Kontrolle der Rettungsgasse: Bures legt Gesetzes-Entwurf vor
Wien (bmvit) - Laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage, die das online- Meinungsforschungsinstitut
meinungsraum.at unter 1.000 AutofahrerInnen zwischen 18 und 65 Jahren im Auftrag des BMVIT durchgeführt hat,
sprechen sich drei von vier AutofahrerInnen für die Rettungsgasse aus. Aber: Auch drei von vier AutofahrerInnen,
die schon bei der Bildung einer Rettungsgasse dabei waren, erlebten dabei einen Verstoß durch einen anderen
VerkehrsteilnehmerInnen. Um der Exekutive ein technisches Instrument für die Kontrolle der Rettungsgasse in
die Hände zu geben, hat das Verkehrsministerium nun unter Einbindung von namhaften Verfassungsexperten einen
konkreten Vorschlag für eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgearbeitet.
Dieser sieht vor, dass die Exekutive die Einhaltung der Rettungsgassen-Pflicht auf klar definierten Autobahnabschnitten
mit Hilfe der Kameras des Autobahnbetreibers ASFINAG kontrollieren kann - dies unter strengen datenschutzrechtlichen
Vorgaben. Geht es nach den Plänen von Verkehrsministerin Doris Bures soll die Novelle schon im Juli beschlossen
werden. "Denn Unfallopfer brauchen schnelle Helfer, und Einsatzkräfte brauchen die Rettungsgasse",
so die Ministerin.
Kontrolle nur auf definierten Hot-Spots
Gemeinsam mit der ASFINAG wurden 49 konkrete Autobahnabschnitte definiert, wo es häufig zu Unfällen
kommt, wo sich Staus häufen oder wo die Rettungsgasse erfahrungsgemäß schlecht funktioniert. Diese
Abschnitte befinden sich auf der A1, der A2, der A7 (Mühlkreisautobahn), der A22 (Donauuferautobahn) sowie
auf der A23 (Tangente) und sollen in einer begleitenden Verordnung festgeschrieben werden.
Nur auf diesen genau definierten Hot-Spots soll die Einhaltung der Rettungsgasse künftig videounterstützt
kontrolliert werden. Es kommt also zu keiner flächendeckenden Videokontrolle, sondern nur dort, wo es die
bisherige Erfahrung nahelegt, soll die Exekutive technische Unterstützung bei der Verkehrsüberwachung
bekommen.
Eigene Schilder informieren Autofahrer
Die videokontrollierten Streckenabschnitte sollen - ähnlich wie bei der Section Control - für alle
AutofahrerInnen klar erkennbar gekennzeichnet werden. Eigene Hinweisschilder werden die Fahrzeuglenkerinnen und
-lenker darauf hinweisen, dass sie sich auf einem videoüberwachten Abschnitt befinden.
Verkehrsministerin Bures geht davon aus, dass schon allein die sichtbare Ankündigung der Videokontrolle zu
mehr Disziplin bei der Bildung der Rettungsgasse führt. "Das wäre im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit
wünschenswert. Denn es geht nicht darum, möglichst viele Autofahrer zu strafen, sondern das Verhalten
jener wenigen Autofahrer, die sich nicht an die Regeln halten, zu verändern!"
Strenger Datenschutz - Verfassungsexperten geben grünes Licht
Der Gesetzesvorschlag wurde unter Einbindung von Expertinnen/Experten des Verfassungsdienstes und unter Wahrung
strenger datenschutzrechtlicher Bestimmungen erarbeitet. Demnach ist in der Novelle genau festgelegt, wann, wo,
zu welchem Zwecke und unter welchen Bedingungen die Polizei Videoaufnahmen speichern und verwerten darf:
- Die Polizei darf die Videoaufnahmen nur zur Ahndung der Verletzung der Rettungsgassen-Pflicht
verwenden. Andere Delikte der Straßenverkehrsordnung sind ausgenommen.
- Aufgezeichnet werden darf nur bei konkretem Verdacht: Das heißt: Wenn es
einen Stau gibt und der Polizist sieht, dass jemand die Rettungsgasse befährt, blockiert oder nicht bildet.
- Die Aufnahmen der Kamera dürfen außerdem nur solange sie für
die Strafverfolgung erforderlich sind, gespeichert werden.
- Aufnahmen von unbeteiligten Personen und Kennzeichen müssen sofort gelöscht
oder unkenntlich gemacht werden.
Ein Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer bestätigt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der
Novelle. Mayer kommt in seinem Gutachten zum Schluss, dass der Gesetzesvorschlag einen zulässigen Eingriff
in das Recht auf Datenschutz darstellt und verfassungskonform ist.
Das Verkehrsministerium hat den fertigen Entwurf nun auch an das Innenministerium übermittelt. Verkehrsministerin
Bures: "Ich bin guter Dinge, dass wir diese wichtige Novelle gemeinsam mit der Frau Innenministerin nun rasch
zur Verabschiedung bringen können. - Damit die Exekutive rasch ein effektives Instrument zur Überwachung
der Rettungsgasse bekommt und die Lebensretter freie Fahrt zu den Unfallopfern haben!"
Zusammenfassung der Umfrageergebnisse
Das online-Meinungsforschung-Institut meinungsraum.at hat zwischen 11. und 15. April 1.000 AutofahrerInnen zwischen
18 und 65 Jahren (repräsentativ nach Alter, Geschlecht, Bildung) zur Rettungsgasse befragt.
Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick
- 75 Prozent der Befragten halten die Rettungsgasse für "sinnvoll"
bzw. "sehr sinnvoll"
- 54 Prozent der Befragten waren schon einmal oder mehrmals in einer Situation,
in der die Rettungsgasse gebildet werden musste
- Knapp 80 Prozent haben dabei bereits eine Behinderung der Rettungsgasse durch
andere Autofahrerinnen/Autofahrer erlebt:
- 80 Prozent sind dafür, dass Autofahrerinnen/Autofahrer, die die Rettungsgasse
blockieren, belangt werden.
- Zwei Drittel befürworten, dass die Polizei auch Videoaufnahmen nutzen kann,
um Autofahrerinnen/Autofahrer zu belangen, die keine Rettungsgasse bilden oder durch eine Rettungsgasse fahren
und damit Einsatzfahrzeuge behindern.
Verkehrsministerin Bures zu den Ergebnissen: "Die Bevölkerung steht hinter der Rettungsgasse, die Einsatzkräfte
stehen geschlossen hinter der Rettungsgasse - und auch ich stehe hinter der Rettungsgasse. Eine funktionierende
Rettungsgasse kann über Heilungschancen und Langzeitfolgen - im schlimmsten Fall über Leben und Tod von
Unfallopfern entscheiden. Das Ignorieren der Rettungsgasse ist daher kein Bagatelldelikt."
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