650 Mio. Euro mehr für Länder und Gemeinden – Zahlreiche Verbesserungen durch neues
Pflegefondsgesetz - Ergebnisse der Reformarbeitsgruppe Pflege werden umgesetzt
Wien (bmask) - "Mit dem heutigen Beschluss des Ministerrates wird der Pflegefonds verlängert,
sodass auch für die Jahre 2015 und 2016 die Finanzierung der zusätzlichen Kosten in der Pflege gesichert
ist", sagte Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 14.05. nach dem Ministerrat. Für die Jahre 2011 bis
2014 sind bisher 685 Mio. Euro vorgesehen, für die Jahre 2015 und 2016 werden den Ländern und Gemeinden
insgesamt weitere 650 Mio. Euro zur Verfügung stehen. "Das System bleibt weiterhin steuerfinanziert,
die Steigerungen für die kommenden Jahre sind budgetiert", unterstrich der Sozialminister.
Durch das neue Pflegefondsgesetz werden zahlreiche Verbesserungen in der Pflege umgesetzt oder beschleunigt. So
wird in Zukunft ein Richtversorgungsgrad ermittelt, um die Entwicklung des Angebotes besser steuern zu können,
unterstrich Hundstorfer. Der Richtversorgungsgrad dokumentiert den Anteil betreuter Personen eines Bundeslandes
an den pflegebedürftigen Menschen (PflegegeldbezieherInnen). Der Zielwert ist für alle Bundesländer
gleich; für 2014 bis 2016 soll ein Versorgungsgrad von 55 Prozent erreicht werden. "Bewusst werden alle
Betreuungsformen in einen Wert integriert, da die Ausgestaltung des Betreuungs- und Beratungsangebotes nach den
regionalen Erfordernissen erfolgt", betonte der Minister.
Durch die Finanzierung aus dem Pflegefonds wird zudem der flächendeckende Ausbau des Casemanagements in allen
Bundesländern gefördert. "Es wird dann zu jedem Menschen, der um einen Pflegedienst ansucht, ein
Case- und Caremanager kommen, um nach individuellen Gesichtspunkten die bestmögliche Lösung für
den Betroffenen zu finden. Der Pflegefonds ermöglicht auch die Finanzierung eines bedarfsgerechten Ausbaus
an Palliativ- und Hospizbetreuung. Prioritär sollen aber Angebote des Kinderhospizes ausgebaut werden.
"Neben bereits vorhandenen Angeboten wird verstärkt die Finanzierung von innovativen Modellen und Projekten
gefördert, um so den Erfordernissen der Zukunft gerecht werden zu können", sagte Hundstorfer. Zur
Flexibilisierung des Mitteleinsatzes wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, einen bestimmten
Anteil der Zweckzuschüsse über die jeweilige Abrechnungsperiode hinaus zu verwenden. "Damit geht
kein Geld "verloren"; es kann in jenen Jahren, in denen schwerpunktmäßig ausgebaut wird, gezielt
eingesetzt werden", schloss Hundstorfer.
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