Rechtsfürsorgeleistungen der Justiz im Überblick
Wien (bmj) - „Rechtsfürsorge“ ist der Justiz ein besonderes Anliegen, denn sie hilft dabei, den gleichen
Zugang aller zum Recht zu gewährleisten und Personengruppen mit besonderen Bedürfnissen oder in besonderen
Belastungs- und Gefährdungssituationen zu unterstützen.
Nunmehr wurden erstmals die Leistungen, die die Justiz im Rahmen der Rechtsfürsorge erbringt, in einem Bericht
zusammengefasst. Die Vielzahl und Vielfältigkeit der Leistungen zeigen: Die Justiz ist bürger- und serviceorientiert.
- „Rechtsfürsorge“ ist der Sammelbegriff für eine Vielzahl von konkreten
Maßnahmen der Justiz und umfasst
- Maßnahmen im Bereich der Rechtsinformation und Beratung (Amtstag und Familienberatung
am Gericht, Sachwalterschaftsclearing, Opfer-Notruf, Justiz-Ombudsstellen),
- Maßnahmen zur Unterstützung und Betreuung (Gebühren- und Kostenbefreiung
im Rahmen der Verfahrenshilfe, Dolmetschleistungen, Prozessbegleitung, Unterhaltsvorschuss, Kinderbeistand) und
- Maßnahmen zur rechtlichen Vertretung (Beistellung eines Verfahrenshilfeanwalts
in Zivilverfahren, Beigebung eines Verteidigers in Strafverfahren, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung, Sachwalterschaft).
Insgesamt wendet die Justiz für diese Leistungen jährlich rund 37 Millionen Euro auf, die unmittelbar
der österreichischen Bevölkerung zugute kommen.
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