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Töchterle: Rund 10 Millionen Euro für |
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Zusätzlicher Anreiz für Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten
Die Vergabe der Leistungs- und Förderstipendien ist im Studienförderungsgesetz geregelt. Für Leistungsstipendien können sich Studierende mit hervorragenden Studienleistungen bewerben, die Stipendien werden jährlich ausgeschrieben und liegen zwischen rund 730 und 1.500 Euro. Die Förderstipendien werden im Sommer- und Wintersemester ausgeschrieben und dienen zur Anfertigung aufwändiger wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten. Studierende können sich unter Vorlage einer Beschreibung der Arbeit und eines Finanzierungsplanes bewerben. Die Stipendienhöhe liegt zwischen 700 und 3.600 Euro. |
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