Mitterlehner: Ministerratsbeschluss setzt
 Vereinbarungen des Atomstromgipfels um

 

erstellt am
03. 04. 13
14.00 MEZ

Neue Regelungen zur Stromkennzeichnung beschlossen - Energiepaket schafft Basis für elektronischen Anbieterwechsel und stärkt Konsumentenschutz - Maßnahmen gegen Energiearmut
Wien (bmwfj) - "Künftig wird der gesamte Strom, den österreichische Haushalte und Unternehmen beziehen, einen verpflichtenden Nachweis der Herkunft haben. Jeder Verbraucher kennt dann den Strom-Mix seines Erzeugers ganz genau und kann durch die verbesserte Transparenz eine Kaufentscheidung gegen Atomstrom treffen", sagt Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner anlässlich des Ministerratsbeschlusses der Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) vom 03.04. "Wir setzen damit die Beschlüsse des 3. Atomstromgipfels um und können unsere europäische Vorreiterrolle bei der Stromkennzeichnung weiter ausbauen", so Mitterlehner.

Die vorliegende ElWOG-Novelle steht in kausalem Zusammenhang mit dem Energieeffizienzgesetz, weil sich die verpflichtete Kennzeichnung und der effizientere Einsatz von Energie ideal ergänzen, um Atomstromimporte zu reduzieren. Daher wurden diese Gesetze auch schon im Dezember als gemeinsames Paket in die Begutachtung verschickt.

Strom-Kennzeichnung und -Zertifizierung für mehr Transparenz
Laut Novelle muss der an österreichische Unternehmen gelieferte Strom ab 2015 gänzlich gekennzeichnet sein. Diese Übergangsfrist ergibt sich aus bestehenden, teils langlaufenden Verträgen, die Unternehmen mit Lieferanten abgeschlossen haben. Auch der Stromeinsatz bei Pumpspeicher-Kraftwerken, der in weiterer Folge über die Stromerzeugung aus dem in die Speicher gepumptem Wasser ja ebenfalls zu Endverbrauchern geliefert wird, muss gekennzeichnet werden. Pumpverluste werden dabei analog zu Leitungsverlusten von der Stromkennzeichnungspflicht ausgenommen, da diese Mengen verloren gehen und demgemäß nicht an Endverbrauchern geliefert werden können. Maßgeblich für die verpflichtende Stromkennzeichnung darf aus unionsrechtlichen Gründen ausschließlich der an den Endverbraucher gelieferte Strom-Mix sein.

"Künftig ist klargestellt, dass es von der Erzeugung bis zum Verbrauch ein einheitliches und transparentes System gibt. Es besteht auch nicht die Gefahr, dass die Durchleitung von Strom und somit die Rolle Österreichs als Energiedrehscheibe gefährdet wird", sagt Mitterlehner. Voraussetzung für den Beschluss der Novelle im Parlament ist der Abschluss eines entsprechenden Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission in Brüssel.

Zusätzlich zur Stromkennzeichnung, die die Lieferung an Verbraucher betrifft, wird in der ElWOG-Novelle die verpflichtende Zertifizierung von Strom aus österreichischen Kraftwerken, insbesondere aus industrieller Eigenproduktion, geregelt. Anlagen mit einer Engpassleistung von mehr als 100 Kilowatt, die in das öffentliche Netz einspeisen, sollen diesen künftig zertifizieren müssen. "Damit vermeiden wir, dass als ´Strom unbekannter Herkunft´ eingespeister Strom aus Österreich aus statistischen Gründen anteilig zu rund 30 Prozent als Atomstrom angegeben wird. Das reduziert wiederum den Anteil von Graustrom im österreichischen Netz um etwa die Hälfte", so Mitterlehner. In Österreich ist der Anteil des Graustroms seit Jahren rückläufig. Er betrug im Jahr 2009 9,3 TWh, 2010 8,1 TWh und 2011 rund 7,7 TWh.

Gesetz ermöglicht Online-Anbieterwechsel bei Strom und Gas
Mit dem im Ministerat beschlossenen Energiepaket werden auch die Rechte der Kunden gegenüber den Energieversorgern beim Lieferantenwechsel und bei Zahlungsrückständen gestärkt, weil die Wechselraten von Haushalten in Österreich vergleichswiese niedrig sind. Das soll mit dem in Zukunft möglichen Online-Anbieterwechsel und einer erweiterten Wechselplattform verbessert und erleichtert werden. Beispielsweise müssen Lieferanten zukünftig konsumentenfreundliche Vorkehrungen zur Authentifizierung des Kunden wie zum Beispiel Bürgerkarte, Angabe der Nummer des Reisepasses oder Führerscheins treffen. Das Sparpotenzial beim Wechsel vom regionalen Standardanbieter zum günstigsten Anbieter von Strom und Gas variiert im Lauf des Jahres und lag im März je nach Region zwischen 157 Euro in Tirol und bis zu 400 Euro pro Jahr in Linz.

Spezielle Maßnahmen gegen Energiearmut
Schon bisher konnten Kunden, die nach zweimaliger Mahnung noch immer im Rückstand sind, weiterhin Strom und Gas beziehen, wenn sie sich auf ihr Recht auf Grundversorgung durch den Energielieferanten berufen. Kamen sie jedoch auch im System der Grundversorgung in Zahlungsrückstand, drohte bislang die Abschaltung. Nach Beschluss des neuen Gesetzes haben diese Kunden selbst dann, wenn sie im System der Grundversorgung abermals in Rückstand geraten sind, das ausdrückliche Recht, Strom und Gas zu beziehen, wenn sie Vorauszahlungen leisten. Diese werden mit einem Prepayment-Zähler abgerechnet. Grundsätzlich sind die Energielieferanten künftig verpflichtet, für die Festlegung der Ratenzahlungen möglichst konkrete Verbrauchsschätzungen zu machen, damit nicht ungerechtfertigte "Zahlungspolster" angelegt werden können.

Das neue dreistufige Verfahren soll der Energiearmut noch stärker als bisher entgegen wirken und Strom- und Gasabschaltungen weitestgehend vermeiden.

 

 

 

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