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Stöger: Wer Konsumenten täuscht, muss |
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Wien (bgf) - "Etikettenschwindel und Konsumententäuschung im Lebensmittelbereich dürfen sich
nicht lohnen. Wer Konsumentinnen und Konsumenten mit falschen Angaben hinters Licht führt, muss empfindlich
bestraft werden. Egal, ob ein Lebensmittel 99 Cent oder 99 Euro kostet, es muss drinnen sein, was auf der Packung
steht und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Ich habe eine Überarbeitung des Lebensmittelrechts in
Auftrag gegeben, mit der die Strafen deutlich verschärft werden. Die Neuregelung ist mittlerweile in Begutachtung",
erläuterte Gesundheitsminister Alois Stöger. Der Entwurf der Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) sieht vor, die Höchststrafen von derzeit maximal 20.000 auf 50.000 Euro, im
Wiederholungsfall auf 100.000 Euro anzuheben. "Ein höherer Maximalstrafrahmen sorgt dafür, dass
Konsumententäuschung empfindlich bestraft wird", erläuterte der Minister. |
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