Erster Rechtsfürsorgebericht der Justiz

 

erstellt am
26. 04. 13
14.00 MEZ

Rechtsfürsorgeleistungen der Justiz im Überblick
Wien (bmj) - „Rechtsfürsorge“ ist der Justiz ein besonderes Anliegen, denn sie hilft dabei, den gleichen Zugang aller zum Recht zu gewährleisten und Personengruppen mit besonderen Bedürfnissen oder in besonderen Belastungs- und Gefährdungssituationen zu unterstützen.

Nunmehr wurden erstmals die Leistungen, die die Justiz im Rahmen der Rechtsfürsorge erbringt, in einem Bericht zusammengefasst. Die Vielzahl und Vielfältigkeit der Leistungen zeigen: Die Justiz ist bürger- und serviceorientiert.

  • „Rechtsfürsorge“ ist der Sammelbegriff für eine Vielzahl von konkreten Maßnahmen der Justiz und umfasst
  • Maßnahmen im Bereich der Rechtsinformation und Beratung (Amtstag und Familienberatung am Gericht, Sachwalterschaftsclearing, Opfer-Notruf, Justiz-Ombudsstellen),
  • Maßnahmen zur Unterstützung und Betreuung (Gebühren- und Kostenbefreiung im Rahmen der Verfahrenshilfe, Dolmetschleistungen, Prozessbegleitung, Unterhaltsvorschuss, Kinderbeistand) und
  • Maßnahmen zur rechtlichen Vertretung (Beistellung eines Verfahrenshilfeanwalts in Zivilverfahren, Beigebung eines Verteidigers in Strafverfahren, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung, Sachwalterschaft).


Insgesamt wendet die Justiz für diese Leistungen jährlich rund 37 Millionen Euro auf, die unmittelbar der österreichischen Bevölkerung zugute kommen.

     

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