Umsetzung der Selbständigen-Gleichbehandlungsrichtlinie; Ausweitung der Angabe von Mindestentgelten
bei Stelleninseraten
Wien (pk) – Die Verbesserung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Berufsleben strebt eine
Regierungsvorlage an, mit der eine Reihe von Gesetzen novelliert werden: das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz
über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz,
das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz.
Damit wird unter anderem eine Richtlinie der EU zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern
und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, umgesetzt. Das Schutzniveau bei selbständiger
Erwerbstätigkeit wird klarer geregelt, um sicherzustellen, dass betroffene Personen ihre Ansprüche geltend
machen können. Neben dem Zugang zu selbständiger Tätigkeit sind nun auch alle von der Selbständigen-Gleichbehandlungsrichtlinie
erfassten Bereiche (etwa Gründung, Einrichtung oder Erweiterung eines Unternehmens sowie Aufnahme oder Ausweitung
jeglicher anderer Art selbständiger Tätigkeit) umfasst.
Weitere Maßnahmen der Novelle sind die Ausdehnung der Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgeltes in Stelleninseraten
auf Wirtschaftsbranchen, in denen kein Mindestentgelt festgelegt ist. Derzeit sind knapp 60 % der Stelleninserate
gesetzeskonform formuliert, zum Zeitpunkt der nächsten Evaluierung soll dieser Wert 70 % erreicht haben. Außerdem
werden die Senate der Gleichbehandlungskommission durch die Reduktion der VertreterInnen der Sozialpartner und
der Ministerien verkleinert und künftig aus jeweils sechs Mitgliedern bestehen. Angestrebt wird eine Verkürzung
der Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission von derzeit rund 18 Monaten auf maximal ein Jahr.
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