Bern (wbf) - Der Bundesrat hat am 22.05. die Botschaft zum Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über
die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts verabschiedet und zur Beratung an die eidgenössischen
Räte überwiesen. Mit diesem Abkommen soll die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der
Schweiz und der EU gestärkt werden.
Das Abkommen wurde am 17. Mai 2013 von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann und dem Vizepräsidenten der Europäischen
Kommission und Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia in Brüssel unterzeichnet (vgl. Medienmitteilung
vom 17. Mai 2013). Die Botschaft zum Abkommen wurde nun zur Beratung ans Parlament weitergeleitet. Der Bundesrat
hatte das Verhandlungsmandat am 18. August 2010 genehmigt. Die Verhandlungen dauerten von März 2011 bis April
2012.
Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der Schweiz und der EU und trägt
so zu einem wirksameren Vollzug der jeweiligen nationalen Wettbewerbsgesetze bei. Es stützt sich auf die Gleichwertigkeit
der Wettbewerbsbestimmungen der beiden Vertragsparteien und setzt keine materielle Harmonisierung des Rechts voraus.
Die Vertragsparteien wenden weiterhin ihre nationalen Gesetzgebungen an. Dank des Abkommens haben die Wettbewerbsbehörden
bei grenzüberschreitenden wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen nun leichter Zugang zu Beweismitteln. Gleichzeitig
wird aber an den im bestehenden Wettbewerbsrecht vorgesehenen Verfahrensgarantien für die betroffenen Unternehmen
festgehalten, insbesondere was die Vertraulichkeit und die restriktive Verwendung von Informationen anbelangt.
Gemäss dem Abkommen steht es zudem im freien Ermessen der jeweiligen Behörde, auf ein Ersuchen der Behörde
der anderen Vertragspartei einzutreten oder nicht. Aufgrund der zunehmenden Integration der Weltwirtschaft kommen
grenzüberschreitende wettbewerbswidrige Verhaltensweisen immer häufiger vor. Angesichts der starken Verflechtung
zwischen den Volkswirtschaften der Schweiz und der EU-Mitgliedsstaaten wird dieses Zusammenarbeitsabkommen sowohl
in der Schweiz als auch in der EU zu einem besseren Schutz des Wettbewerbs beitragen. Dies liegt im Interesse beider
Vertragsparteien.
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