EU-Kommission macht Gesetzesvorschlag zur leichteren Bestätigung der Echtheit von öffentlichen
Urkunden
Brüssel (övp-pd) - "Die Abschaffung von unnötigem Verwaltungsaufwand und zeitaufwendigen
Behördengängen zur Bestätigung der Echtheit von öffentlichen Urkunden war längst überfällig",
so Hubert Pirker, Justizsprecher der ÖVP im EU-Parlament zum von der EU-Kommission für 24.04. erwarteten
Gesetzes-Vorschlag. "Immerhin leben, arbeiten und studieren etwa 12 Millionen EU-Bürger in einem EU-Mitgliedsland,
dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Dies stellt sie oft vor Hindernisse bei der Wahrnehmung ihrer
Rechte. Wir wollen, dass die Bürger Tag für Tag spüren, dass die EU ein gemeinsamer Rechtsraum ist",
so der EU-Abgeordnete.
Wenn sich ein EU-Bürger etwa in einem anderen EU-Mitgliedsland niederlassen will, muss er oder sie Behördengänge
auf sich nehmen, bei denen die Vorlage öffentlicher beglaubigter Dokumente wie Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
notwendig ist. "Das wird nun erleichtert. Der neue Vorschlag sieht vor, dass für die Vorlage bestimmter
Dokumente keine teuren und zeitaufwendigen Beglaubigungsverfahren durch Gerichte oder Notare mehr notwendig sind",
so Pirker. Mit einem einheitlichen mehrsprachigen Standardformular soll die Echtheit schneller, unbürokratischer
und günstiger nachgewiesen werden. Dieses Standardformular soll es für Geburts-, Sterbe-und Heiratsurkunden
sowie für eingetragene Partnerschaften und Vertretungsberechtigung für Firmen geben.
Pirker betont, dass der Kommissionsvorschlag nicht die rechtliche Anerkennung der Personenurkunden umfasst, wie
es ursprünglich von Kommissarin Viviane Reding vorgesehen war. "Mitgliedstaaten werden nicht dazu gezwungen,
öffentliche Urkunden anzuerkennen, die im Widerspruch zu nationalen Gesetzen stehen. Es geht hier lediglich
um eine Vereinfachung bei der Bestätigung der Echtheit solcher Dokumente", so Pirker abschließend.
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