Bundesenergieeffizienzgesetz im Ministerrat beschlossen

 

erstellt am
03. 04. 13
14.00 MEZ

Mitterlehner: Neues Energieeffizienzgesetz unterstützt Energiewende und nachhaltiges Wachstum
Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit steigen, Strom- und Gaskosten sinken - Energieeffizienz rechnet sich volkswirtschaftlich
Wien (bmwfj) - Auf Antrag von Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner hat der Ministerrat am 03.04. das neue Energieeffizienzgesetz des Bundes beschlossen, mit dem die EU-Energieeffizienz-Richtlinie umgesetzt wird. "Für eine nachhaltige und kosteneffiziente Energiewende ist der effizientere Einsatz von Energie noch wichtiger als der Ausbau des Ökostroms. Damit werden wir unabhängiger von Energieimporten, stärken die Versorgungssicherheit und verringern den CO2-Ausstoß", sagt Mitterlehner zu dem mehrere Gesetze umfassenden Energiepaket. "Energieeffizienz rechnet sich auch volkswirtschaftlich. Wir stärken den Wirtschaftsstandort Österreich, indem wir durch geringere Energiekosten international wettbewerbsfähiger werden und tausende Arbeitsplätze im Land sichern. Gleichzeitig profitieren die Haushalte, wenn ihre Strom- und Gasrechnungen niedriger ausfallen", so Mitterlehner. Um die Umsetzung des Gesetzes zu forcieren, steht in Zukunft ein neues Förderprogramm zur Verfügung, das bis 2020 in Summe mit 300 Millionen Euro aus dem Budget dotiert ist und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel weiter aufgestockt werden kann.

Durch das Gesetz kommt Österreich dem EU-Ziel, die Energieeffizienz bis 2020 um 20 Prozent zu steigern, ein großes Stück näher. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen bis 2020 eine Effizienzverbesserung um zumindest 70 Petajoule (PJ) auslösen. Zum Vergleich: Diese Energiemenge entspricht der Jahresproduktion von 20 großen Donaukraftwerken oder dem Jahres-Heizbedarf von rund 1,3 Millionen Haushalten. Gleichzeitig entsprechen diese 70 Petajoule der verfassungsrechtlich vorgegebenen Handlungsoption, die das Wirtschaftsministerium bei Unternehmen hat. Wie in der Energiestrategie festgelegt, trägt das Gesetz damit dazu bei, dass der Gesamtenergieverbrauch bis 2020 auf dem Niveau des Jahres 2005 (1.100 PJ) stabilisiert werden kann. "Wir wollen den heimischen Energieverbrauch vom Wirtschaftswachstum entkoppeln, ohne aber zukünftige Produktionssteigerungen zu beschränken", erläutert Mitterlehner.

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die Energieeffizienz ab 2014 pro Jahr um 1,5 Prozent erhöht werden muss. Um eine direkte Umsetzung der dafür nötigen Maßnahmen zu realisieren und die Ziele entsprechend den Potenzialen auf mehrere Schultern zu verteilen, werden die EU-Verpflichtungen zu zwei Drittel auf die Energieversorgungsunternehmen und zu einem Drittel auf Unternehmen aufgeteilt.

Umsetzung durch Energielieferanten
Ab 1. Jänner 2014 müssen laut Gesetz alle Energielieferanten (mit Ausnahme sehr kleiner EVU) Maßnahmen setzen, die bei ihnen selbst oder ihren Kunden zu mehr Energieeffizienz führen. Dabei werden Verbesserungen bei einkommensschwachen Haushalten mit dem Faktor 1,5 stärker gewichtet, diese Kunden werden also besonders profitieren. Um der Energiearmut zusätzlich entgegen zu wirken, müssen alle größeren Energieversorgungsunternehmen eine Ombudsstelle für einkommensschwächere Kunden einrichten.

Durch die Einbeziehung der Energielieferanten sind alle Energieträger umfasst, also über Mineralölhändler und Tankstellen auch der Verkehr. Hingegen könnten über eine Verpflichtung der Netzbetreiber nur leitungsgebundene Energieträger berücksichtigt werden, also würden zum Beispiel Heizöl und Kohle herausfallen. Darüber hinaus bieten die Lieferanten ihren Kunden schon heute Effizienzberatungen an und haben das entsprechende Know-how. Sie stehen im Wettbewerb, haben daher einen Kosteneffizienzdruck und können zudem eine Kundenbindung als Energie-Service-Dienstleister aufbauen. Dagegen könnten Netzbetreiber als natürliche Monopolisten die Kosten zur Gänze weiterreichen, da sie ihre Kunden nicht verlieren können.

Umsetzung durch Unternehmen
Große und mittlere Unternehmen (ab 50 Mitarbeitern) haben die Wahlmöglichkeit zwischen der Einführung eines Energiemanagement-Systems oder eines Energieaudits, das alle vier Jahre durchgeführt werden muss. Kleinere Unternehmen sind von Verpflichtungen ausgenommen, können jedoch freiwillig Energiesparberatungen in Anspruch nehmen, die mit insgesamt 20 Millionen Euro als Anreizfinanzierung gefördert werden. Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, führt der Energieberater auch die Meldung einer Energieberatung an die Monitoringstelle durch.

Im Einklang mit der EU-Richtlinie werden "Early actions" (Maßnahmen, die nach 2008 umgesetzt wurden und bis Ende 2020 wirken) zu 25 Prozent auf das 1,5-Prozent-Ziel angerechnet. Darüber hinaus können im Jahr 2013 gesetzte Effizienzmaßnahmen auch für 2014 angerechnet werden. Somit wird ein Stillstand für Effizienzverbesserungen vermieden, weil sonst der Start der Verpflichtung im Jahr 2014 abgewartet werden würde. Auch in den Folgejahren können Effizienzmaßnahmen übertragen werden und wird die Mehrleistung für die nächsten Jahre angerechnet. Damit soll einerseits ein Anreiz geschaffen werden bzw. andererseits niemand benachteiligt werden, der durch eine große Maßnahme sein individuelles Ziel übererfüllt. In diesem Zusammenhang ist auch vorgesehen, dass Unternehmen, bei denen keine wirtschaftlich darstellbaren Effizienzmaßnahmen mehr möglich sind, keine zusätzlichen Maßnahmen setzen müssen. Die dafür notwendige Überprüfung erfolgt über eine Monitoringstelle.

Förderung von Effizienzmaßnahmen, Haushalte profitieren
Unternehmen und EVU können entscheiden, ob sie bei sich selber Effizienzmaßnahmen setzen und somit durch die Einsparung von Energiekosten selber (bzw. ihre Kunden) profitieren oder stattdessen Ausgleichszahlungen leisten. Zudem stehen dem Wirtschafts- und Energieministerium im Rahmen eines neuen Förderprogramms bis 2020 in Summe 300 Millionen Euro zur Verfügung, die nach Maßgabe der vorhandenen Mittel weiter aufgestockt werden können. Das bei der KPC angesiedelte Programm nützt die vorhandenen Förderstrukturen und führt zusätzlich zu den Verpflichteten Effizienzmaßnahmen durch, die auf das 1,5-Prozent-Ziel angerechnet werden und so die Erreichung dieses Ziels sicherstellen.

Mindestens 40 Prozent der Mittel aus den Ausgleichsbeträgen der Energielieferanten müssen vom Fonds für Maßnahmen verwendet werden, die bei Haushalten wirksam werden, die anschließend direkt von geringeren Energiekosten profitieren. Nimmt ein Haushalt zum Beispiel eine Energieberatung in Anspruch, die rund drei Prozent Energieeinsparung bringt, kann er sich rund 75 Euro pro Jahr sparen.

Richtlinien-Umsetzung durch den Bund
Bei der Neuerrichtung und bei Sanierungen von Gebäuden werden zukünftig erhöhte Ansprüche an die Energieeffizienz bzw. effiziente Energieversorgungssysteme gestellt. Gemäß der EU-Richtlinie muss der Bund in seinen Gebäuden der Zentralverwaltung jährlich ein Sanierungsziel von drei Prozent erreichen. Ausgenommen sind denkmalgeschützte und militärische Gebäude. Auch die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) fällt als ausgegliederte Stelle nicht unter die von der Richtlinie vorgegebene Definition der Zentralverwaltung. Unabhängig davon gibt es schon jetzt starke Anstrengungen der BIG bei der Thermischen Sanierung, daher sind bereits heute Zwei-Drittel der Flächen in einem guten thermischen Zustand. Bei den noch unsanierten Flächen beträgt die Sanierungsrate schon jetzt rund 2,4 Prozent und ist damit doppelt so hoch wie beim gesamten Gebäudebestand in Österreich.

Monitoring überprüft Umsetzung
Unter Aufsicht des Wirtschaftsministeriums wird eine nationale Energieeffizienz- Monitoringstelle - nach einer entsprechenden Ausschreibung - die Umsetzung aller Maßnahmen überprüfen. Sollte das Sektorziel verfehlt werden, wird der ausstehende Effizienzbeitrag auf das Folgejahr übertragen. Wenn das Sektorziel zwei Mal nacheinander verfehlt wird, tritt eine individuelle Effizienzverpflichtung der Unternehmen in Kraft. Ferner müssen bestehende Förderstellen mit der Monitoringstelle über geförderte Effizienzmaßnahmen kooperieren und unterstützt die Monitoringstelle Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Ziele.

Positive Effekte für Wachstum und Beschäftigung
Laut Schätzungen der Europäischen Kommission bringt die Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie deutliche konjunkturelle Impulse. Für Österreich bedeutet das bis zum Jahr 2020 ein um 550 Millionen höheres Bruttoinlandsprodukt sowie 6.400 neue Jobs.

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin
"Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl
finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at