Vereinfachungen bei Zulassungsverfahren und keine Registrierungspflicht für Nischenprodukte
Wien (blmfuw) - "Unser Widerstand gegen die geplante EU-Saatgutverordnung hat sich gelohnt. Der heute
präsentierte Vorschlag der EU Kommission zur Saatgutverordnung wurde im Vorfeld auch auf Druck Österreichs
entschärft", betont Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich. Die Neuerungen sehen vor, dass kleine Mengen
von Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und maximal 2 Millionen Jahresumsatz unter der Bezeichnung "Nischenprodukte"
vermarktet werden dürfen. Sie fallen damit nicht unter die Registrierungspflicht. Auch Sorten, die nicht der
Norm entsprechen, dürfen verkauft werden. "Ich werde die weiteren Verhandlungen genau beobachten, denn
ich kämpfe weiterhin für den Erhalt der Biodiversität bei Saat- und Pflanzgut. Bestehende Allianzen
mit anderen Ländern sollen vertieft werden. Unseren österreichischen Schatz lassen wir uns nicht nehmen",
betont Minister Berlakovich. Berlakovich hat sich im Vorfeld für den Schutz alter Obst-, Gemüse und Getreidesorten
und die Erhaltung der Biodiversität eingesetzt. "Die neuen Saatgutverkehrsregelungen dürfen keine
Mehrbelastungen für die Produzenten von Saat- und Pflanzgut bringen, insbesondere, wenn sie dem Erhalt der
genetischen Vielfalt dienen. Ich setze mich für Vielfalt und regionalen Handel auf Pflanzenmärkten ein",
unterstreicht der Minister. Sorten, wie Sieglinde (Erdäpfel), Ritzlhofer (Winterweizen) oder Kaiser Alexander
(Gurken) können dann auch weiterhin getauscht und gehandelt werden. Um den Anbau seltener landwirtschaftlicher
Kulturpflanzen zu forcieren, wurden in den vergangenen zehn Jahren im Rahmen des Österreichischen Programms
(ÖPUL) für umweltgerechte Landwirtschaft 16 Millionen Euro investiert.
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