Stöger: Wer Konsumenten täuscht, muss
 empfindlich bestraft werden!

 

erstellt am
30. 04. 13
14.00 MEZ

Wien (bgf) - "Etikettenschwindel und Konsumententäuschung im Lebensmittelbereich dürfen sich nicht lohnen. Wer Konsumentinnen und Konsumenten mit falschen Angaben hinters Licht führt, muss empfindlich bestraft werden. Egal, ob ein Lebensmittel 99 Cent oder 99 Euro kostet, es muss drinnen sein, was auf der Packung steht und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Ich habe eine Überarbeitung des Lebensmittelrechts in Auftrag gegeben, mit der die Strafen deutlich verschärft werden. Die Neuregelung ist mittlerweile in Begutachtung", erläuterte Gesundheitsminister Alois Stöger. Der Entwurf der Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) sieht vor, die Höchststrafen von derzeit maximal 20.000 auf 50.000 Euro, im Wiederholungsfall auf 100.000 Euro anzuheben. "Ein höherer Maximalstrafrahmen sorgt dafür, dass Konsumententäuschung empfindlich bestraft wird", erläuterte der Minister.

Täuschung im Lebensmittelbereich soll nun auch ein gerichtlicher Straftatbestand und nicht mehr nur ein Verwaltungsverstoß sein. Wer in Zukunft Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich der Zusammensetzung oder anderer wichtiger Eigenschaften eines Lebensmittels vorsätzlich in die Irre führt, muss mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. "Das wirkt abschreckend und stärkt die Position von Konsumentinnen und Konsumenten. Die Menschen müssen sich auf ihre Lebensmittel verlassen können", so Stöger abschließend.

 

 

 

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