Bundesministerien halten punktuellen Ausbau für zweckmäßig
Wien (pk) - Die Zweckmäßigkeit der rechtlichen Stellung der sogenannten Legalparteien wird allgemein
anerkannt und soll nun auch nach der Rechtslage der Verwaltungsgerichtsbarkeits- Novelle 2012 beibehalten werden.
Punktuell erscheint ein Ausbau der Legalparteienstellung allerdings sinnvoll, die entsprechende legistische Umsetzung
wird in den Bundesministerien teilweise bereits vorbereitet. Mit diesen Worten fasst ein Bericht der Bundesregierung
die Stellungnahmen der einzelnen Ressorts über die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit der Einrichtung
und des Ausbaus der rechtlichen Stellung von Legalparteien zusammen, der dem Nationalrat nun vorliegt.
Ausgangspunkt für den Bericht war eine Entschließung des Nationalrats, die die Bundesministerien vor
allem um Mitteilung darüber ersuchte, welche in den Gesetzen des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs enthaltenen
Legalparteien auch nach Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 beibehalten werden. Weiters
wollten die Abgeordneten wissen, welchen der weiter bestehenden Legalparteien das Recht eingeräumt werden
soll, Beschwerde gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde gemäß Art. 132 Abs. 5 B-VG oder
Revision gegen ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts gemäß Art. 133 Abs. 8 B-VG zu erheben.
Aus den eingelangten Stellungnahmen der Bundesministerien ergab sich nun, dass überwiegend beabsichtigt wird,
die derzeit normierten Legalparteien unverändert beizubehalten. Aufgrund der Parteistellung der belangten
Behörde im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht und der damit verbundenen Möglichkeit, Revision gegen
die Entscheidung des Verwaltungsgerichts an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben, wird überdies keine Notwendigkeit
einer expliziten Anordnung einer Revisionsmöglichkeit gesehen. Was die Amtsbeschwerde betrifft, wird großteils
für eine sinnvolle Überführung der diesbezüglichen Bestimmungen in das neue Rechtssystem der
Verwaltungsgerichtsbarkeit plädiert. In einigen Materien, etwa im Gewerberecht, ist allerdings geplant, Beschwerde-
und Revisionsmöglichkeiten für Legalparteien einzuräumen, denen derzeit keine Amtsbeschwerdemöglichkeit
zukommt.
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