Brinek, Kräuter und Fichtenbauer
Parlamentarischer Hauptausschuss erstellt einstimmig Gesamtwahlvorschlag
Wien (pk) - Gertrude Brinek, Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer werden das Trio der Volksanwaltschaft
in der kommenden Funktionsperiode bilden, die ab 1. Juli 2013 beginnt. So sieht dies jedenfalls der Gesamtwahlvorschlag
des Hauptausschusses vor, den dieser einstimmig erstellt hat. Das Vorschlagsrecht haben die drei mandatsstärksten
Parteien im Nationalrat. Die Wahl selbst wird in einer der kommenden Plenarsitzungen des Nationalrats vorgenommen,
die Angelobung erfolgt durch den Bundespräsidenten.
Die ehemalige Wissenschaftssprecherin der ÖVP Gertrude Brinek bekleidet das Amt der Volksanwältin bereits
seit Juli 2008. Sie bekommt mit dem SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter und dem
FPÖ-Sprecher für Landesverteidigung Peter Fichtenbauer zwei neue Kollegen, da Peter Kostelka nach zwei
Funktionsperioden nicht mehr kandidieren kann und Terezija Stoisits ausscheiden muss, weil die Grünen in der
Zwischenzeit nicht mehr drittstärkste Fraktion sind.
Abgeordneter Albert Steinhauser (G) regte an, sich Gedanken darüber zu machen, ob der Bestellungsmodus für
das heutige Aufgabengebiet der Volksanwaltschaft grundsätzlich noch passt. Steinhauser wollte das Vorschlagsrecht
der Parteien zwar nicht grundsätzlich ablehnen, sprach sich aber dafür aus, ähnlich wie bei den
Höchstgerichten, die Funktionen auszuschreiben und ein Hearing mit den KandidatInnen abzuhalten. Dem entgegnete
Abgeordneter Walter Rosenkranz (F), die Volksanwaltschaft sei ein Hilfsorgan des Parlaments und daher nicht mit
den Höchstgerichten zu vergleichen.
Eine erfolgreiche Tätigkeit seit 1977
Mit Juli 2013 beginnt die siebente Funktionsperiode der Volksanwaltschaft, die im Jahr 1977 als Hilfsorgan des
Parlaments zur Kontrolle der Verwaltung gegründet wurde. VolksanwältInnen sind unabhängig und unabsetzbar.
Sie werden vom Nationalrat für eine Funktionsperiode von sechs Jahre gewählt, wobei eine einmalige Wiederwahl
möglich ist.
Die Volksanwaltschaft hat die Verpflichtung, jeden behaupteten oder vermuteten Missstand in der Verwaltung zu prüfen
und das Ergebnis der Prüfung sowie die allenfalls getroffenen Maßnahmen mitzuteilen. Die Beschwerde
ist gebührenfrei. Die Volksanwaltschaft kann aber auch von Amts wegen tätig werden.
Seit Juli 2012 ist die Volksanwaltschaft auch für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig.
Dies ergibt sich aus der Umsetzung der UN-Antifolterkonvention (OPCAT) sowie von Teilen der UN-Behindertenrechtskonvention
(CRDP).
Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Institution ist hoch. Das sieht man auch daran, dass
sich jährlich rund 16.000 Personen an die VolksanwältInnen wenden.
Jede Person, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz, kann sich an die Volksanwaltschaft
mit einer Beschwerde über eine österreichische Verwaltungsstelle wenden. Ausgenommen davon sind die öffentliche
Verwaltung der Bundesländer Tirol und Vorarlberg, die eigene LandesvolksanwältInnen eingerichtet haben.
Voraussetzung ist lediglich, dass der oder die BeschwerdeführerIn von einem Missstand in der Verwaltung betroffen
ist und gegen diesen Missstand kein Rechtsmittel (mehr) zur Verfügung steht. Gleichfalls zulässig ist,
wenn sich eine Person für eine andere beschwert, für die sie Sorge zu tragen hat.
Beschwerden über ein noch anhängiges Verfahren sind nur möglich, wenn entweder die Verfahrensdauer
kritisiert wird oder wenn Mängel im Verfahren auftreten, die mit einem Rechtsmittel nicht oder nicht zur Gänze
behoben werden können.
Dem Nationalrat und dem Bundesrat legt die Volksanwaltschaft jährlich ihren Tätigkeitsbericht vor. Auch
im Bereich der Menschenrechte berichtet die Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten Kommissionen regelmäßig
an das Parlament. Nähere Informationen über die Volksanwaltschaft sind unter: http://www.menschenrechtsbeirat.at/die-volksanwaltschaft zu finden.
Michael Schickhofer Ersatzmitglied im Ausschuss der Regionen
Der Hauptausschuss wurde ferner über die Nominierung des steirischen Landesrats Michael Schickhofer als stellvertretendes
Mitglied des Ausschusses der Regionen (AdR) unterrichtet. Er folgt in dieser Funktion der ehemaligen Landesrätin
Elisabeth Grossmann.
Der AdR, der derzeit aus 344 Mitgliedern und ebenso vielen StellvertreterInnen aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten
besteht, bringt den Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Rechtsvorschriften
der EU in Form von Berichten ("Stellungnahmen") ein. Die Kommission, der Rat und das Parlament müssen
den Ausschuss der Regionen anhören, bevor sie EU- Entscheidungen erlassen, die die lokalen und regionalen
Regierungen betreffen (z. B. in den Bereichen Beschäftigung, Umwelt, Bildung und öffentliche Gesundheit).
Wolfgang Nitsche für weitere fünf Jahre im Verwaltungsrat der EIB
Im Verwaltungsrat der Europäischen Investitionsbank (EIB) bleibt Wolfgang Nitsche auch für die nächsten
fünf Jahre Mitglied. Die Zustimmung zu dieser Nominierung erfolgte mehrheitlich gegen die Stimmen der FPÖ.
Die EIB ist die Bank der Europäischen Union, sie handelt in deren Auftrag und arbeitet eng mit den EU-Organen
zusammen, um die Politik der EU umzusetzen. Ihre Entscheidungen trifft sie aber autonom. Die Bank vergibt Darlehen,
vor allem auch an KMU, die Finanzierungen mobilisieren wieder Mittel aus anderen Quellen, insbesondere aus dem
EU-Haushalt. Der Verwaltungsrat, bestehend aus 28 Mitgliedern, hat die ausschließliche Entscheidungsbefugnis
für die Gewährung von Darlehen und Garantien sowie die Aufnahme von Anleihen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats
werden von den Mitgliedstaaten benannt und vom Rat der Gouverneure für fünf Jahre bestellt. Sie sind
ausschließlich der Bank verantwortlich.
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Cap: Fortsetzung der guten Zusammenarbeit mit Volksanwaltschaft
SPÖ-Kandidat Kräuter wird Anliegen der Bürger optimal vertreten
Wien (sk) - Die nominierten Volksanwältinnen und -anwälte Günther Kräuter, Gertrude
Brinek und Peter Fichtenbauer sind am 11.04. einstimmig im Hauptausschuss gewählt worden. "Diese breite
Zustimmung sichert einen guten Start in die neue Amtsperiode ab 1. Juli und die Fortsetzung der professionellen
und guten Zusammenarbeit zwischen Volksanwaltschaft und Parlament", begrüßte SPÖ-Klubobmann
Josef Cap den Beschluss gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
Besonders freut sich Cap, dass der frühere SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter
nun seine politische und juristische Expertise in die Volksanwaltschaft einbringen kann. "Diese Tätigkeit
ist für Günther Kräuter wie maßgeschneidert. Als erfahrener Jurist, der in seiner parlamentarischen
Arbeit - insbesondere in den Untersuchungsausschüssen - etliches aufgedeckt hat, kann er die Anliegen der
Bürgerinnen und Bürger bestimmt optimal vertreten", so Cap.
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Kopf: Volksanwaltschaft mit drei erfahrenen Persönlichkeiten
ÖVP-Klubobmann begrüßt Dreiervorschlag für die Wahl der Mitglieder
der Volksanwaltschaft
Wien (övp-pk) - "Im Hauptausschuss wurde heute der Gesamtvorschlag für die Wahl der Mitglieder
der Volksanwaltschaft einstimmig beschlossen. Damit werden drei Persönlichkeiten mit langjähriger politischer
Erfahrung in diese wichtigen Funktionen entsendet", so ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf.
Der Klubobmann wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die ÖVP-Kandidatin Dr. Gertrude Brinek die einzige
im Dreier-Team ist, die dieses Amt bereits bekleidet. "Damit ist auch die nötige Kontinuität gesichert",
so Kopf. Er geht für die Plenarsitzung im Mai von einem einstimmigen Beschluss des Nationalrats aus.
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