Mehr Möglichkeiten, Ausbildungen nachzuholen
Wien (pk) - Maßnahmen gegen das Schulschwänzen und die Facharbeiter- Ausbildungsinitiative standen
nach der Debatte über den Bildungsbericht am 18.04. im Mittelpunkt der Sitzung des Unterrichtsausschusses.
Die entsprechenden Novellen billigten die Ausschussmitglieder ebenso wie Anpassungen des Schulrechts an die neue
Verwaltungsgerichtsbarkeit teils mehrheitlich, teils einstimmig.
Einhellig beschloss der Ausschuss einen Sechs-Parteien-Antrag auf Vereinheitlichung von Gesetzesbestimmungen, die
SchülerInnen den Pflichtschulbesuch über die achte Schulstufe hinaus ermöglichen.
Neben einer Petition zur Erhaltung der Bundesfachschule für Flugtechnik in Langenlebarn, die der Ausschuss
vertagte, wurden zudem mehrere Oppositionsanträge behandelt, die großteils mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit
ebenfalls vertagt wurden. Der FPÖ-Antrag zur Änderung von Lehrplänen wurde hingegen von allen anderen
Parteien abgelehnt. Sie sahen darin eine inakzeptable rückwärtsgewandte Weltanschauung.
Ist Schulschwänzen (k)ein Massenproblem?
Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP nahm der Ausschuss eine kontrovers diskutierte Änderung des Schulpflichtgesetzes
( 2198 d.B.) an, durch die verstärkt gegen das Schulschwänzen vorgegangen werden soll. Ein Fünf-Stufen-Plan
zur Vermeidung von Schulpflichtverletzungen ist dabei als Unterstützungshilfe betroffener SchülerInnen
und deren Erziehungsberechtigten geplant. Greifen sämtliche von Schule, Schulbehörde und Jugendwohlfahrt
gesetzte Maßnahmen nicht, sieht die Regierungsvorlage eine Verwaltungsstrafe von bis zu 440 € vor. Zur Wirkungsfeststellung
des Maßnahmenpakets müssen Schulen gemäß der Regierungsvorlage unentschuldigte Fehlzeiten
von SchülerInnen jährlich umfassend erheben und analysieren. Durch das frühzeitige Vorgehen gegen
Schulpflichtverletzungen wird eine Reduktion diesbezüglicher Verfahren bei den Bezirksverwaltungsbehörden
erwartet.
Die angepeilten Maßnahmen zum Vorgehen gegen Schulpflichtverletzungen seien überschießend, denn
es gebe in Österreich wohl kaum eine übermäßig große Anzahl an SchülerInnen, die
laufend unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben, kritisierten die Abgeordneten Harald Walser, Gabriela Moser
(beide G) und Ursula Haubner (B) unisono den Gesetzesentwurf vehement. Das komplexe Maßnahmenpaket würde
das Schulsystem nur noch mehr "verbürokratisieren". Die Regelungen, etwa zur verpflichtenden Kontaktaufnahme
mit psychologischen Beratungsstellen, seien zudem realitätsfern, da es regional eine unterschiedliche Dichte
an Betreuungspersonal gebe. Walser sah in der Regierunsvorlage schlicht einen Widerspruch zur Schulautonomie, Haubner
erachtete anstatt der angedachten Verwaltungsstrafe eine Kürzung der Familienbeihilfe als zielführendere
Möglichkeit, regelmäßige Schulpflichtverletzungen eines Kindes zu unterbinden.
Ein "Einfrieren" der Familienbeihilfe bei anhaltendem Schulschwänzen wertete auch FPÖ-Abgeordneter
Walter Rosenkranz als sinnvoller verglichen mit einer Verwaltungsstrafe, die im Zusammenhang mit dem Instanzenzug
lediglich vermehrten administrativen Aufwand verursachen werde. Er schließe sich nicht den diesbezüglichen
verfassungsrechtlichen Bedenken der Abgeordneten Christine Marek (V) an, sagte Rosenkranz, und erteilte dem Gesetzesentwurf
daher ebenfalls eine Absage, wenn er auch generell dessen Zielsetzung, die gesetzliche Stärkung der Schulpflichterfüllung,
befürwortete.
Abgeordneter Franz Riepl (S) plädierte für eine pragmatische Handhabung der Regelungen, denn auch wenn
Schulpflichtverletzungen österreichweit kein Massenphänomen seien, hätten sie doch für den/die
einzelnen SchülerIn gravierende Auswirkung auf die weitere Bildungskarriere. Die in der Regierungsvorlage
vorgestellten Maßnahmen müssten nach ihrer Umsetzung evaluiert werden, regte der SPÖ-Politiker
an, erst dann könne man ihre Sinnhaftigkeit sachlich diskutieren. ÖVP-Mandatar Josef Lettenbichler unterstrich,
Schulpflichtverletzungen dürften keinesfalls bagatellisiert werden, führten sie doch oft zum Schulabbruch
mit den bekannten negativen Folgen für den weiteren Lebensweg. Außerdem sei nicht die Bestrafung, sondern
die Bewusstseinsbildung das Ziel des 5-Stufen-Plans im Gesetzesentwurf. Es gelte, die Kommunikation zwischen Schule
und Eltern zu fördern, fasste Unterrichtsministerin Claudia Schmied den Maßnahmenplan zusammen, trotzdem
seien noch weitere Überlegungen zum verbesserten Angebot an Beratungsstellen außerhalb des Unterrichtsgeschehens
anzustellen.
Facharbeiter-Ausbildung soll durchlässiger werden
Einstimmig unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags der beiden Koalitionsparteien passierte die
Facharbeiter-Ausbildungsinitiative ( 2199 d.B.) den Ausschuss. Sie soll Erwachsenen ab 20 Jahren ermöglichen,
ihren Bildungsabschluss als ordentliche SchülerInnen an Berufsschulen nachzuholen. Die Novelle zielt besonders
auf Personen in überbetrieblicher Lehrausbildung bzw. mit berufsbezogener Vorerfahrung ab. Die verstärkte
Durchlässigkeit des beruflichen Bildungswesens soll nicht zuletzt den Fachkräftemangel in Österreichs
eindämmen. Anfallende jährliche Mehrkosten von 4.756.860 € tragen Bund und Länder zu gleichen Teilen.
Der Abänderungsantrag bezieht sich auf die neue Reifeprüfung, in der die schriftlichen und mündlichen
Prüfungen getrennt benotet werden. Darin wird nun klargestellt, dass im Falle einer negativen Beurteilung
der Klausurprüfung eine mündliche Kompensationsprüfung abgelegt werden kann.
Die gegenständliche Initiative wurde von allen Seiten ausdrücklich als ein Beitrag begrüßt,
dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Abgeordneter Franz Riepl (S) sprach in diesem Zusammenhang von einem
Gebot der Stunde, zumal viele Arbeitslose über keine weitere Ausbildung nach dem Pflichtschulabschluss verfügen.
Ähnlich äußerten sich die Abgeordneten Anna Franz (V), Anneliese Kitzmüller (F), Harald Walser
(G) und Ursula Haubner (B), wobei die drei Oppositionsabgeordneten einschränkten, dieses Gesetz stelle lediglich
eine notwendige Reparaturmaßnahme dar. Als ein Reparaturgesetz wollte Bundesministerin Claudia Schmied die
Vorlage nicht sehen, denn ihr sei es ein Anliegen, die Menschen zu motivieren, vorhandene Bildungsangebote auch
zu nützen. Die Ressortchefin wiederholte in diesem Zusammenhang ihr Credo, niemanden zurücklassen zu
wollen und Bildungssackgassen zu vermeiden.
Gesetzgebung unterstützt Pflichtschulabschluss
Einhellig angenommen wurde ein All-Parteien-Initiativantrag ( 2206/A), der darauf abzielt, die Regelungen im Schulpflichtgesetz
bezüglich des Weiterbesuchs von Pflichtschulen bzw. Polytechnischen Schulen im 9. und in einem freiwilligen
10. Schuljahr zu vereinheitlichen. Dieser Schulbesuch ist in der Neuregelung - wie schon in den geltenden Bestimmungen
- nicht vom erfolgreichen Abschluss bestimmter Schulstufen abhängig und gilt auch für SchülerInnen
mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Damit soll vermieden werden, dass junge Menschen im Fall von Schullaufbahnverlusten
keine Möglichkeit zum Pflichtschulabschluss haben. Mit einer formalen Änderung beschloss der Ausschuss
die Gültigkeit der Bestimmung ab Juni 2013, sodass sie bereits im kommenden Schuljahr gewährleistet ist.
Anpassungen des Schulrechts an die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Insgesamt 16 Gesetzesmaterien im Bereich des Schulrechts sollen mit einer Sammelnovelle ( 2212 d.B.) an das 2012
beschlossene neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst werden. Dadurch wird das Bundesverwaltungsgericht
bzw. in Fällen der mittelbaren Bundesvollziehung (z.B. Schülerbeihilfe) das Verwaltungsgericht des jeweiligen
Bundeslandes als alleinige Berufungsinstanz für Entscheidungen der Schulbehörden festgelegt. Ein von
Abgeordneter Rosa Lohfeyer (S) eingebrachter Abänderungsantrag der beiden Koalitionsparteien sieht verfassungsrechtliche
Klarstellungen vor.
Berufungen gegen studienrechtliche Entscheidungen von Pädagogischen Hochschulen gehen ab 2014 an das dann
geschaffene Bundesverwaltungsgericht und gelangen nicht mehr wie bisher zur Studienkommission, heißt es in
einer weiteren Anpassungsnovelle ( 2188 d.B.). Beide Adaptierungen wurden unter Berücksichtigung des genannten
Abänderungsantrags jeweils mit der Mehrheit von SPÖ und ÖVP beschlossen.
Seitens der Grünen wandte Abgeordneter Harald Walser (G) ein, dass die Beschwerdeführung für Eltern
nun komplizierter werde und durch die Einholung von Gutachten auch mit Kosten verbunden sei. Er bedauerte es, dass
die einfache Form der Beschwerde nicht mehr möglich ist. Dem hielt Ausschussvorsitzender Walter Rosenkranz
(F) entgegen, alle Parteien hätten sich zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit bekannt, und das bedeute
auch, dass auf Verwaltungsebene nur mehr eine Instanz entscheidet, bevor die Gerichte zuständig werden. Auch
Bundesministerin Claudia Schmied bekräftigte, die Intention der Reform sei es, Rechtssicherheit herzustellen.
Durch die komplette Herausnahme einer Instanz werde das Ganze unmittelbarer, aber nicht komplizierter.
Das BZÖ behält sich laut Aussage von Abgeordneter Ursula Haubner die Zustimmung im Plenum noch vor. Man
wolle erst die finanziellen Auswirkungen abklären, erläuterte sie ihr Abstimmungsverhalten.
Allgemeine Unterstützung für Flugtechnik-Bundesfachschule
Mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt wurde die von ÖVP-Mandatarin Anna Höllerer eingebrachte
Petition zum Erhalt der Bundesfachschule für Flugtechnik (BFS) in Langenlebarn ( 174/PET). Von allen Seiten
wurde jedoch großes Interesse am Weitererhalt dieser Schule bekundet. Da diese in Kooperation mit dem Landesverteidigungsministerium
geführt wird, werde intensiv verhandelt, bekräftigte dazu Bundesministerin Schmied. Entscheidend sei,
wie die mittelfristige Planung für den Fliegerhorst Langenlebarn aussieht, erklärte sie, denn dessen
Bestand sei auch eng mit dem Bestand der Schule verbunden. Man müsse auch mit dem Bundesland Niederösterreich
kooperieren ergänzte Abgeordneter Ewald Sacher (S), weil es an diesem Standort auch eine Berufsschule gibt.
Schmied versicherte in der Debatte, dass der Bestand der Schule auch im Jahr 2013/2014 garantiert sei und hob ihrerseits
die Qualität der der dortigen Ausbildung hervor. Sie begrüßte es außerordentlich, wenn sich
standortspezifisch etwas Besonderes entwickelt und sah sich darin einer Meinung mit den Abgeordneten, von denen
großes Lob für die Leistungen der Schule kam. Die BFS biete eine qualitativ hochwertige und einmalige
Ausbildung, die Absolventen hätten eine Jobgarantie, meinte etwa Abgeordnete Christine Marek (V). Dem schlossen
sich die Abgeordneten Ewald Sacher (S) und Ursula Haubner (B) vollinhaltlich an.
Die Opposition zeigte aufgrund dieser Willenskundgebungen kein Verständnis für die Vertagung. Wenn man
die Bürgerinteressen und die Selbstständigkeit des Parlaments ernst nehme sei es unverständlich,
dass man trotz einheitlicher Unterstützung der Petition nun wartet, bis die Regierung etwas tut, stellte Ausschussvorsitzender
Walter Rosenkranz (F) kritisch fest.
Im weiteren Sitzungsverlauf schickte der Ausschuss zahleiche Oppositionsanträge in die Warteschleife, ein
Antrag der FPÖ wurde mehrheitlich abgelehnt.
Schmied kündigt Präsentation von Vorschläge zu mehr Bewegung an Schulen an
Zunächst wurden vier Anträge der Grünen auf zeitgemäße Änderungen an Schulen mehrheitlich
mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt.
Der erste Grün-Antrag, eingebracht von Abgeordnetem Harald Walser, zielt darauf ab, Schulen je 1.000 € für
effiziente Bewegungsinitiativen wie den "bewegten Unterricht" zur Verfügung zu stellen, anstatt
weiter den schwer zu realisierenden Plan einer täglichen Turnstunde zu verfolgen. Die Gesamtkosten für
den "Bewegungstausender" pro Schule würden maximal 6,178 Mio. € betragen, argumentierte er, die
Initiative wäre kostengünstig und würde doch großen Effekt erzielen. Angesichts der mangelnden
Bewegung bei Kindern und der großen Anzahl übergewichtiger Kinder sieht Walser dringenden Handlungsbedarf.
Der Vorteil seines Vorschlags liege darin, dass die Entscheidung darüber, welche Initiativen gesetzt werden,
den Schulen überlassen wird. Die Vertagung wurde von Abgeordneter Christine Marek (V) damit begründet,
dass es aufgrund des gemeinsamen Antrags zu einer täglichen Turnstunde konkrete Gespräche gebe, die in
Kürze abgeschlossen seien.
Die Frage der Abgeordneten Walter Rosenkranz (F), Ursula Haubner (B) und Gabriela Moser (G) nach den konkreten
Inhalten der Gespräche beantwortete Unterrichtsministerin Schmied mit der Bitte um Geduld. Sie kündigte
eine Präsentation der Vorschläge in den nächsten Tagen an, machte jedoch gleichzeitig darauf aufmerksam,
dass man daran keine großen Erwartungen knüpfen dürfe. Man werde einen Stufenplan vorschlagen,
so die Ressortchefin, Pläne mit größeren budgetären Folgen seien in Hinblick auf das baldige
Ende der Gesetzgebungsperiode nicht realistisch.
Schuleinstiegsphase ist ausschlaggebend für weiteren Weg der Kinder
Auch der weitere Antrag der Grünen, in dem Abgeordneter Harald Walser darauf drängt, ein flächendeckendes
Angebot einer flexiblen Schuleingangsphase an Volksschulen zu schaffen, wurde mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien
vertagt, obwohl auch von anderen Seiten Sympathien für die Initiative herauszuhören war. Die Grünen
schlagen vor, die ersten beiden Klassen sowie bei Bedarf die Vorschulklasse gemeinsam zu führen, um so bessere
individuelle Förderung der SchülerInnen zu gewährleisten. Walser unterstrich in diesem Zusammenhang
die Wichtigkeit der Einstiegsphase, denn die "Aussortierung" der Kinder mit sechs Jahren sei der falsche
Weg. Derzeit kranke das Schulsystem daran, dass man von EinheitsschülerInnen ausgehe, sagte er. Das Modell
würde auch besonders begabten Kindern die Möglichkeit eröffnen, die Einstiegsphase schon nach einem
Jahr zu absolvieren. Außerdem böte sein Vorschlag auch Chancen für Kleinstschulen. Voraussetzung
sei jedenfalls eine ausreichend personelle Ausstattung. Keineswegs sollte das Modell auf alle Schulen übergestülpt
werden, ergänzte Walser.
Das ist eine Phase, wo man ansetzen muss, pflichtete Abgeordneter Elmar Mayer (S) seinem Vorredner bei. Die Defizite
der Kinder könnten im derzeitigen System nicht ausgeglichen werden, stellte er mit Bedauern fest, es kranke
aber an den Kompetenzen, da für die Vorschulstufe das Land zuständig ist. Mayer sprach in diesem Zusammenhang
von einem falsch verstandenen Föderalismus und sah daher die Reform der Eingangsphase als eine Herausforderung
für die nächste Gesetzgebungsperiode. Diese Frage müsse in die Finanzausgleichsverhandlungen miteinbezogen
werden. Zur Reform der Schuleingangsphase brauche man ein ausgefeiltes Konzept, das Modell der Grünen sei
sicherlich eines von mehreren. Der Bildungssprecher der SPÖ sprach die Erwartung aus, dass es noch in dieser
Gesetzgebungsperiode zu einem entsprechenden Vorschlag kommen könnte.
Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) sah ihrerseits nichts Negatives daran, wenn man Kinder herausnimmt,
um ihnen eine neue Sprache beizubringen. Sie empfahl die Lehrmaterialien der Österreich-Institute im Ausland
zu berücksichtigen.
Grüne: Barrierefreiheit und eine Schularchitektur für das 21. Jahrhundert
Abgeordnete Helene Jarmer (G) appelliert in ihrem Antrag für die Aufnahme von Barrierefreiheit als Pflichtfach
in Lehrplänen der Bautechnik an Höheren Lehranstalten, Fachhochschulen und anderen Ausbildungseinrichtungen
für das Baugewerbe. Dabei gehe es in erster Linie um die Umsetzung des entsprechenden nationalen Aktionsplans,
wie Abgeordnete Gabriela Moser (G) erläuterte. Das Anliegen wurde auch von Abgeordnetem Franz-Joseph Huainigg
(V) vollinhaltlich mitgetragen.
Zudem fordern die Grünen multifunktionale Schulgebäude, die den Anforderungen des kreativen Lernens im
21. Jahrhundert gerecht werden. Dazu solle die Unterrichtsministerin gemeinsam mit den zuständigen Ressorts
sowie Länder- und Gemeindeverantwortlichen bei Sanierungen, Um- und Neubauten von Schulen die Empfehlungen
des Österreichischen Baukulturreportes 2011, der räumlich und pädagogische Eckpunkte für schulische
Bauprojekte vorstellt, umsetzen. Abgeordnete Sonja Ablinger (S) wies auf eine Arbeitsgruppe hin die sich aufgrund
der Empfehlungen des Baukulturreports unter anderem auch mit dieser Frage auseinandersetzt und im Juni konkrete
Vorschläge präsentieren möchte.
Beide Anträge wurden ebenfalls vertagt.
FPÖ: bessere IT im Pädagogikstudium
Die Online-Infrastruktur der Pädagogischen Hochschulen Österreichs weise gravierende Mängel auf,
kritisiert FPÖ-Abgeordneter Mathias Venier in seinem Antrag. Nur mit einer leistungsstärkeren Software
sowie einer adaptierten Server-Ausstattung seien die bestehenden Probleme bei der Studienorganisation und –planung
zu lösen, erläuterte Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) im Ausschuss den Vorschlag.
Da man weder seitens der Koalition noch seitens der Grünen einen wirklichen Anlass für die Initiative
sah und Abgeordneter Harald Walser (G) darauf hinwies, dass man im Zuge der Lehrerbildung Neu eine Kooperation
zwischen den pädagogischen Hochschulen und den Universitäten andenke, wurde mehrheitlich die Vertagung
des Antrags beschlossen.
Antrag der FPÖ zur Änderung von Lehrplänen stößt auf heftige Kritik
Auf heftige Kritik stieß ein weiterer Antrag der FPÖ, in dem sich Mathias Venier zum Gebrauch der Ausdrücke
"interkulturell" sowie "Gendermainstreaming" in Lehrplänen öffentlicher Schulen ablehnend
äußert und diese durch ein Bekenntnis zur österreichischen Kultur, an die MigrantInnen sich anzupassen
hätten, ersetzen möchte. Diese Forderung wurde dementsprechend von allen anderen Fraktionen abgelehnt.
Abgeordnete Sonja Ablinger (S) sprach wie Abgeordneter Harald Walser (G) von "Parallelwelten" der FPÖ.
Der Antrag beschreite den Weg zum homogenen Nationalstaat, sagte Ablinger und wandte sich dagegen, durch die Heraushebung
der christlichen Wertegemeinschaft andere Religionen und andere StaatsbürgerInnen auszublenden. "Da wird
ein Kulturkampf herbeigeredet", warnte sie. Dem schloss sich Abgeordnete Christine Marek (V) nahtlos an. Der
Antrag strotze vor Feindbildern, stellte sie fest und wies auf die Religionsfreiheit in Österreich hin. Die
FPÖ habe offensichtlich nicht verstanden, was unter Gendermainstreaming gemeint ist. Es gehe um die Auswirkungen
von Maßnahmen auf Männer und Frauen und nicht um Gleichmacherei. Sie hielt es für falsch, auf Gendermainstreaming
gerade im Bildungsbereich zu verzichten. Abgeordneter Harald Walser verwendete zur Beschreibung des Antrags die
Worte "unerträglich, absurd und jenseitig". Der Geist des Antrags stamme aus einer Zeit die längst
vorbei ist, sagte er. Auch für Abgeordnete Ursula Haubner (B) stellt dieser "nicht notwendige Kampfantrag"
einen absoluten Rückschritt dar.
BZÖ will Schulsprengel abschaffen, Schulverwaltung reformieren
Schließlich vertagten die Regierungsfraktionen zwei Anträge des BZÖ. Darin heißt es zum einen,
die Einteilung des Bundesgebiets in standortgeschützte Schulsprengel, die schulpflichtige Kinder grundsätzlich
zum Besuch der Schule ihres Wohnsprengels verpflichtet, schränke die Wahlfreiheit der Eltern unzulässig
ein. Gefordert wird daher eine entsprechende Rücknahme der Sprengelregelung. Weiters macht sich das Bündnis
in einem 7-Punkte-Programm für eine Reform der Schulverwaltung stark, wodurch unter anderem das Schulwesen
in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache werden sollte.
Die Reform der Schulverwaltung stoße derzeit durch die zersplitterte Verwaltung und die unterschiedlichen
Zuständigkeiten auf viele Barrieren und Hürden, argumentierte Abgeordnete Ursula Haubner (B). Sie warb
einmal mehr für die Abschaffung der Schulsprengel, um den Eltern mehr Wahlfreiheit zu ermöglichen. Bundesministerin
Schmied gab zu bedenken, dass Kompetenzfragen langwierige Gespräche erfordern. Eines ihrer unverrückbaren
Ziele bleibe aber die Abschaffung der Bezirksschulräte, bekräftigte sie.
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