800 Videokameras der ASFINAG sollen Polizei bei Kontrolle der Rettungsgasse unterstützen
- ASFINAG verstärkt Information für in- und ausländische Lenker
Wien (bmvit) - Mit einer videounterstützten Rettungsgassen-Kontrolle und noch mehr Informationen für
in- und ausländische AutolenkerInnen über die Rettungsgasse wollen Verkehrsministerin Doris Bures und
die ASFINAG die Rettungsgasse optimieren. Die Ministerin hat das Maßnahmenpaket am 04.04. in einer Pressekonferenz
gemeinsam mit ASFINAG Vorstand Klaus Schierhackl, den Vertretern der Einsatzorganisationen Dietmar Fahrafellner
(Landesfeuerwehrkommandant Niederösterreich), Gerry Foitik (Bundesrettungskommandant des Österreichischen
Roten Kreuzes), Reinhard Hundsmüller (Bundessekretär des Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs) und
ARBÖ-Generalsekretärin Lydia Ninz vorgestellt.
"Eines ist unbestritten: Die Rettungsgasse kann Menschenleben retten", so die Verkehrsministerin, "die
große Mehrheit der AutolenkerInnen bildet diese Rettungsgasse mittlerweile auch schon ganz selbstverständlich.
Aber einzelne Autofahrer ignorieren immer wieder das Gesetz und behindern damit den lebensrettenden Einsatz der
Rettungsorganisationen."
Unter Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher Kriterien sollen es die Videokameras der ASFINAG der Polizei künftig
erleichtern, LenkerInnen, die die Rettungsgasse ignorieren oder widerrechtlich befahren, zu belangen. Die gesetzliche
Grundlage soll mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung geschaffen werden. Der Entwurf wurde dem Innenministerium
bereits übermittelt. Die Verkehrsministerin geht davon aus, dass - im Sinne der allgemeinen Sicherheit - ein
Beschluss noch in dieser Legislaturperiode erfolgen kann. "Wir kommen damit auch einem immer wieder geäußerten
Wunsch der Exekutive nach, die immer wieder beklagt hat, dass es schwer ist, bei einem Unfall auch noch die Rettungsgasse
zu kontrollieren", so die Ministerin.
Für den Einsatz der behördlichen Videoüberwachung sind strenge datenschutzrechtliche Kriterien formuliert:
Die Aufnahmen der Kameras dürfen nur zum Zwecke von Verwaltungsstrafverfahren und nur bei Vorliegen eines
konkreten Verdachts verwendet werden. Die Aufnahmen dürfen nur so lange sie für die Strafverfolgung erforderlich
sind verwendet werden. Aufnahmen von unbeteiligten Personen und Kennzeichen müssen gelöscht oder unkenntlich
gemacht werden.
Die ASFINAG wird die AutofahrerInnen über diese Neuerung in einer Medienkampagne informieren. Zusätzlich
wird die ASFINAG, rechtzeitig vor dem Sommerreiseverkehr, ihre Informationsarbeit verstärken. So werden schon
jetzt 50.000 ausländische Frächter per Mailing direkt über die Rettungsgassenpflicht in Österreich
informiert.
"Ich will, dass Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen die sichersten in ganz Europa werden",
sagt Verkehrsministerin Doris Bures, "wir sind auf einem guten Weg - im ersten Quartal sind heuer fünf
Menschen auf Autobahnen und Schnellstraßen ums Leben gekommen, im Vorjahr waren es 15. Jeder einzelne Unfalltote
ist einer zuviel. Mit unserem Maßnahmenpaket werden wir das System Rettungsgasse weiter optimieren und die
Verkehrssicherheit weiter erhöhen."
Reinhard Hundsmüller, Bundessekretär des Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, betont: "Eine
funktionierende Rettungsgasse bedeutet nicht nur, dass wir unseren Patienten schneller helfen können, sondern
auch, dass unsere Einsatzfahrer dabei sicherer unterwegs sind. Leider erleben wir tagtäglich, dass rücksichtslose
Fahrzeuglenker unsere Rettungswagen behindern - nicht nur in der Rettungsgasse. Ich appelliere daher einmal mehr
an alle Verkehrsteilnehmer, den Einsatzfahrzeugen Platz zu machen."
So funktioniert die Automatische Rettungsgassen-Kontrolle
Die ASFINAG verfügt auf ihrem Netz über rund 800 Kameras, die schwenk- und zoombar sind. Diese Kameras
sind vor allem im städtischen Bereich und an Unfallhäufungsstellen installiert. Mit diesen Kameras kann
die Polizei über Videobedienstationen (gibt es bereits in Wien, Niederösterreich, Salzburg, Oberösterreich
und Tirol) bei einem Stauereignis LenkerInnen, die die Rettungsgasse befahren, ausforschen und in der Folge anzeigen.
Praktisch funktioniert das so: Der diensthabende Polizist aktiviert jene Kamera, die für den betroffenen Streckenabschnitt
den besten Bildausschnitt liefert. Er kann sowohl ein Übersichtsbild als auch ein Detailbild abrufen. Sobald
die Kamera aktiviert ist, werden die Videos aufgezeichnet. Nach Stauende werden Aufzeichnung und Archivierung der
Videodaten abgestellt. In einem weiteren Arbeitsschritt werden die aufgezeichneten Videodaten ausgewertet, als
Beweismittel gesichert und anschließend zur Anzeige gebracht.
Die ASFINAG verstärkt Informationsarbeit über die Rettungsgasse
- Mit einer Medien-Informationskampagne zur Rettungsgasse
- Mit regelmäßigen Mailings an 50.000 Frächter im Ausland in der
jeweiligen Landessprache (Ungarn, Italien, Tschechien, Deutschland, Kroatien, Slowenien, Polen, Slowakei)
- Mit 160 Brückentransparenten, 218 Autobahnplakaten und Hinweistafeln auf
den 35 Rastplätzen der ASFINAG
- Mit allen Informationen zur Rettungsgasse unter der Serviceline der ASFINAG 0800
400 12 400, auf http://www.asfinag.at und auf http://www.rettungsgasse.com
- Mit Hinweistafeln an den Autobahn-Grenzübergängen in der jeweiligen
Landessprache und auf Englisch
- Mit Rettungsgasseninfos auf jährlich rund zwölf Millionen Zahlungsbelegen
für die ASFINAG Sondermautstrecken
- Mit Infos speziell für Lkw-Lenker: bei Maut-Transaktionen für den Schwerverkehr
an den 180 GO-Vertriebsstellen
- Mit österreichweit 47 Überkopfanzeigen in deutscher und englischer
Sprache
- Mit spezielle Rettungsgassen-Infos in Knotenbereichen: am Altmannsdorfer Ast
in Wien sowie am Knoten Linz
Die AutolenkerInnen wissen, wie die Rettungsgasse funktioniert
Eine Umfrage zur Rettungsgasse hat Ende 2012 gezeigt, dass die Rettungsgasse bei den AutolenkerInnen weitgehend
angekommen ist:
- 98 Prozent kennen die Rettungsgasse.
- 94 Prozent sagen sie wissen genau wann, wo und wie sie die Rettungsgasse bilden
müssen.
- 82 Prozent sagen Ja zur Rettungsgasse.
- 81 Prozent wissen, dass die Rettungsgasse bereits beim Stocken des Verkehrs gebildet
werden muss.
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