Zukunftsvorsorge-Gesetzesentwurf in Begutachtung – Ziel: Steigerung der Attraktivität
der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge und Verbesserung der Transparenz für den Kunden beim Vertragsabschluss
Wien (bmf) - Die Novellierung der Zukunftsvorsorge stand in den vergangenen Wochen und Monaten im Fokus
der Arbeit des Finanzministeriums, da sie für 1,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger von enormer Wichtigkeit
ist. „Ziel der Neuerungen ist vor allem die Steigerung der Attraktivität des Zukunftsvorsorgeprodukts für
den Kunden“, unterstrich Finanzministerin Dr. Maria Fekter die Notwendigkeit der Neuerungen.
Eckpunkte der Reform sind zum einen die Beibehaltung der Kapitalgarantie, höhere Transparenz für die
Kunden hinsichtlich der Kosten, der Veranlagungsstrategie und der Berechnungsgrundlagen sowie die Flexibilisierung
der Veranlagungsbestimmungen.
Die gesetzlichen Vorgaben für die Veranlagung der Produkte der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge
sollen an die volatiler gewordene Kapitalmarktsituation angepasst werden. Durch die Einführung von Bandbreiten
für die Mindestaktienquote kann auch die bisherige Dreiteilung des Lebenszyklusmodells durch ein zweistufiges
Modell ersetzt werden. Für unter Fünfzigjährige soll eine Mindestaktienquote zwischen 15 % und 60
% festgelegt werden; für über Fünfzigjährige eine Mindestaktienquote zwischen 5 % und 50 %.
Innerhalb dieser Bandbreite soll entsprechend der Marktsituation eine flexible Anpassung möglich sein. „Durch
die Einführung von Bandbreiten und die dadurch gesteigerte Veranlagungsflexibilität wird die Attraktivität
der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorgeprodukte in schwierigen Kapitalmarktphasen erhöht. Das halte
ich für äußerst sinnvoll“, so die Finanzministerin.
„Der Zukunftsvorsorge, die nun ihr zehnjähriges Jubiläum feiert, kommt bei der privaten Altersvorsorge
im Sinne der 3-Säulen-Strategie eine große Bedeutung zu. Sie ist das Basisprodukt der Österreicherinnen
und Österreicher. Mir war daher ein besonderes Anliegen, gemeinsam mit allen Beteiligten das Beste im Rahmen
des Möglichen zu erreichen und zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen. Die Diskussionen haben schließlich
Früchte getragen und ich freue mich, dass wir die Zukunftsvorsorgereform auf Schiene gebracht haben. Ein besonderer
Dank gilt dem Kapitalmarktbeauftragten Dr. Wolfgang Nolz für seine umfassende Koordinierungsarbeit“, schloss
Fekter.
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