ministerrat passiert hat.

 

 

 

Verfügbar auf http://www.epu.wko.at (vorauss. ab 27.03.)

 

 

 

 

 

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