Gemeinsames Förderangebot mit Bundesländern, um Betriebsübernahmen im Tourismus
zu erleichtern - Detailinformationen bei der ÖHT
Wien (bmwfj) - Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhold Mitterlehner etabliert gemeinsam mit den Bundesländern
einen neuen Übernehmerfonds, der am 06.05. startet. "Bis 2020 stehen voraussichtlich rund 2.000 Hotels
zur Übergabe an, 80 Prozent davon sind Familienbetriebe. Daher wollen wir Investitionen im Zuge einer Betriebsübernahme
mit zinsfreien ERP-Krediten erleichtern", erläutert Mitterlehner das Ziel der Initiative, die bei der
dritten Tourismuskonferenz in Bregenz vereinbart worden ist. "Wir schaffen damit eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit,
die eine neue Ausrichtung mit innovativen Angeboten und Produkten ermöglicht."
Die Initiative richtet sich gezielt an Unternehmer, die einen elterlichen Betrieb übernehmen oder einen Betrieb
über eine Übernahmebörse erwerben, und die innerhalb der ersten drei Jahre in qualitätsverbessernde
Maßnahmen investieren. Den Übernehmern wird aus Mitteln des ERP-Fonds ein Kredit mit einem Volumen zwischen
350.000 Euro und einer Million Euro - jedoch maximal 70 Prozent der Investitionskosten - eingeräumt. Zusätzlich
fördert der Bund diese Projekte durch Übernahme einer 80-prozentigen Haftung. Der Zinsendienst wird während
der ersten zehn Jahre vom jeweiligen Bundesland übernommen. Die Laufzeit variiert je nach Investitionsgegenstand
und liegt nach zwei tilgungsfreien Anlaufjahren zwischen acht und zwölf Jahren.
An der Aktion beteiligen sich die Bundesländer Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg,
Steiermark, Tirol und Vorarlberg. In Kärnten gibt es zu diesem Thema im Rahmen der Jungunternehmerförderung
bereits ein eigenes Angebot, das Einmalzuschüsse vorsieht.
Start mit zehn Millionen Euro Fördervolumen
Zum Start der Aktion stehen in einer ersten Tranche für das Jahr 2013 zehn Millionen Euro an ERP-Kreditmitteln
bereit. Ansuchen dafür können ab dem 6. Mai bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft
m.b.H. (ÖHT) als Abwicklungsstelle eingebracht werden. Die ÖHT führt die gesamte Abwicklung nach
dem One-Stop-Shop-Prinzip durch.
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