UVP-Novelle ist entscheidender Schritt bei Anpassung an die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Umweltbereich
Wien (bmlfuw) - Im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 wird der Umweltsenat mit 1. Jänner
2014 aufgelöst und werden seine Kompetenzen auf das Bundesverwaltungsgericht übertragen. Um einen reibungslosen
Übergang und den Fortbestand bewährter Verfahrensvorschriften und Rechtsschutzstandards zu garantieren,
hat der Ministerrat am 09.04. Anpassungen des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes (UVP-G) beschlossen.
„Mit der UVP-Novelle wird sichergestellt, dass die bisherigen Rechtsschutzstandards und die beim Umweltsenat bewährten
UVP-Verfahrensvorschriften auch beim neuen Bundesverwaltungsgericht gelten und eine effiziente Weiterführung
laufender Berufungsverfahren möglich wird“, unterstreicht Umweltminister Niki Berlakovich die Bedeutung der
Gesetzesnovelle.
Die UVP-Novelle sieht vor, dass fortan auch das Bundesverwaltungsgericht bei Beschwerdeverfahren in UVP-Angelegenheiten
in Senaten entscheidet und auf bereits bestehende Sonderverfahrensbestimmungen, wie das Heranziehen von Sachverständigen
der Länder, zurückgreifen kann. Außerdem bleiben Berufungs- und Beschwerdemöglichkeiten in
Form eines Beschwerderechts beim Bundesverwaltungsgericht und eines Revisionsrechts beim Verwaltungsgerichtshof
erhalten. Dadurch werden insbesondere die rechtlichen Möglichkeiten von UmweltanwältInnen, Umweltorganisationen
und Bürgerinitiativen garantiert.
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