App von Wirtschaftsministerium, SVA und WKÖ gibt Selbstständigen jederzeit Überblick
über Sozialversicherungs- und Einkommensteuer-Vorschreibungen
Wien (pwk) - Das Wirtschaftsministerium, die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und die Wirtschaftskammer
Österreich haben gemeinsam ein neues Serviceangebot für Selbstständige entwickelt: Der ab sofort
per App verfügbare SV- und Steuer-Rechner gibt rasch und unkompliziert jederzeit einen Überblick darüber,
welche Sozialversicherungs- und Einkommensteuer-Vorschreibungen im laufenden Jahr zu erwarten sind. Außerdem
berechnet die kostenlose App, die sowohl für iPhones als auch für Android-Handys entwickelt wurde, die
eventuell in Folgejahren zu erwartenden Nachzahlungen.
"Mit dem neuen Online-Rechner erleichtern wir vielen Selbstständigen das Kalkulieren ihrer Vorschreibungen.
Mehr Transparenz erhöht die Planungssicherheit im unternehmerischen Alltag", sagt Wirtschaftsminister
Reinhold Mitterlehner. "In der Praxis hilft das neue Serviceangebot vor allem Gründern, Ein-Personen-Unternehmen
und kleinen Unternehmen. Indem wir die Selbstständigkeit erleichtern und insgesamt attraktiver machen, stärken
wir auch den Gründergeist im Land", so Mitterlehner, der in diesem Zusammenhang auf die jüngsten
Verbesserungen für Selbstständige - wie den Jungunternehmerfonds, das neue Krankengeld und die Verdoppelung
des täglichen Wochengeldes - verweist.
Die Berechnung der Vorschreibungen erfolgt mit der App auf Basis der geschätzten Jahresumsätze abzüglich
der -aufwände. Dabei werden komplexe steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regeln und Gesetze bewusst
vereinfachend berücksichtigt. Das erleichtert die Eingabe und gibt die Möglichkeit, sich rasch einen
Überblick zu verschaffen.
Warum sind die Vorschreibungen oftmals schwierig einzuschätzen? Die Beiträge gemäß dem gewerblichen
Sozialversicherungsgesetz (GSVG) für Versicherte in der SVA werden auf Grundlage einer vorläufigen und
einer endgültigen Beitragsgrundlage vorgeschrieben. Da sich die endgültige Beitragsgrundlage nach dem
tatsächlichen Einkommen richtet und dieses erst nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheids feststeht, kann
es in Folge zu einer Nachzahlung oder einer Gutschrift der Beiträge kommen.
"Unsere Versicherten haben in der Urbefragung deutlich deponiert, dass sie sich mehr Transparenz bei den Versicherungsbeiträgen
wünschen. Wir haben diesen Auftrag sofort in Angriff genommen und eine Lösung erarbeitet, die jeder Selbständige
mit dem Handy jederzeit in der Tasche haben kann. Mit der Beitrags-App können sich Unternehmer bereits während
des laufenden Geschäftsjahres bei allen Tätigkeiten einen Überblick darüber verschaffen, ob
voraussichtlich Versicherungszahlungen einzuplanen sind und wenn ja, in welcher ungefähren Höhe",
erläutert Peter McDonald, Obmann-Stv. der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA). "Gerade
für Unternehmensgründer ist die App eine wichtige Erleichterung, die mehr Planbarkeit bringt und hilft,
negative Überraschungen zu verhindern."
WKÖ-Präsident Christoph Leitl: "Für Jungunternehmer kann es zu Beginn ihrer unternehmerischen
Tätigkeit schwierig abzuschätzen sein, welche Kosten mittelbar auf sie zu kommen. Hier ist dieses neue
Service eine große Hilfe, weil sie für den konkreten Einzelfall anwendbar ist. Für jede einzelne
Rechnung kann sich ein Unternehmer damit rasch und unkompliziert anzeigen lassen, in welcher Höhe diese konkrete
Rechnung GSVG-Beiträge verursacht. Die App vermittelt somit ein Gefühl dafür, dass nicht der Umsatz
des konkreten Auftrags auch gleich Gewinn ist, sondern Unternehmer auch den berechneten GSVG-Anteil für diese
Rechnung zurücklegen müssen."
Erleichterung der Beitragsnachzahlungen geplant
Ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen im Bereich der Sozialversicherung wird demnächst
durch die Erleichterung der Beitragsnachzahlung für Jungunternehmer gesetzt. Derzeit sind Beitragsnachzahlungen
in vier Teilbeträgen innerhalb eines Jahres zu begleichen. Das kann in vielen Fällen zu Liquiditätsengpässen
bei Jungunternehmern führen.
Künftig ist vorgesehen, dass die Nachzahlungen zinsenlos in 12 Teilbeträgen auf 3 Jahre aufgeteilt bezahlt
werden können. Diese Regelung sowie weitere wichtige Verbesserungen werden im Sozialversicherungsänderungsgesetz
behandelt, das vor kurzem bereits den Ministerrat passiert hat.
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