Novelle im Wirtschaftsausschuss mit S-V-F-B-Mehrheit beschlossen
Wien (pk) - Erleichterungen von Unternehmensgründungen und Betriebsübernahmen sowie bürokratische
Entflechtungen insbesondere beim Betriebsanlagenrecht sind die beiden Hauptstoßrichtungen einer Änderung
der Gewerbeordnung, die am 10.04. im Wirtschaftsausschuss mit breiter Mehrheit verabschiedet wurde. Für die
Novelle sprachen sich SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ aus, die Grünen hingegen sahen ihre Bedenken
bezüglich allfälliger Eingriffe in Schutzinteressen nicht ausgeräumt. Auf den Weg ins Nationalratsplenum
schickten die Abgeordneten weiters ein Verwaltungsgerichtsbarkeits- Anpassungsgesetz für den Bereich des Wirtschaftsministeriums,
mit dem als Folge des neuen Systems der Verwaltungsgerichtsbarkeit nun zahlreiche Materiengesetze geändert
werden. Darüber hinaus erfolgte die Kenntnisnahme eines Ressortberichts zu den Vorhaben der EU im laufenden
Jahr durch den Ausschuss.
Mitterlehner: Erleichterungen für Betriebe, Schutzinteressen bleiben gewahrt
Von der Betriebsübergabe bis zum "Public Viewing" – die Palette an bürokratischen Vereinfachungen
ist breit aufgefächert. Die Novelle der Gewerbeordnung (2197 d.B.) enthält zunächst vor allem Erleichterungen
für Unternehmensgründungen und Betriebsübergaben. So sollen zur besseren Planung in der Startphase
Betriebsübernehmer auf
Antrag von der Gewerbebehörde eine Zusammenstellung sämtlicher Bescheide und Auflagen erhalten, die den
Betrieb betreffen. Vorgesehen ist überdies auch die Möglichkeit einer angemessenen Übergangsfrist
für die Einhaltung von Auflagen. Die bürokratischen Vereinfachungen im Betriebsanlagenrecht wiederum
laufen u.a. darauf hinaus, die Berichtigung überschießender Auflagen für Betriebe zu erleichtern.
Anlagen von vorübergehender Dauer, von denen keinerlei Gefährdung für Leben und Gesundheit ausgehen
kann, sollen nunmehr genehmigungsfrei sein. Konkret betrifft dies etwa das "Public Viewing" in Gastgärten
und Gaststätten mit einer zeitlichen Beschränkung von vier Wochen.
Ein von den Regierungsparteien eingebrachter Abänderungsantrag, der ebenfalls mit S-V-F-B-Mehrheit angenommen
wurde, hat vor allem Präzisierungen bei der Erweiterung der Haftpflichtversicherung im Bereich der Bauunternehmen
zum Inhalt und verlangt u.a. für Großunternehmer ab einem Umsatz von 38,5 Millionen Euro eine Deckungssumme
von fünf Millionen Euro.
Abgeordneter Konrad Steindl (V) begrüßte die Erleichterungen bei der Betriebsübernahme, ortete
aber noch Handlungsbedarf bei weiteren Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Anlagenrecht. Von sinnvollen
Änderungen sprachen auch die Abgeordneten Bernhard Themessl (F) und Ernest Windholz (B). Der FPÖ- Mandatar
schränkte allerdings ein, die Änderungen seien nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, Unternehmer
hätten nach wie vor mit bürokratischen Hürden zu kämpfen. Themessl kritisierte insbesondere
seiner Einschätzung nach überbordende Vorschriften, die, wie er warnte, die Übernahme von Betrieben
behinderten, und forderte insgesamt eine Entrümpelung des betrieblichen Anlagenrechts.
Kritische Töne brachten die Grünen in die Debatte ein. Abgeordnete Ruperta Lichtenecker sah hinsichtlich
vorübergehender Änderungen bei Anlagen, etwa dem "Public Viewing", Schutzinteressen von Anrainern
verletzt und meldete verfassungsrechtliche Bedenken an. Sie zweifelte überdies an der Sinnhaftigkeit von immer
nur schrittweisen Änderungen der Gewerbeordnung und verlangte eine tiefgreifende Novelle. Mit ihrem Antrag
auf Vertagung konnte sie sich bei der Abstimmung nicht durchsetzen. Negative Auswirkungen auf die Umwelt als Folge
einzelner Bestimmungen der Novelle befürchtete Christiane Brunner, die vor allem dafür plädierte,
jede Änderung des Emissionsverhaltens eines Betriebes genehmigungspflichtig zu machen.
Abgeordneter Christoph Matznetter (S) hielt den Bedenken der Grünen entgegen, in der Frage von allfälligen
Beeinträchtigungen sei mit Augenmaß vorzugehen. Eine Stadt wie Wien dürfe jedenfalls nicht zu einer
Schlafzone werden, gab er zu bedenken.
Bundesminister Reinhold Mitterlehner unterstützte ausdrücklich die Vereinfachungen im Anlagenrecht, merkte
jedoch an, das Ende der Fahnenstange sei noch nicht erreicht. Im Zusammenhang mit den Änderungen sprach er
von einem schwierigen Balanceakt, wobei er betonte, der Schutz der Anrainerinteressen bleibe gewahrt. Was hier
vorliegt, sollte jedem helfen, ohne andere in ihren Rechten zu beeinträchtigen, fasste er die Novelle aus
seiner Sicht zusammen.
Neue Verwaltungsgerichtsbarkeit führt zu Gesetzesänderungen
Das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat nun auch Anpassungen in zahlreichen Materiengesetzen im Bereich
des Wirtschaftsressorts zur Folge. Ein vom Ausschuss mit S-V-F-Mehrheit beschlossenes Bundesgesetz ( 2244 d.B.)
bringt in diesem Sinn Änderungen des Ingenieurgesetzes, des Berufsausbildungsgesetzes, des Maß- und
Eichgesetzes, des Vermessungsgesetzes, des Elektrotechnikgesetzes, des Wettbewerbsgesetzes, des Mineralölrohstoffgesetzes
und des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes.
Wachstum und Beschäftigung als Vorgaben für EU-Wirtschaftspolitik
Europa muss wieder auf einen stärkeren Wachstumspfad einschwenken, Arbeitsplätze und Wohlstand sichern
und die globale Konkurrenzfähigkeit der europäischen Unternehmen unterstützen. Mit diesen Worten
gibt ein von Bundesminister Reinhold Mitterlehner präsentierter und mit S-V-G-Mehrheit zur Kenntnis genommener
Bericht (III-388 d.B.) zu den EU-Vorhaben den Kurs für die Wirtschaftspolitik 2013 vor.
Österreich habe in sämtlichen Bereichen - vom Budget über das Wirtschaftswachstum bis hin zur Jugendbeschäftigung
– eine bessere Entwicklung als seine europäischen Partnerländer, stellte Mitterlehner zur innerstaatlichen
Situation fest, meinte aber, dies sei kein Anlass zu tatenloser Selbstzufriedenheit, vielmehr bestehe immer noch
ein Potential nach oben. Auf den Einwand der FPÖ- Abgeordneten Bernhard Themessl und Alois Gradauer, das Papier
erschöpfe sich bloß in allgemeinen Floskeln und enthalte keine konkreten Schritte zur Ankurbelung der
Wirtschaft, erwiderte Mitterlehner, es handle sich bloß um einen Vorhabensbericht und eine Zieldefinition.
Maßnahmen wie CARS 2020 oder die Förderung der Jugendausbildung seien aber richtige Antworten.
In der Entfachung des Binnenmarktes sah der Minister jedenfalls den einzigen Weg, aus der Krise herauszukommen
und die, wie er betonte, reichlich vorhandene Nachfrage zu beleben. Schwerpunkte der EU wie die Automobilindustrie,
die Stahlindustrie, der Rohstoffplan, aber auch der Tourismus seien deshalb zu begrüßen.
Wichtig war es für Mitterlehner auch, positive Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu schaffen. Eine
Kreditklemme, vor der etwa Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) warnte, gebe es in Österreich nicht, bei den
Investitionen allerdings könnte das Klima besser sein, meinte er. Im Bereich Energie, der in der Debatte von
der Abgeordneten Christiane Brunner (G), aber auch von BZÖ-Mandatar Ernest Windholz angesprochen wurde, drängte
Mitterlehner auf die gesetzliche Verankerung des Effizienzziels. Einer Meinung mit Brunner war der Ressortleiter
hinsichtlich der Ablehnung von Bestrebungen einzelner Staaten, Atomenergie aus öffentlichen Mitteln zu fördern.
Seitens der SPÖ sah Abgeordneter Franz Riepl in der vergleichsweise niedrigen Jugendarbeitslosigkeit Österreichs
eine Bestätigung der Qualität der dualen Ausbildung. Abgeordneter Franz Kirchgatterer maß ebenso
wie Abgeordnete Martina Schenk (T) den Auslandspraktika von Lehrlingen große Bedeutung zu. Mitterlehner rechnete
in diesem Zusammenhang mit einer Steigerung von derzeit 300 auf 400.
Die Lösungsansätze der EU zur Bewältigung der Krise könnten an den knappen öffentlichen
Kassen scheitern, warnte Abgeordneter Christoph Matznetter (S), der überdies Bedenken gegen Deregulierungstendenzen
in Verträgen zwischen der EU und Ländern aus dem asiatischen Raum anmeldete. Sein Fraktionskollege Abgeordneter
Wolfgang Katzian forderte die Union auf, Geld in die Hand zu nehmen, um Impulse in Richtung Wachstum und Beschäftigung
zu setzen, und bemerkte in diesem Zusammenhang pointiert, der Weg, Europa kaputt zu sparen, könne wohl nicht
der richtige sein.
Reform der Solarförderung: Anträge der Grünen vertagt
Nicht durchsetzen konnten sich die Grünen mit ihrem Antrag auf Reform der Solarförderung, der das Ziel
verfolgt, Solarenergie rascher auszubauen. Abgeordnete Christiane Brunner plädiert darin insbesondere für
die Aufhebung der Deckelung der Fördermittel sowie für eine entsprechende Änderung des Ökostromgesetzes,
um die Einspeisevergütung von 18 Cent/kWh dem tatsächlichen Förderbedarf anzupassen. Unter Hinweis
auf eine geplante Systemumstellung wurde diese Initiative wurde ebenso mit S-V-Mehrheit vertagt wie ein weiterer
Antrag der Grünen, in dem Brunner auf die Einrichtung eines Sonderfonds zur Förderung der Solarenergie
drängt, um alle formal korrekten Anträge auf Förderung, die am 1.1.2013 eingereicht wurden, positiv
entscheiden zu können.
"Bitte warten" auch für weitere Initiativen der Opposition
Vertagt wurde auch eine Initiative der Abgeordneten Ursula Haubner (B) auf Schaffung eines Lehrberufs für
Pflege und Betreuung.
Abgeordneter Bernhard Themessl (F), der eine Kostenübernahme bei Lehrabschluss- und Meisterprüfungen
durch den Staat verlangte, wurde mit seinem Antrag ebenfalls in die Warteschleife verwiesen.
Auch bezüglich der Forderung des Abgeordneten Norbert Hofer (F) betreffend Halbierung der Mehrwertsteuer auf
Energie aus erneuerbaren heimischen Rohstoffen entschied der Ausschuss mit S-V-Mehrheit auf Vertagung.
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