Freie Fahrt für die Lebensretter

 

erstellt am
02. 05. 13
14.00 MEZ

Kontrolle der Rettungsgasse: Bures legt Gesetzes-Entwurf vor
Wien (bmvit) - Laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage, die das online- Meinungsforschungsinstitut meinungsraum.at unter 1.000 AutofahrerInnen zwischen 18 und 65 Jahren im Auftrag des BMVIT durchgeführt hat, sprechen sich drei von vier AutofahrerInnen für die Rettungsgasse aus. Aber: Auch drei von vier AutofahrerInnen, die schon bei der Bildung einer Rettungsgasse dabei waren, erlebten dabei einen Verstoß durch einen anderen VerkehrsteilnehmerInnen. Um der Exekutive ein technisches Instrument für die Kontrolle der Rettungsgasse in die Hände zu geben, hat das Verkehrsministerium nun unter Einbindung von namhaften Verfassungsexperten einen konkreten Vorschlag für eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgearbeitet.

Dieser sieht vor, dass die Exekutive die Einhaltung der Rettungsgassen-Pflicht auf klar definierten Autobahnabschnitten mit Hilfe der Kameras des Autobahnbetreibers ASFINAG kontrollieren kann - dies unter strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Geht es nach den Plänen von Verkehrsministerin Doris Bures soll die Novelle schon im Juli beschlossen werden. "Denn Unfallopfer brauchen schnelle Helfer, und Einsatzkräfte brauchen die Rettungsgasse", so die Ministerin.

Kontrolle nur auf definierten Hot-Spots
Gemeinsam mit der ASFINAG wurden 49 konkrete Autobahnabschnitte definiert, wo es häufig zu Unfällen kommt, wo sich Staus häufen oder wo die Rettungsgasse erfahrungsgemäß schlecht funktioniert. Diese Abschnitte befinden sich auf der A1, der A2, der A7 (Mühlkreisautobahn), der A22 (Donauuferautobahn) sowie auf der A23 (Tangente) und sollen in einer begleitenden Verordnung festgeschrieben werden.

Nur auf diesen genau definierten Hot-Spots soll die Einhaltung der Rettungsgasse künftig videounterstützt kontrolliert werden. Es kommt also zu keiner flächendeckenden Videokontrolle, sondern nur dort, wo es die bisherige Erfahrung nahelegt, soll die Exekutive technische Unterstützung bei der Verkehrsüberwachung bekommen.

Eigene Schilder informieren Autofahrer
Die videokontrollierten Streckenabschnitte sollen - ähnlich wie bei der Section Control - für alle AutofahrerInnen klar erkennbar gekennzeichnet werden. Eigene Hinweisschilder werden die Fahrzeuglenkerinnen und -lenker darauf hinweisen, dass sie sich auf einem videoüberwachten Abschnitt befinden.

Verkehrsministerin Bures geht davon aus, dass schon allein die sichtbare Ankündigung der Videokontrolle zu mehr Disziplin bei der Bildung der Rettungsgasse führt. "Das wäre im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit wünschenswert. Denn es geht nicht darum, möglichst viele Autofahrer zu strafen, sondern das Verhalten jener wenigen Autofahrer, die sich nicht an die Regeln halten, zu verändern!"

Strenger Datenschutz - Verfassungsexperten geben grünes Licht
Der Gesetzesvorschlag wurde unter Einbindung von Expertinnen/Experten des Verfassungsdienstes und unter Wahrung strenger datenschutzrechtlicher Bestimmungen erarbeitet. Demnach ist in der Novelle genau festgelegt, wann, wo, zu welchem Zwecke und unter welchen Bedingungen die Polizei Videoaufnahmen speichern und verwerten darf:

  • Die Polizei darf die Videoaufnahmen nur zur Ahndung der Verletzung der Rettungsgassen-Pflicht verwenden. Andere Delikte der Straßenverkehrsordnung sind ausgenommen.
  • Aufgezeichnet werden darf nur bei konkretem Verdacht: Das heißt: Wenn es einen Stau gibt und der Polizist sieht, dass jemand die Rettungsgasse befährt, blockiert oder nicht bildet.
  • Die Aufnahmen der Kamera dürfen außerdem nur solange sie für die Strafverfolgung erforderlich sind, gespeichert werden.
  • Aufnahmen von unbeteiligten Personen und Kennzeichen müssen sofort gelöscht oder unkenntlich gemacht werden.


Ein Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer bestätigt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Novelle. Mayer kommt in seinem Gutachten zum Schluss, dass der Gesetzesvorschlag einen zulässigen Eingriff in das Recht auf Datenschutz darstellt und verfassungskonform ist.

Das Verkehrsministerium hat den fertigen Entwurf nun auch an das Innenministerium übermittelt. Verkehrsministerin Bures: "Ich bin guter Dinge, dass wir diese wichtige Novelle gemeinsam mit der Frau Innenministerin nun rasch zur Verabschiedung bringen können. - Damit die Exekutive rasch ein effektives Instrument zur Überwachung der Rettungsgasse bekommt und die Lebensretter freie Fahrt zu den Unfallopfern haben!"
Zusammenfassung der Umfrageergebnisse

Das online-Meinungsforschung-Institut meinungsraum.at hat zwischen 11. und 15. April 1.000 AutofahrerInnen zwischen 18 und 65 Jahren (repräsentativ nach Alter, Geschlecht, Bildung) zur Rettungsgasse befragt.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick

  • 75 Prozent der Befragten halten die Rettungsgasse für "sinnvoll" bzw. "sehr sinnvoll"
  • 54 Prozent der Befragten waren schon einmal oder mehrmals in einer Situation, in der die Rettungsgasse gebildet werden musste
  • Knapp 80 Prozent haben dabei bereits eine Behinderung der Rettungsgasse durch andere Autofahrerinnen/Autofahrer erlebt:
  • 80 Prozent sind dafür, dass Autofahrerinnen/Autofahrer, die die Rettungsgasse blockieren, belangt werden.
  • Zwei Drittel befürworten, dass die Polizei auch Videoaufnahmen nutzen kann, um Autofahrerinnen/Autofahrer zu belangen, die keine Rettungsgasse bilden oder durch eine Rettungsgasse fahren und damit Einsatzfahrzeuge behindern.


Verkehrsministerin Bures zu den Ergebnissen: "Die Bevölkerung steht hinter der Rettungsgasse, die Einsatzkräfte stehen geschlossen hinter der Rettungsgasse - und auch ich stehe hinter der Rettungsgasse. Eine funktionierende Rettungsgasse kann über Heilungschancen und Langzeitfolgen - im schlimmsten Fall über Leben und Tod von Unfallopfern entscheiden. Das Ignorieren der Rettungsgasse ist daher kein Bagatelldelikt."

 

 

 

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