Steidl: Einigung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen garantiert hohes Qualitätsniveau
Salzburg (lk) - Mit der Annahme von Art.-15a-Vereinbarungen im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des
Salzburger Landtages wurde am 10.04. die Voraussetzung für die endgültige Beschlussfassung im Landtagsplenum
am 24.04. geschaffen.
"Dieser Schritt ist einer der wesentlichsten politischen Weichenstellungen für die Gesundheitslandschaft
in den kommenden Jahren. In Salzburg kommen wir hier mit raschen Schritten voran", sagte Gesundheitsreferent
Landeshauptmann-Stellvertreter Walter Steidl am 11.04. "Die Einigung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern
zeugt von einer neuen Qualität in der Gesundheitspolitik und ist notwendige Voraussetzung, um das System auch
in den kommenden Jahren auf dem hohen Qualitätsniveau zu halten."
Bis Juni wird auf Bundesebene ein Rahmenvertrag ausgearbeitet, der dann bis Herbst auf Landesebene in einem Landes-Zielsteuerungsvertrag
konkretisiert wird. Vertragsparteien sind die Salzburger Sozialversicherungsträger und das Land, die Ziele
werden gemeinsam festgelegt.
Klares Bekenntnis zur Primärversorgung
Das österreichische Gesundheitssystem gehöre, so Steidl, zu den besten der Welt. Die Reform ziele auch
auf den niedergelassenen Bereich ab. Dieser werde aufgewertet, um damit die Spitalslastigkeit in der medizinischen
Versorgung zu reduzieren. Durch ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem zwischen dem niedergelassenen Bereich
und den Spitälern stehen künftig die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt und nicht mehr die Institutionen.
Gemeinsame Planung und Steuerung
"Künftig wird die Gesundheitsversorgung gemeinsam geplant und gesteuert. Das erfolgt durch eine gemeinsame
Verantwortung von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern. Entscheidungen und Maßnahmen werden
eng abgestimmt und abgesprochen. Durch diese Reform wird unser Gesundheitssystem abgesichert", betonte Landeshauptmann-
Stellvertreter Walter Steidl abschließend.
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