Bezieher deutscher Renten

 

erstellt am
10. 05. 13
14.00 MEZ

 Fekter: Wir haben ein umfangreiches Servicepaket geschnürt…
…und eine Auskunftsstelle eingerichtet, welche die betroffenen Bürgerinnen und Bürger informiert, serviciert und helfend zur Seite steht. Außerdem konnten wir erste Erfolge in Verhandlungen mit unseren deutschen Partnern erzielen."
Wien (bmf) - Seit vergangenem Jahr erhalten Personen, die in Österreich ansässig sind und die aus Deutschland Renten beziehen, auf Grund einer gesetzlichen Neuregelung für die Jahre ab 2005 Steuervorschreibungen des deutschen Finanzamtes Neubrandenburg. "Im Jahr 2004 gab es in Deutschland eine Gesetzesänderung. Alle, die eine deutsche Pension beziehen, sind ab 2005 dazu verpflichtet, diese in Deutschland zu versteuern. Daher werden wir die betroffenen Personen, die vom Finanzamt Neubrandenburg zu Steuerzahlungen aufgefordert wurden, nun durch eine eigens dafür eingerichtete Auskunftsstelle im Finanzministerium und in den Finanzämtern vor Ort bestmöglich informieren und unterstützen", erklärte Finanzministerin Dr. Maria Fekter. Aber das ist nur eine von mehreren Maßnahmen. "Ich habe bereits letzten Dezember mit Finanzminister Wolfgang Schäuble Kontakt aufgenommen, um gemeinsam eine nachhaltige Lösung für die Betroffenen zu finden. Wir haben vereinbart, dass eine Expertengruppe Verhandlungen aufnimmt, um rasch Ergebnisse zu erzielen. Ich freue mich sehr, dass wir bereits erste Erfolge erreichen konnten", so Fekter.

Nachsicht für Kleinstpensionisten Bis jetzt erhielten auch Kleinstpensionisten Steuernachforderungen. Die Möglichkeiten zur Nachsicht für Kleinstpensionisten werden vom deutschen Fiskus in Zukunft voll ausgeschöpft. Dadurch ersparen sich die Betroffenen Nachforderungen bis zu 10 Euro pro Jahr, also bis 2005 zurückgerechnet rund 80 Euro. Auf Zahlungen bis zu dieser Höhe wird von nun an zur Gänze verzichtet, was eine große Entlastung für Bezieher kleiner Pensionen darstellt.

14-monatige Wiedereinsetzungsfrist für Bescheide Für jene Pensionsbezieher deren Steuerbescheid aus Deutschland bereits rechtskräftig ist, wurde eine Wiedereinsetzungsfrist in der Dauer von 14 Monaten erreicht. Die Betroffenen haben dadurch wichtige Zeit für fachliche Beratung oder mögliche Berufungen gewonnen. Auch ihnen steht das neue Serviceangebot des Finanzministeriums in vollem Umfang zur Verfügung.

Verhandlungen werden fortgeführt "Ich freue mich sehr, dass wir im Bereich Nachsicht und Wiedereinsetzungsfrist bereits Verbesserungen für die Betroffenen erreichen konnten. Wir werden die Verhandlungen fortführen, um weitere Entlastungen für unsere deutschen Pensionsbezieher zu erreichen. Ich denke hier vor allem an eine Ausdehnung der Nachsichtbeträge bzw. die Möglichkeit von Ratenzahlungen. Da es sich um deutsches Recht handelt, sind wir aber auf die Kooperationsbereitschaft in Deutschland angewiesen", so Dr. Maria Fekter. Neben den Erleichterungen selbst, setzt das Finanzministerium auf umfassende Information der Betroffenen. "Mit der eigens eingerichteten Auskunftsstelle, spezieller Schulung der Mitarbeiter in den regionalen Finanzämtern und umfassendem Infoangebot wollen wir die Betroffenen in dieser komplexen Materie unterstützen", betonte Finanzministerin Fekter. "Nutzen Sie das neue Angebot und informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten wie die unbeschränkte Steuerpflicht oder das Ehegattensplitting", schloss Fekter.

Informationen aus erster Hand Die häufigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema sind als Information auf der Webseite des österreichischen Finanzministeriums unter folgendem Link übersichtlich zusammengefasst: http://www.bmf.gv.at/deutschepension.

Kontakte Österreich
Wohnsitzfinanzamt Erste Anlaufstelle zur persönlichen und telefonischen Information und Hilfe ist das jeweils zuständige Wohnsitzfinanzamt; zu finden unter: http://dienststellen.bmf.gv.at/ Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Auskunftsstelle im österreichischen Bundesministerium für Finanzen
Neben den Wohnsitzfinanzämtern wurde eine Auskunftsstelle im Bundesministerium für Finanzen eingerichtet, die per Mail oder per Telefon unterstützend zur Verfügung steht: E-Mail: deutsche-pension@bmf.gv.at Telefon: 0810 00 54 66 österreichweit zum Ortstarif werktags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Kontakt Deutschland Finanzamt Neubrandenburg (RiA)
Postfach 110140 17041 Neubrandenburg Telefon: +49 395 44222 - 47000 http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/


 

Schieder: Beratungsstelle für Pensionistinnen und Pensionisten ist schöner Erfolg
Finanzministerium hat Beratungsstelle für Bezieher einer deutschen Rente eingerichtet
Wien (sk) - Das Bundesministerium für Finanzen hat eine Beratungsstelle für Menschen eingerichtet, die in Österreich wohnen, aber eine deutsche Rente bekommen. "Diese neu geschaffene Beratungsstelle für Pensionistinnen und Pensionisten ist ein schöner Erfolg. Unser Einsatz trägt nun Früchte", sagt Finanzstaatssekretär Andreas Schieder. Zudem hofft der Finanzstaatssekretär auf eine solide und gute Lösung bei den noch offenen Themen Stundungszinsen und der Handhabung von Ratenzahlungen.


 

Bucher: BZÖ hat Hilfe für Bezieher deutscher Pensionen ermöglicht!
Wien (bzö) - BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher zeigt sich erfreut, dass ÖVP- Finanzministerin Fekter 150.000 österreichischen Pensionisten, die einige Zeit in Deutschland gearbeitet haben und denen jetzt aufgrund einer Gesetzesänderung in Deutschland empfindliche Steuernachzahlungen drohen, endlich hilft. "Das BZÖ hat mit Abg. Peter Westenthaler seit zwei Jahren massiven Druck auf Fekter, die diese Problematik lange ignoriert hat, ausgeübt. Spät aber doch hat die Regierung den Ernst der Lage erkannt und sich zur Hilfe bereit erklärt. Es ist ein schöner Erfolg für das BZÖ, dass nun endlich gehandelt wird. Das Finanzministerium ist gefordert in Verhandlungen mit den deutschen Behörden sicherzustellen, dass es im Sinne der betroffenen Pensionistinnen und Pensionisten zu einer kulanten Lösung kommt", so Bucher.


 

Blecha: Erster Teilerfolg für Bezieher einer deutschen Rente
Weitere Forderungen: Keine Stundungszinsen und kulantere Ratenzahlungen
Wien (sk) - "Der Druck und die Arbeit des Pensionistenverbandes zeigen erste Erfolge: Österreicher, die eine deutsche Rente beziehen und mit rückwirkenden Steuernachzahlungen, die bereits rechtskräftig beschieden wurden, konfrontiert sind, haben weitere 14 Monate Zeit aufgrund zusätzlicher Beratungen zu berufen. Ebenso schöpft der deutsche Fiskus bei Kleinstpensionen die volle Nachsicht aus, wodurch zumindest bei der Gruppe von Steuerpflichtigen bis zehn Euro pro Jahr (die aber aufgrund der rückwirkenden Regelung seit 2005 80 Euro sind), keine Nachzahlung zu leisten ist", so Pensionistenverbands-Präsident Karl Blecha am 10.05. nach einer entsprechenden Information des Finanzministeriums.

Blecha: "Der Pensionistenverband war die erste Organisation, die auf die Problematik aufmerksam machte, die überfallsartige deutsche Steuernachzahlungs-Forderungen heftig kritisierte und sofort alle PVÖ-Sozialberater für ihren Informationsauftrag schulte. Diese haben umfassende, unzählige Beratungen durchgeführt und sind nach wie vor aktiv. Wir haben eine Petition im Österreichischen Parlament initiiert, die von allen Parteien unterstützt und mit der Finanzministerin Dr. Fekter aufgefordert wurde, mit ihrem deutschen Ministerkollegen zu verhandeln. Sie hat reagiert und nun auch eine Beratungsstelle eingerichtet. Als Seniorenrat haben wir auch im Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht."

Diese "ersten Schritte" sind für den Präsidenten der größten Seniorenorganisation "nur ein Anfang". Blecha: "Wir fordern, dass die deutschen keine Stundungszinsen verrechnen und eine kulantere Handhabung bei den Ratenzahlungen. Immerhin waren es die deutschen Finanzbehörden, die in Nachhinein die Steuer einforderten und völlig unzureichend und viel zu spät informierten."


 

 Khol: Finanzministerin Fekter erzielt erste Verhandlungserfolge!
Umfassendes Info-Angebot startet heute für alle Betroffenen!
Wien (senionrenbund) - Dr. Andreas Khol, Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes und Präsident des Österreichischen Seniorenrates hält hinsichtlich den nächsten Fortschritten für österreichische Bezieher deutscher Renten fest: „Unser Dank geht an Finanzministerin Fekter! Sie hat die Seniorenrats-Petition sofort aufgegriffen und kann schon heute erste Verhandlungserfolge mit ihrem deutschen Amtskollegen präsentieren: Erstens werden Kleinstpensionisten mit einer Steuerpflicht bis zu 10,- Euro jährlich nun ausgenommen. Das klingt lächerlich, aber viele der Betroffenen haben solche Kleinstpensionen, wurden aber mit Steuernahzahlungen von über 80,- Euro konfrontiert! Zweitens erhalten alle Betroffenen mit bereits rechtskräftigen Bescheiden nochmals 14 Monate Zeit, um sich fachlich beraten zu lassen und mögliche Berufungen durchzuführen! Zudem wird die Finanzministerin die Verhandlungen mit Deutschland weiter fortsetzen.“

Mag. Gertrude Aubauer, Bundesobmann-Stellvertreterin des Österreichischen Seniorenbundes, die als ÖVP-Seniorensprecherin die Petition im Nationalrat eingebracht hatte betont:

„Mit heute starten auch die umfangreichen Informations-Maßnahmen für die Betroffenen, die sowohl im Internet als auch in Form von Informationsbriefen und Inseraten stattfinden. Ich bin froh, dass den mehr als 150.000 Betroffenen jetzt so kompetent geholfen wird. Jetzt ist es besonders wichtig, dass uns alle helfen, für die Petition im Deutschen Bundestag die erforderlichen 50.000 Unterschriften zusammen zu bringen. Viele der Betroffenen sind leider nicht online, brauchen daher die Unterstützung der Jüngeren – um die wir hiermit bitten. Erreichen wir die 50.000 Unterschriften, so wird die Petition im Deutschen Bundestag behandelt. Das wiederum ist wichtiger Rückenwind für die weiteren Verhandlungen unserer Finanzministerin!“  

 

 

 

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