Öffentlichkeitsbeteiligung in österreichischen Umweltverfahren – die Umsetzung der
Aarhus Konvention
Neckenmarkt (blms) - Die UmweltanwältInnen der österreichischen Bundesländer trafen am 24.
und 25.04. auf Einladung von Prof. Mag. Hermann Frühstück im mittelburgenländischen Neckenmarkt
zu einer zweitägigen Klausurtagung zusammen und wurden von Landtagspräsident Gerhard Steier in Empfang
genommen. Neben Grundsatzreferaten zu Themen wie beispielsweise „Naturverträglichkeitsprüfung, auch grenzüberschreitend
im Kontext des EU-Artenschutzrechtes“ oder „Neue Verwaltungsgerichtsbarkeit“ stand eine gemeinsame Homepage der
Umweltanwaltschaften sowie eine Exkursion ins benachbarte Horitschon, um das Kapitel Wasserrückhaltung und
ökologische Maßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen näher zu beleuchten, im Mittelpunkt der Tagung.
Konkreter Schwerpunkt war allerdings die Diskussion einer Aarhus-konventionskonformen Öffentlichkeitsbeteiligung
in österreichischen Umweltverfahren auf der Basis eines Referates von Dr. Wilhelm Bergthaler, Haslinger/Nagele
& Partner Rechtsanwälte GmbH, „Die Umweltanwälte und NGO’s nach Aarhus“. Die Aarhus Konvention soll
die Beteiligung der Öffentlichkeit in Umweltverfahren (in Entscheidungs-. Planungs- und Gesetzgebungsverfahren)
und den Zugang zu Umweltinformationen sicherstellen. Österreich ist bei der Umsetzung dieser völkerrechtlichen
Vereinbarung säumig und wurde bereits wiederholt aufgefordert, der Öffentlichkeit (den NGO´s, registrierten
Bürgerinitiativen und den Umweltanwaltschaften) endlich die vereinbarten Rechte einzuräumen. Die österreichischen
Umweltanwaltschaften halten daher die umgehende Anpassung und Erweiterung des etablierten rechtlichen Systems an
die Anforderungen der Aarhus Konvention durch folgende Schritte für unabdingbar:
- Angleichung der jeweils bestehenden Parteistellung der Umweltanwaltschaften und
NGO's in den einzelnen Materiengesetzen des Bundes und der Bundesländer nach dem bestmöglichen Standard
und
- Parteistellung für die Umweltanwaltschaften und NGO´s im Wasser-,
Forst- und Gewerberecht.
Nachdem die Europäische Union diesem völkerrechtlichen Vertrag beigetreten ist, ist in weiterer Folge
auch mit einem Vertragsverletzungsverfahren zu rechnen. Der Bund und die Länder haben bereits jetzt im Zuge
von laufenden Gesetzesnovellen die Möglichkeit, ihren Verpflichtungen nachzukommen. In einem weiteren Diskussionspunkt
sprach sich das Kollegium der UmweltanwältInnen bei ihrer Tagung dezidiert geschlossen gegen die geplanten
Reformpläne der EU-Kommission für den Bereich Saatgut aus. Im Detail geht es dabei um die Zukunft von
alten Obst-, Gemüse- und Getreidesorten. Am 6. Mai 2013 will die EU-Kommission ihre Vorschläge für
die Vereinheitlichung der derzeit noch zwölf EU-Richtlinien für Saatgut vorlegen. Derzeit gibt es für
alte, nichtkommerzielle Sorten Ausnahmen vom komplexen Zulassungsverfahren für Saatgut. Diese Ausnahmen sollen
künftig wegfallen. Demnach soll es Bauern oder Gärtnern nach den Plänen der Kommission künftig
verboten sein, ihr selbst vermehrtes Saatgut ohne Sortenzulassung weiterzugeben.
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