Wo gilt sie? Was deckt sie ab? Was tun, wenn die EKVK nicht akzeptiert wird?
Wien (vki) - Die Reisezeit naht und eine der wichtigsten Vorkehrungen, die man treffen sollte, ist die entsprechende
Absicherung im Krankheitsfall. Die Rückseite der e-card mit der Bezeichnung "Europäische Krankenversicherungskarte"
(EKVK) ersetzt den Auslandskrankenschein. In welchen Fällen sie ausreichenden Schutz bietet, darüber
informiert Mag. Georg Mentschl vom Europäischen Verbraucherzentrum Österreich:
Wo gilt die e-card bzw. die EKVK?
Sie gilt auf Urlaubsreisen in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten (daher z.B. auch in Norwegen oder Island) und
in der Schweiz. Bei Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Kroatien (bis 30.06.2013), Mazedonien, Montenegro, Serbien
und in die Türkei gibt es Abkommen und man muss sich beim Dienstgeber oder beim Krankenversicherungsträger
einen Auslandsbetreuungsschein besorgen, der vor Ort gegen einen gültigen Behandlungsschein eingetauscht werden
kann. Ab 01.07.2013 ist Kroatien Vollmitglied der EU und daher gilt ab diesem Zeitpunkt die Versicherungskarte
wie in allen anderen EU-Ländern.
Was deckt die Europäische Krankenversicherungskarte ab?
Die EKVK ist keine Fullservice-Versicherung. Sie deckt nur medizinisch notwendige Behandlungen ab. Bergekosten
oder Rücktransporte vom Urlaubsort in die Heimat sind nicht gedeckt. Die EKVK kann, so wie in Österreich
die e-card, für Behandlungen in öffentlichen Spitälern und bei Vertragsärzten der Krankenversicherungsträger
genutzt werden.
Was tun, wenn die EKVK nicht akzeptiert wird?
Vor allem in den Urlaubsdestinationen am Mittelmeer befinden sich öffentliche Spitäler oft im Landesinneren.
Urlauber landen daher häufig bei privaten Ärzten, Hotelärzten oder Kliniken, die keine Vertragspartner
sind und die EKVK daher nicht akzeptieren. In diesem Fall bezahlt man - analog zum Besuch eines Wahlarztes oder
eines Privatspitals in Österreich - vorerst selbst und reicht nach der Heimkehr die Rechnung beim Krankenversicherungsträger
ein. Berechnet wird auf Basis der österreichischen Tarife. Daher kann es vorkommen, dass die Kosten - je nach
Land - nicht vollständig abgedeckt werden. Hier kann zusätzlich eine private Reiseversicherung sinnvoll
sein.
Wie sichere ich mich bei Reisen außerhalb des EKVK-Raums ab?
Hier müssen Arzt- und Spitalskosten zunächst ebenfalls selbst bezahlt werden. In Österreich werden
die Kosten für eine vergleichbare Behandlung dann ersetzt. Der Ersatz kann auch hier - je nach Reiseland -
deutlich unter den tatsächlichen Ausgaben liegen. In diesem Fall ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung
dringend zu empfehlen.
Bei Problemen im Urlaub im EU-Ausland gibt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) unter http://www.europakonsument.at sowie unter der Hotline 0810 810 225 Hilfestellung.
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