Anpassungen von Umweltgesetzen im Nationalrat beschlossen
Wien (pk) - Umweltfragen beschäftigten den Nationalrat am Abend des 22.05. Uneinig waren sich die Abgeordneten
bei der Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen. Das Thema Umweltverträglichkeitsprüfungen führte
zu Diskussionen über Atompolitik, private Kläranlagen und BürgerInnenbeteiligung. Neuregelungen
wird es auch beim Strahlenschutz bei medizinischen Geräten geben.
Gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern bei Klimaschutz notwendig
Beim Thema Klimaschutz steht Österreich vor der Aufgabe, seinen Ausstoß an klimaschädlichen
Gasen bis 2020 außerhalb des Emissionshandels deutlich zu reduzieren, wobei das Klimaschutzgesetz Bund und
Länder zur Kooperation verpflichtet. Eine Novelle zum Klimaschutzgesetz, die der Nationalrat mehrheitlich
verabschiedete, bringt nun sektorale Höchstmengen für Treibhausgasemissionen in den Bereichen Abfall,
Energie und Industrie, fluorierte Gase, Gebäude, Landwirtschaft sowie Verkehr.
Mit dem vorliegenden Entwurf zum Klimaschutzgesetz würden die Bundesländer erneut nicht in die Pflicht
genommen, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, brachte Abgeordneter Harald JANNACH (F) seine Vorbehalte zur Gesetzesvorlage
auf den Punkt. Es gebe darin keine rechtsverbindlichen Bestimmungen und keine Sanktionen, obwohl seitens der Freiheitlichen
bereits mehrmals gefordert worden sei, die Erreichung der Klimaschutzziele verpflichtend – wenn nötig auch
verfassungsrechtlich – im Gesetz zu verankern, ließ der Mandatar kein gutes Haar an dem Entwurf.
Dieser Ansicht widersprach Abgeordneter Michael HAMMER (V), der meinte, die sektorenbezogenen Emissionshöchstgrenzen
in der Vorlage seien durchaus verbindlich. Es sei allerdings ein Faktum, räumte er ein, dass Betriebe, die
ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten wollen, automatisch einen Anstieg an Emissionen bedingten. Daher dürfe
man nicht unrealistische Zielsetzungen im Klimaschutz verfolgen, vor allem gelte es, dabei ein weltweites Mitwirken
einzufordern, folgerte der Redner.
"Österreich ist Klimaschutzschlusslicht in der EU", hielt Abgeordnete Christiane BRUNNER (G) fest,
sei das Land doch weit von den im Kyoto-Protokoll anvisierten CO2-Einsparungen entfernt. Es gebe in dem aktuellen
Gesetzesentwurf wieder keine genau definierten Ziele und Maßnahmen zum Klimaschutz. Mit der gegenwärtigen
Umweltpolitik sei dem Klimawandel, der größten Herausforderung des Jahrhunderts, wie sie sagte, nicht
beizukommen. Österreich werde vielmehr auch die EU 2020-Ziele zum Klimaschutz verfehlen, warnte sie.
Abgeordneter Hannes WENINGER (S) stellte fest, Ausgangspunkt für das Gesetz sei die von der EU geforderte
Reduktion der Treibhausgase bis 2020 gegenüber dem Vergleichszeitraum 1990 um 20 % zu reduzieren. Die österreichische
Energiestrategie wolle den Endenergieverbrauch auf dem Niveau von 2005 stabilisieren, den Anteil der erneuerbaren
Energie auf 34 % erhöhen und die Energieeffizienz um mindestens 20 % steigern. Das seien ambitionierte Ziele,
mit der man die heimischen Treibhausgase maßgeblich senken könne, wie auch das Bundesumweltamt bestätige.
Das Gesetz habe nun auch einen Anhang, der verbindliche Sektorenziele festlege. Es werde an Bund, Ländern
und den einzelnen Sektoren liegen, diese Ziele zu erfüllen. Österreich wolle seinen Beitrag leisten,
damit die Erderwärmung auf 2 Grad begrenzt bleibe. Dazu brauche man aber Bündnispartner auf internationaler
Ebene und es gebe noch reichlich Handlungsbedarf, wolle der dem Bundesminister mit auf den Weg geben.
Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) meinte, die Sektorenziele für den Ausstoß von Treibhausgasen seien das
einzige, was diese Novelle konkretisiert habe, während darüber hinausgehende Maßnahmen und klare
Verantwortlichkeiten fehlten. Anstatt einen Papiertiger von Gesetz zu schaffen, sollte besser eine ordentliche
Energiepolitik betriebe werden, forderte Widmann. Das Energieeffizienzgesetz sei völlig wirkungslos, der öffentliche
Verkehr werde nicht ausgebaut, auch zum Ausbau der Wasserkraft oder der Stromleitungen fehle der Regierung der
Mut, sagte der Abgeordnete.
Abgeordneter Franz WINDISCH (V) meinte, das Klimaschutzgesetz setze ein zentrales Koalitionsvorhaben um und schaffe
klare Vorgaben zur CO2-Reduktion. Der Klimawandel sei offenbar bereits Realität, das bedinge auch stärkeren
Schädlingsdruck für die Landwirtschaft. Darauf müsse man reagieren. Die Klimadebatte sei ein wichtiger,
aber langwieriger Prozess, in dem Alarmismus nicht genug sei. Es seien auch Impulse für erneuerbare Energie,
die Schaffung von Green Jobs und Maßnahmen zur Versorgungssicherheit gefragt.
Abgeordneter Erich TADLER (T) meinte, der Regierung sei mit dem Klimaschutzgesetz kein großer Wurf gelungen.
Wie man eine Reduktion der Treibhausgase in den einzelnen Sektoren tatsächlich erreichen wolle, bleibe letztlich
völlig offen. Es habe bereits substanzielle Kritik an dem Gesetz von verschieden Seiten gegeben, stellte Tadler
fest.
Bundesminister Nikolaus BERLAKOVICH nannte den Klimawandel eine eindeutige Bedrohung, gegen die zu wenig passiere.
In den zähen Klimaschutzverhandlungen würden aber die EU und vor allem auch Österreich eine Vorreiterrolle
einnehme. Nur hier formuliere verbindliche Klimaschutzziele. Andere große Player wie China, die USA und Russland,
wären keine Verpflichtungen eingegangen. 2015 solle aber trotzdem ein großes Klimaschutzabkommen vereinbart
werden. Es müsse gehandelt werden, indem etwa das Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch entkoppelt werde.
Österreich sei dies im Vorjahr erstmals gelungen. Eine Debatte, auf welche Energieformen man in Zukunft setzen
solle, sei in vollem Gange. Österreich habe sich stets dagegen ausgesprochen, dass die Atomenergie als erneuerbare
Energie anerkannt werde. Dieser Kampf sei schwierig, man bleibe aber dran.
Berlakovich hob hervor, dass Österreich der zweite Staat nach Großbritannien sei, der ein eigenes Klimaschutzgesetz
besitze. Es sei gelungen, dazu die Bundesländer ins Boot zu holen. Erstmals haben sich alle verbindlich zum
Klimaschutz bekannt. Es sei auch eine Tatsache, dass die Treibhausgasemissionen in Österreich seit 2005 sinken.
Für die neuen Klimaschutzperiode nach Kyoto müsse man neue Ziele formulieren. Es sei eine richtige Maßnahme,
mit einzelnen Sektoren, wie Verkehr, Industrie oder Haushalte jeweils bestimmte Reduktionsziele zu vereinbaren.
Ein mit den Bundesländern erarbeiteter Maßnahmenkatalog dazu werde bereits nächstes Jahr evaluiert.
Der Minister verwies auf den Klimaschutzbeirat, der gemeinsam Strategien entwickeln solle, und meinte, er lade
die Fraktionen, die bisher nur Kritik geübt hätten, zur aktiven Mitarbeit ein. Die Klimaschutzziele seien
nicht Selbstzweck, sondern es gehe darum, die österreichische Wirtschaft nachhaltig zu verändern.
Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) unterstrich nochmals, dass Klimaschutz die große Herausforderung des
21. Jahrhunderts sei. Eine "Retropolitik", die Berlakovich den Grünen vorwerfe, finde sich in seinem
eigenen Ressort. Die sektorale Ziele seien zweifellos richtig, in der Praxis würde sich aus ihnen aber für
Industrie und Verkehr ein Zuwachs des CO-Ausstoß ergeben. Das sei das Gegenteil von engagierter Politik.
Es fehle auch an Transparenz in der Umweltpolitik, eine Erweiterung von Diskussion und BürgerInnenbeteiligung
finde nicht statt. Ein eigenes Umweltministerium sei notwendig und werde eher früher als später auch
kommen, zeigte Pirklhuber sich zuversichtlich.
Bundesminister BERLAKOVICH widersprach der Darstellung von Abgeordneten Pirklhuber und meinte, dieser interpretiere
die Vorgaben falsch, alle Sektoren müssten den CO2-Ausstoß eindeutig reduzieren.
Das Klimaschutzgesetz wurde mehrheitlich angenommen.
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Anpassungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und Siedlungswasserwirtschaft
Eine UVP-Gesetz-Novelle enthält Anpassungen an die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit und zur Herstellung
der EU-Konformität von Anpassungs- oder Sanierungsverfahren mit Umweltrelevanz. Weitere Anpassungen an die
Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Umweltressort bringt ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz–Umwelt.
Die Umsetzung von EU-Vorschriften und andere Rechtsanpassungen im Umweltmanagementgesetz verknüpft die Bundesregierung
in ihrem diesbezüglichen Entwurf für ein Umweltrechtsanpassungsgesetz mit dem Vorschlag an den Nationalrat,
der Siedlungswasserwirtschaft zusätzliche Förderungsmittel von 45 Mio. € für 2013 und von 100 Mio.
€ für 2014 zur Verfügung zu stellen. Eine Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz-Industrieemissionen und
zum Altlastensanierungsgesetz erweitert das IPPC-Regime zur "integrierten Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung", erhöht Anforderungen an IPPC-Behandlungsanlagen, dereguliert das Abfallrecht und
hebt die Ungleichbehandlung von Exporteuren bei Altlastensanierungsbeiträgen auf. Alle vier Regierungsvorlagen
wurden mehrheitlich angenommen.
Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) leitet seine Rede ein, indem er ein Versagen des Umweltministers in den letzten
Jahren konstatierte. Das UVP-Gesetz sei dafür ein weiteres Beispiel. Die Regierung sei untätig im Kampf
gegen grenznahe Atomkraftwerke und Atommüll-Lagerstätten geblieben, während UVP in Österreich
unzumutbar verschärft würden. In letzter Minute wolle man durch einen Abänderungsantrag die Betriebsgenehmigungen
umweltbelastender Altanlagen um weitere sechs Jahre verlängern. Die Freiheitlichen könnten dem sicher
nicht zustimmen. Er hätte sich auch ein stärkeres Auftreten Österreichs gegen die Atompolitik der
EU erwartet, schloss Neubauer.
Abgeordneter Hermann SCHULTES (V) verwies darauf, dass durch die Novelle der Umweltsenat in die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit
übergeführt werde. Der Senat habe sich kontinuierlich entwickelt und viele Jahre gute Arbeit bei der
UVP geleistet, für die er danken wolle. Man habe durch die Anwendung der UVP vieles dazugelernt. Heute verstehe
man besser, wie man Wasser schützen und dabei doch die Wertschöpfung aus seiner Nutzung erhöhen
könne. Die von seinem Vorredner kritisierte Abänderung von Altanlagen betreffe im Übrigen private
Kleinkläranlagen, deren Betreiber man vor bürokratischem Mehraufwand bewahren wolle.
Abgeordneter Christiane BRUNNER (G) meinte, die UVP müsse auch die BürgerInnenbeteiligung ermöglichen,
denn privates Engagement sei in diesem Bereich unumgänglich. Der fragwürdige Umgang der Bundesregierung
mit Umweltthemen zeige sich daran, dass sie zahlreiche Gesetze gegen Ende der Legislaturperiode im Zuge der Verwaltungsgerichtsanpassung
schnell durchwinken wolle. Es gehe dabei nicht nur um rein formale Anpassungen, wie behauptet werde, sondern es
seien wesentliche Änderungen darin verpackt. So finde eine Verschlechterung der Partizipation von BürgerInnen
bei der UVP statt. Die Parteienstellung von Bürgerinitiativen und NGOs werde massiv verschlechtert. Die Berücksichtigung
der Energieeffizienz hingegen bleibe aus der UVP ausgeklammert. Die Rahmenplanung für Wasserkraft werde den
Energiekonzernen überlassen, statt dass die öffentliche Hand sich darum kümmere. Brunner brachte
einen Abänderungsantrag zum Verwaltungsgerichtsanpassungsgesetz ein. Damit, so erläuterte sie, soll die
Information von BürgerInnen in Umweltfragen sichergestellt werden.
Abgeordneter Rudolf PLESSL (S) sah viele positive Punkte in den vorliegenden Gesetzeswerken. Als Bürgermeister
wolle er die zusätzlichen Mittel für Investitionen von Gemeinden und im Bereich Wasserwirtschaft hervorheben.
Die Siedlungswasserwirtschaft habe eine enorme ökonomische und ökologische Bedeutung. Er plädierte
dafür, diese Mittel im nächsten Finanzausgleich weiter zu erhöhen.
Abgeordneter Kurt LIST (B) bezog sich in seiner Wortmeldung auf das Umweltinformationsgesetz. Unter dem Vorwand
von Datenschutz und Amtsgeheimnis habe der Minister lange Zeit Auskünfte über den Pestizideinsatz verweigert.
Die BürgerInnen hätten jedoch das Recht, zu erfahren, welche Gifte in das Ökosystem eingebracht
werden. Alternativen zum Einsatz von Neonicotinoiden würden blockiert, der Minister sei offenbar von den Chemiekonzernen
abhängig und verschwende zudem Steuergelder für Eigenwerbung. Eine Kompetenztrennung zwischen Landwirtschaft
und Umwelt sei notwendig. Berlakovich sei rücktrittsreif, meinte List, es würden bereits Namen von Nachfolgern
genannt. Der Minister solle daraus die Konsequenz ziehen und freiwillig zurücktreten.
Abgeordneter Konrad STEINDL (V) merkte zum Abänderungsantrag von Abgeordneter Brunner an, dieser würde
unter anderem mehr Rechtsunsicherheit bedeuten. Österreich betreibe eine engagierte Umweltpolitik. Bei der
Frage der Emissionen sei auch zu bedenken, dass Österreich große Belastungen durch den grenznahen bzw.
Transitverkehr habe. Viele Klein- und Mittelbetriebe würden sich intensiv um Umweltschutz kümmern, das
könne man am guten Zustand der Gewässer erkennen, der in Europa einmalig sei.
Abgeordneter Erich TADLER (T) meinte, das BZÖ spreche sich immer für Vereinfachungen in der Verwaltung
aus. Die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle leiste aber nicht unbedingt, was mit ihr versprochen werde.
Bundesminister Nikolaus BERLAKOVICH stellte fest, da der Umweltsenat in die Bundesverwaltungsgerichtbarkeit übergeführt
werde, wolle er sich bei den Mitarbeitern seines Ressorts für die geleistete Arbeit bedanken. Bei der UVP
gehe es nicht darum, Projekte schneller durchzudrücken, wie Abgeordnete Brunner unterstellt habe, sondern
um mehr Effizienz in der Verwaltung. Man habe gemeinsam mit den Bundesländern viele Deregulierungen und effizientere
Verfahren ohne Qualitätsverlust erreicht. Bürgerrechte würden gestärkt. Es stelle keine Neuerung
dar, wenn jeder, der an Gewässerwirtschaft Interesse habe, dazu Rahmenpläne vorlegen könne, das
gelte auch für NGOs. Schon immer habe der Grundsatz gegolten, dass der Zustand von Gewässern nicht verschlechtert
werden dürfe, das bleibe auch weiter so. Die Siedlungswasserwirtschaft sei für die Gemeinden mit hohen
Ausgaben verbunden. Er freue sich daher, dass der Bund aus frei gewordenen Mitteln heuer 45 Mio. und nächstes
Jahr 100 Mio. € dafür aufwende.
Abgeordnete Christiane BRUNNER (G) widersprach in einer Tatsächlichen Berichtigung der Darstellung des Ministers
zu den Rahmenplänen. Bisher hätten Energiekonzerne solche nicht vorlegen können, durch eine neue
Formulierung im Gesetz werde dies nun möglich.
Abgeordneter Josef AUER (S) dankte als Bürgermeister dem Umweltminister für dessen gute Kooperation und
hob in seiner Wortmeldung insbesondere den Aspekt der Wasserqualität hervor. Als entscheidend bezeichnete
er, dass die Gemeinden durch die Erhöhung des Zusagerahmens für die Förderungen der Siedlungswasserwirtschaft
über ausreichend Mittel zur Instandhaltung und Verbesserung der Wasserleitungen verfügen werden.
Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) nahm zu einer Bestimmung im Luftreinhaltegesetz Stellung und begrüßte
es, dass nun auch bereits im März, und nicht wie bisher erst im April abgeschnittenes Rebholz abgebrannt werden
kann. Er erwartet sich von der gegenständlichen Gesetzesänderung, die er auf eine Initiative seiner Fraktion
zurückführte, eine wesentliche Erleichterung für die Winzer in der Wachau.
Abgeordneter Nikolaus PRINZ (V) sah durch das vorliegende Gesetzespaket vor allem die ausreichende finanzielle
Bedeckung des Hochwasserschutzes gesichert. Ein vom Redner eingebrachter gemeinsamer Abänderungsantrag der
Regierungsparteien hatte im Wesentlichen redaktionelle Änderungen zum Inhalt.
Abgeordneter Gerhard HUBER (B) bezichtigte die Regierungsparteien einer, wie er sagte, verlogenen Politik und warf
insbesondere der ÖVP vor, nach wie vor die Anträge der Opposition zum Schutz der Bienen zu vertagen und
sämtlichen Beteuerungen ihres Parteichefs Spindelegger zum Trotz bloß das Mindestmaß der EU-Verordnungen
umzusetzen. Die Volkspartei betreibe damit eine Politik für die großen Konzerne und gegen die Gesundheit
der Menschen, stand für den BZÖ-Agrarsprecher fest.
Abgeordneter Dietmar KECK (S) brachte einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien ein, der in erster Linie
Bestimmungen betreffend Stahlwerksschlacke enthielt.
Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) kritisierte die Vorgangsweise von SPÖ und ÖVP und stellte fest,
durch Sammelnovellen würde alles miteinander "vermanscht". Der Redner begrüßte zwar die
Aufstockung der Siedlungswasserwirtschaft, forderte aber mit Nachdruck mehr Transparenz in der Umweltpolitik und
drängte insbesondere auf eine entsprechende Änderung des Umweltinformationsgesetzes. Es gehe jedenfalls
nicht an, dass sich der Minister immer wieder auf die Amtsverschwiegenheit beruft, betonte er.
Abgeordneter Franz HÖRL (V) unterstützte die Änderungen in den Umweltgesetzen als Kompromiss und
nahm im Übrigen seine Wortmeldung zum Anlass, die Zusammenarbeit der ÖVP mit den Grünen in Tirol
zu würdigen.
Abgeordneter Walter SCHOPF (S) erwartete sich von der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit eine Verkürzung der
Verfahren auch im Umweltbereich und stellte im Übrigen klar, dass Umweltorganisationen auch in Zukunft die
Möglichkeit der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgerichtshof gegen einen negativen Feststellungsbescheid haben
werden.
Abgeordneter Erwin HORNEK (V) erkannte im Anpassungsgesetz zahlreiche positive Änderungen zum Wohl der Umwelt
und zeigte sich zudem erfreut über die Erhöhung des Zusagerahmens für Förderungen in der Siedlungswasserwirtschaft
und für Umweltförderungen im Inland.
Abgeordneter Werner KOGLER (G) legte scharfen Protest gegen das geplante Wasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm
ein und meinte, dieses Projekt sei in völliger "Trottelhaftigkeit" und in "umweltverbrecherischer
Absicht" genehmigt worden, wobei sich seine Kritik vor allem gegen den steirischen Landeshauptmann Voves richtete.
Die Natur werde durch das Kraftwerk unwiederbringlich zerstört, es drohe nun sogar ein Verfahren durch die
EU, zeigte sich Kogler empört und forderte ein Einschreiten des Bundesministers.
Bei der Abstimmung wurde die Änderung des UVP-Gesetzes mehrheitlich angenommen. Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz
wurde in Dritter Lesung in der Fassung eines Abänderungsantrags der Regierungsparteien ebenfalls mehrheitlich
verabschiedet. Ein diesbezüglicher Abänderungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit. Mit Stimmenmehrheit
passierte auch das Umweltrechts-Anpassungsgesetz in der Fassung eines Abänderungsantrags von SPÖ und
ÖVP das Plenum. Die Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes und des Altlastensanierungsgesetzes erhielt
gleichfalls mehrheitliche Zustimmung.
Neue Bestimmungen zur Überprüfung von Strahlenschutz bei medizinischen Geräten
Eine mit Mehrheit beschlossene Regierungsvorlage zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes nimmt die bei der
Verwaltungsreform vorgenommenen Zuständigkeitsübertragungen von den Ländern an die Bezirke zurück,
um eine teure Kompetenzzersplitterung zu vermeiden. Zudem werden die Intervalle für die periodische Überprüfung
von Strahlenbetrieben mit geringem Gefährdungspotenzial von zwei auf mehr Jahre ausgedehnt und der Instanzenzug
an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 angepasst.
Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) ortete Verbesserungen im administrativen Bereich durch den Abbau von bürokratischen
Belastungen und sah den Strahlenschutz bei ärztlichen Geräten durch die entsprechenden Kontrollen gewährleistet.
Irritiert zeigte er sich allerdings über die nach Ärztegruppen unterschiedlichen Fristen für die
Überwachung der Geräte in den Ordinationen.
Abgeordneter Michael HAMMER (V) begrüßte die Änderungen als Deregulierungsmaßnahmen und betonte,
die hohen Standards würden bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung und Kosteneinsparungen sicher gestellt bleiben.
Abgeordnete Christiane BRUNNER (G) kritisierte hingegen die Erweiterung der Prüfintervalle und lehnte die
Vorlage namens ihrer Fraktion ab.
Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S) unterstützte das Gesetz als Ausdruck der Verwaltungsreform und
stellte klar, von der Änderung der Prüfintervalle seien nur Geräte mit einem niedrigen Gefährdungspotential
betroffen.
Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) widersprach dieser Ansicht und erinnerte an Untersuchen in der Schweiz, die jedes
50. Gerät als schadhaft und damit gefährlich beanstandet hatten. Widmann lehnte deshalb die Verlängerung
der Prüfintervalle ab und warnte, die Patienten würden dadurch einer höheren Gefährdung ausgesetzt.
Umweltminister Nikolaus BERLAKOVICH wies die Kritik der Opposition zurück und bekräftigte, weder Gesundheitsminister
Alois Stöger noch er würden bei der Änderung des Strahlenschutzgesetzes leichtfertig agieren. Die
hohen Standards beim Strahlenschutz in Österreich blieben erhalten, betonte er, Patienten seien auch in Zukunft
nicht gefährdet.
Dieser Einschätzung schloss sich auch Abgeordnete Andrea GESSL-RANFTL (S) an. Sie glaube nicht, dass die Qualität
der Prüfungen durch die vorgesehene Verwaltungsvereinfachung und Effizienzsteigerung gefährdet ist.
Seitens des Team Stronach merkte Abgeordneter Erich TADLER an, seine Fraktion stehe Verwaltungsvereinfachungen
generell positiv gegenüber, man müsse aber aufpassen, dass die Gesundheit der Bevölkerung nicht
gefährdet wird. Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) machte geltend, dass es Zweck des Strahlenschutzgesetzes sei,
PatientInnen und Personal zu schützen.
Die Änderung des Strahlenschutzgesetzes wurde vom Nationalrat unter Berücksichtigung einer Druckfehlerberichtigung
mit Stimmenmehrheit beschlossen.
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